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er und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend
AmtsbkcrLL für öen Hberarntsbezirk "Neuenbürg.
«0. Jahrgang.
9K. 150. Neuenbürg, Mittwoch dm 24. September 1902.
scheint «»«tag, Mittwoch, Kreitag und SanrStag. — Preis vierteljährlich r H 20 4 . monatlich 40 durch die Pos, bezogen im Oberamtsbezirl «tertelj. 1 . 8 b, monatlich 45 7 k, außerhalb deS Bezirks Viertels. 1.45. — EinrückungSpreis für die Isvaltige Zeile oder deren Raum 10 4 , für ausw. Inserate 12 4
Amtliches.
Neuenbürg.
An die Gemeiu-ebehör-eu>
betr. die Einleitung der Jahresschätznng der Gebäude.
Unter Bezugnahme auf den diesseitigen Erlaß vom 16. August d. I. (Enzth. Nr. 131) ergehen nachstehende Anordnungen:
Hinsichtlich der Gebäude, welche nicht zu den Fabriken oder sonstigen größeren gewerblichen Anlagen gehören, ist die Jahresschätzung nunmehr einzuleiten.
Zu diesem Zweck werden die Gemeindebehörden beauftragt, die Ge bäudeeigentümer zur Anmeldung der bei ihnen im Laufe des Jahres vorgekommenen Aenderungen bei der Ortsbehörde aufzufordern, hierauf die Durchsicht des FeuerversicherungsbuchL vorzunehmen und von den hienach sich ergebenden Aenderungsanträgen
spätestens bis 1. November v. I.
hieher Anzeige zu machen.
Bei der Durchsicht des Feuerversicherungsbuchs haben die Gemeinderäte, insbesondere bezüglich neuer oder neu eingeschätzter Gebäude, eine Vergleichung der Brandversicherungsanschläge mit den Gebäudesteueranschlägen vorzunehmen und in denjenigen Fällen, in welchen ein auffallendes Mißverhältnis zwischen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunehmen. Bei vorkommenden Anständen ist hieher Vorlage zu machen.
Im übrigen haben die Gemcinderäte die Versicherungsanschläge, insbesondere in der Richtung genau zu Prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Wertverminderung erlitten haben und deshalb in dem Versicherungsanschlag zu ändern seien, oder ob nicht eine Aenderung in der Klassifikation einzutreten habe. Es sind hiebei namentlich die Vorschriften im Absatz 2 und 4 des Art. 19 des Gesetzes vom 14. März 1853 über das allmähliche Altern und über andere außergewöhnliche Entwertungsursachen sorgfältig zu beachten.
Zu der Prüfung der Bersicherungsanschläge durch den Gemeinderat sind die Ortsfeuerschauer mit beratender Stimme beizuziehen und es ist in den hieher zu erstattenden Berichten von dem Gemeinderat zu beurkunden, daß dies geschehen ist.
Den 20. September 1902. K. Oberamt.
Knapp, Amtmann.
Neuenbürg.
Kekau«tm«chu>>s,
betreffend die Feier an Sonn- und Festtagen.
Es sind Klagen darüber laut geworden, daß die Feier der Sonn- und Festtage nicht selten durch die Turnübungen, welche an manchen Orten am Vormittag von Sonn- und Festtagen durch Mitglieder von Turnvereinen veranstaltet werden, beeinträchtigt wird. Nach Ansicht des Oberamts sind gemeinsame Turnübungen denjenigen Uebungen beizuzählen, deren Vornahme an Sonn- und Festtagen durch Z 6 der K. Verordnung, betr. die bürgerliche Feier der Sonn-, Fest- und Feiertage, vom 27. Mai 1895 (Reg.-Bl. S. 169) nur beschränkt zugelassen ist. Nach dieser Vorschrift sind solche Uebungen an gewöhnlichen Sonn- und Festtagen während des vormittägigen Hauptgottesdienstes und eine halbe Stunde zuvor, am Christfest, Palmsonntag, Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag und am Landesbußtag aber den ganzen Tag verboten.
Die Herren Vorstände der Turnvereine werden ersucht, darauf hinzuwirken, daß diese Vorschrift bei den Uebungen der Mitglieder ihrer Vereine beachtet wird. Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, die Einhaltung der Vorschrift in geeigneter Weise zu überwachen.
Soweit den Gemeindebehörden ein Verfügungsrecht an den Turnplätzen und Turnhallen zusteht, haben sie darauf hinzuwirken, daß die Benützung der Turnplätze und Turnhallen zu Turnübungen an Sonn- und Festtagen von der Bedingung der Einhaltung jener Vorschrift, ab- hängig gemacht, nötigenfalls aber auch noch weiter eingeschränkt wird.
Den 22. September 1902. K. Oberamt.
Kälber.
Mchivasser-Verpachtlmg.
Das staatseigentümliche Fifchwaffer (Forellenwasser) der großen Enz vom Einfluß der Eyach bis zur badischen Grenze mit den Seitenbächen Rothenbächle und Größelbach mit einem Flächeninhalt von etwa 18 da wird
Donnerstag den 9. Oktober d. I., nachmittags 3 Nhr
auf der Kameralamtskanzlei vom 1. November d. I. ab auf eine Reihe von Jahren im öffentlichen Aufstreich neu verpachtet. Pachtliebhaber werden hiezu eingeladen.
Nenenbürq, den 23. September 1902. K. Kameralamt.
Habel.
Die Srtsbchiirtru siir die Arbcitn-Nerßiher«»g
werden unter Hinweis auf K 5—7 der Ministerialverfügung vom 18. Juni 1891 (Reg.-Bl. S. 154) aufgefordert, die Listen über die fingierten Steuerkavitale alsbald, längstens bis 1. Oktober hierher vorzulegen. Neuenbürg, den 23. September 1902. K. Oberamt.
Knapp, Amtmann.
Forstbezirk Meistern in Wildbad.
KtalUUholj-VerkaLf
am Donnerstag den 9. Oktober, vormittags 11 Uhr in Wildbad auf dem Rathaus aus Staatswald Meistern Scheidholz (Windfallholz):
884 Stück Tannen-Langholz mit Fm.: 374 I., 383 II., 196 III., 209 IV., 7 V., 249 St. Tannen- Sägholz mit Fm. : 107 I., 32 II., 64 III.
Sämtliches Holz ist angerückt. Forstbezirk Meistern in Wildbad.
Brennholz-Verkauf
am Donnerstag den 2. Oktober, vormittags 9 Uhr
in Wildbad auf dem Rathaus aus Staatswald Meistern Scheidholz (Windfallholz):
7 Rm. Nadelholzscheiter, Ausschuß Rm. 102 buchene, 1 birkene, 10 erlene, 214 tannene. Anbruch Rm. 2 eichene, 10 buchene, 4 erlerne, 590 tannene.
Das Holz ist an gerückt.
Forstbezirk Langenbrand.
ztMiefnmgs- ilnd Jer- lllei«tt»«gs-Amird
am Freitag den 26. September, vormittags 9 Uhr
im „Hirsch" in Langenbrand auf die Wege in den Staatswaldungen cbm: 96 Kalk-, 115 Sandsteine und 62 Erzkies.
Herrenal b.
Krenuhilr-Verlraiif.
Am Donnerstag den 2. Oktober, vormittags 10 Uhr kommen auf hiesigem Rathaus aus Abt. Axlohe, Schindelebene und
Scheidholz Hut Herrenalb zum Verkauf :
194 Rm. tannene Scheiter,
177 „ „ Prügel.
Den 22. September 1902.
Stadtschultheißenamt. Grub.
Neuenbürg.
Verpachtung.
Das Resultat der am 20. d. M. stattgehabten Verpachtung nachver- zeichneter Grundstücke wurde vom Gemeinderat nicht genehmigt; es findet daher eine nochmalige Verpachtungsverhandlung am Samstag den 27. September, vormittags 11 Uhr im Rathaussaal statt.
Die Grundstücke sind:
1) Die Parz. Nr. 588 — das sog. Schneps'sche Feld — im Meßgehalt von 51 ar 79 gm mit Anteil an der Heuscheuer Nr. 179.
2) Die Lose II, III und IV der sogen. Lustnauer schen Wiesen im „Breiten Thal."
Den 23. September 1902.
Gemeinderat.
Vorstand Stirn.
ZmiWÄnsteizmU.
Im Wege der Zwangsvollstreckung wird am
Donnerstag den 25. ds. Mts., von vormittags 9 Uhr ab auf der Sprollenmühle, Gemeinde Wildbad:
ca. 9 Festmeter Langholz V. Kl., eine Partie gesägtes Holz, ver- schieden? Kleiderkästen, Waschtische, Stühle, Ketten, Griffe, Pferdedecken, Schlitten, 1 Futterschneidmaschine und verschiedener Hausrat öffentlich gegen bare Bezahlung versteigert,
wozu Kaufsliebhaber eingeladen sind.
Gerichtsvollzieher Bott.