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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für den HberamLsbezirk Weuenbürg.

' 60. Jahrgang.

Nr. 52. Neuenbürg, Freitag dm 4. April 1902.

Zrschemt Montag, Mittwoch, Freitag und SamStag. Preis vtertclsährlich r ^ 20 monatlich 40 durch dis Post bezogen irn Oberemtsbeziri tlertelj.-a> 1.85, monatlich 45-/, außerhalb des Bezirks Viertels. 1.45. Emrückungspreis iiir die Ispaitige Zeile oder deren Raum 10^, iür ausw. Inserate 12^

SmLüches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirt- sHaft, betreffend die Abhaltung von Mnterrichtskursen über

Bienenzucht.

Im heurigen Frühjahr bezw. Sommer sollen am K. landwirtschaft­lichen Institut in Hohenheim und an der K. Weinbauschule in Weinsberg sechstägige Unterrichtskurse abgehalten werden, in welchen den Teilnehmern eine theoretisch praktische Anleitung zum Betrieb der Bienenzucht gegeben werden wird.

Der Unterricht in diesen Kursen ist unentgeltlich, dagegen haben die Teilnehmer, welche das sechzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben müssen, für Wohnung und Kost während der Dauer der Kurse selbst zu sorgen.

Der Beginn des Kurses in Hohenheim ist auf Montag den 2. Juni, der Beginn des Kurses in Weinsberg auf Montag den 9. Juni festgesetzt. Da jedoch nur eine beschränkte Zahl von Teilnehmern gleichzeitig aus­genommen werden kann, so wird sich Vorbehalten, im Bedarfsfall noch weitere Kurse zu veranstalten und die Angemeldeten einem dieser Kurse, deren Beginn in Hohenheim aus den 14. Juli, in Weinsberg aus den 7. Juli festgesetzt werden würde, zuzuweisen.

Anmeldungen zu den Kursen, in welchen insbesondere anzugeben ist, wie lange der Angemeldete Bienenzucht betreibt und wie viele Völker er besitzt, wollen nun vor dem 17. Mai an die Leiter der Kurse, Oberlehrer Mangler in Hohenheim, bezw. Oberlehrer Burckhardt in Weinsberg eingereicht werden.

Diejenigen Angemeldeten, welche nicht mittelst besonderen Schreibens auf einen späteren Kurs verwiesen werden, haben sich am Montag den den 2. Juni, vormittags 8 Uhr, im Hörsaal der Ackerbauschule in Hohen­heim, bezw. am Montag den 9. Juni, vormittags 8 Uhr im Lehrsaal der Weinbauschule in Weinsberg einzufinden.

Stuttgart, den 15. März 1902. v. Ow.

KetzllNlltuiachuutz,

betreffend die Aufnahme von Staatspfleglingen in die orthopädischen

Heilanstalten.

In die orthopödischen Anstalten, mit welchen ein Vertrag wegen Aufnahme von Staatspfleglingen abgeschlossen ist, werden soweit die vorgesehenen Etatsmittel ausreichen unbemittelte Personen als Staats- Pfleglinge ausgenommen behufs der Heilung oder Besserung angeborener oder erworbener Formfehler des Körpers, durch welche die Fähigkeit zur Arbeit, bezw. zur Erlernung oder Ausübung eines Berufs in Frage ge­stellt wird.

Die näheren Bedingungen, unter welchen die Aufnahme erfolgt, sind in der Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern vom 16. Januar 1890 (Reg.-Bl. S. 49) enthalten.

Die gem. Aemter werden ausgefordert, etwaige Ausnahmegesuche mit den erforderlichen Belegen bei den Unterzeichneten Stellen anzubringen. Aufnahmegesuche können zu jeder Zeit eingereicht werden.

Den 2. April 1902.

K. Oberamt. K. Oberamtsphystkat.

Kälber. vr. Härlin.

Die OrtsvorKeher

werden unter Hinweis auf tz 2 der Ministerialversügung vom 14. Nov. 1887 (Regierungsblatt Seite 444) und auf den oberamtlichen Erlaß vom 21. Dezember 1901 (Enzthäler Nr. 201) aufgefordert, die von ihnen im abgelaufenen Vierteljahr entgegengenommenen bezw. aufgestellten Regieban- nachweisungen bezw. Fehlanzeigen hieher einzusenden.

Eine gemeinschaftliche Fehlanzeige für Hoch- und Tiefbau-Arbeiten genügt.

Neuenbürg, den 2. April 1902. K. Oberamt.

Amtmann Knapp.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

An die Gerichtsvollzieher des Bezirks.

Dieselben werden unter Hinweis auf ß 32 Abs. 4 der Just.-Min.- Berf. vom 8. Sept. 1899 Amtsblatt S. 247 st. angewiesen, soweit dies noch nicht geschehen ist, umgehend Hauptregister und Kassentagbuch zur Prüfung emzusenden.

Neuenbürg, 3. April 1902. Oberamtsrichter

Doderer.

seliskntinachnllg.

Die Abhaltung der Nindviehmärkte in Pforzheim betr.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der aus

Montag den 7. April 1902

fallende Viehmarkt in Pforzheim mit Rücksicht auf die bestehende seuchengefahr nachstehenden Beschränkungen unterliegt:

1. Aus verseuchten Gemeinden darf überhaupt kein Rindvieh ausgetrieben werden:

2. Für das aus württembergischen Oberamtsbezirken auszuiührende Vieh müssen die Führer qemäß H 64 der bad. Verordnung vom 19. Dezember 1898 die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr. im Besitze tier­ärztlicher Zeugnisse über den Gesundheitszustand der Tiere sein, in welchen bezeugt ist, daß nach dem Ergebnisse der von dem Tierarzte singe- zogenen Erkundigungen und der Besichtigung der zu transportierenden Tiere diese mindestens 5 Tage in seuchensreiem Zustand in der Gemarkung sich befinden, in welcher ihre Untersuchung erfolgt ist, und daß in dieser Gemark­ung keine an Maul- und Klauenseuche erkrankten Tiere sind, o. Für Rindviehstücke, welche von Viehhändlern ausgetrieben werden, müssen gemäß Htz 33 u. 58 der vorgenannten Verordnung bezirkstierärztliche Zeugnisse vorgewiesen werden, welche bescheinigen, daß die Tiere gesund sind und einer vorherigen mindestens 5tägigen Beobachiungszeit in einem in Baden gelegenen seuchensreien Ort und Stall unterstellt waren. <

4 m Handelsvieh muß auf dem Markte besonders ausgestellt werden.

Afn Markttage dürfen Tiere bis zum Schlüsse des Marktes außerhalb des Tfl^Parktplatzes nur feilgehaltcn werden, wenn dieselben vorher tierärztlich ^vApllt und für unbeanstandet erklärt worden sind.

Rindviehstücke, welche ohne die vorgeschriebenen Zeugnisse zu Markt ge- vracht werden, werden unnachsichtlich zurückgewiesen, auch haben Zuwider- handelnde strenge Bestraf

Pforzheim, den 26. März 1902. Großh. Bezirksamt.

Kapferer.

Mit Wirkung vom 1. April d. I. an ist das frühere Revier Wild­bad in die beiden Forstämter neuer Ordnung Wildbad und Meistern (mit dem Sitz in Wildbad) umgewandelt worden.

Das Forstamt Wildbad umfaßt den links der Groß-Enz ge­legenen Staatswald des früheren Reviers Wildbad (Distrikt Eiberg), das Forstamt Meistern die Stadtwaldungen von Wildbad und den rechts der Groß-Enz gelegenen Staatswald des früheren Reviers Wildbad (Distrikt Meistern).

Die Erhebung der Einnahmen und Leistung der Ausgaben besorgt soweit der Staatswald in Betracht kommt, für beide Forstämter das Kameralamt Neuenbürg.

Forstamt Wildbad. Forstamt Meistern.

Bofch. A.V. Martin.

H e r r e n a l b.

Kreiuhils-Perkaiif.

Am Freitag den 11. ds. Mts., vormittags 10 Uhr kommen auf dem hiesigen Rathaus aus verschiedenen Abteilungen der Hut Gaisthal und Herrenalb zum Verkauf:

91 Rm. tannene Scheiter,

122 Prügel.

Den 3. April 1902.

Stadtschultheißenamt.

Beutter.

Wildbad.

Lehrergksangokniii

in Neuenbürg (Anker). Samstag, den 5. April, fls3 Uhr: Heim mitbringen.

Wörner.

Schwarzenberg.

Brknilliolj-Nkrdlüf.

Am Dienstag den 8. April d. M., mittags 1 Uhr

kommen auf dem Rathaus hier zum Verkauf:

90 Rm. gemischtes Brennholz vom Gemeindewald.

Kaufsliebhaber werden eingeladen. Den 3. April 1902.

Schultheißenamt.

Volle.

Krivat-Anzstgen.

Ein Fräulein

sucht den ersten Saalposten in einer seinen Pension den Sommer über zu bekleiden.

Offerte durch die Exped. ds. Bl. erbeten.