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seiner Kompagnie erkundigte.

> erste Glied und fragte den Wie heißen Sie?"Mayer, wie heißen Sie?"Mayer." das Haupt.Dritter Mann, ! Sie?Mayer."Das ist ^ Lachen! Vierter Mann, wie .Lachenmayer." Vom letztge- zugcsetzt, daß er jetzt in Wärt- r sei.

»ar im Bolksmunde.

langen, kommt der Winter ge» Volke; der erste Monat des Jahres,

: seinen Namen nach dem römischen . soll, bringt das wachsende Tages- a Winter. Wie groß die Zunahme i soll, spricht das Verslein aus: mchtstag wächst der Tag,

Ailcken gähnen mag; ahrestag wächst der Tag,

Haushahn schreien mag; gstag wächst der Tag,

Hirschlein springen mag. stsester Januar ist des Landmanns

miß vor Kälte knacken,

Ernte gut soll sacken, ide draußen, und gehen statt der iiströme vom Himmel nieder, so m Wmter die Äugen aus." Dann

viel Regen, wenig Schnee,

, Thälcrn und Bäumen weh, im Januar, nmer in Gefahr, uar naß, as Faß.

sieht in dem Januar den Monat, ruhen und über die Arbeiten des enken kann. Bei diesem Ausschaueil u kommenden Lenz ist er frohen c, als auch in der Natur die ersten is sich bemerkbar machen. Am 20. ^ tag, da heißt es: !

-ebastian

Saft in die Bäume gähn, nwettertage ist der Binccnztag (22. l sagt der Volksmund:

Sonnenschein

viel Korn und Wein.

h der 25. Januar (Pauli Bekehrung! ^

chr

Winter wieder her.

Bekehr viel Nebel fällt,

:n Ernte im Lande hält.

;e kommt der Bär aus seiner Höhle die Sonne scheint und er seinen o kehrt er in die Höhle zurück und dere Seite, d. h. der Winter wird An Pauli Bekehrungstage wenden r an manchen Orten allerlei Liebes- n Zukünftigen zu erspähen.

Wetter am 8. und 9. Jan.

MaÄdruck verboten, d Unteritalien liegt eine neue De- unter Mittel, welche bei uns um- e hervorruft, als das Maximum des cöosten auf 780 mm gestiegen ist. Ozean in der Entw cklung begriffene ch immer nicht gegen Irland heran« dort ziemlich kräftige Winde hervor. Mittwoch wird sich demgemäß das neblige, im übrigen ober trockene etter noch fortseyen.

elegramme.

Zan. In der vergangenen Nacht ! nach mehreren Jahren Schnee Ztadt und die Umgegend sind :cke gehüllt. Große Menschen- sich nach dem Monte Pincio, jnliche, großartige Schauspiel zu :ch aus den Provinzen wird t ganz Italien gemeldet, selbst

Zan. In der Nacht vom Frei- z sind aus einem Eisenbahnzug purin eine Anzahl Wertpakete . Es verlautet, die Zahl der tbriefe belaufe sich auf gegen waren in 5 Säcken enthalten, aus New-Aork kamen und je und London. Man nimmt an, 00 000 Lire betrug.

, 6. Januar. (Reutermeldung), enzo Margues bestimmte Trup- sind heute abgegangen.

er GnMiile

Anzeiger und Unterhattungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für öen HbercrmLsLezirk WeuenSürg.

SS. Fahrgal, g.

Nr. 6. Neuenbürg, Mittwoch den 9. Januar 1901.

Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Preis vierteljährlich 1 20 monatlich 40 durch die Post dezogen iin Oberamisbechik

viertelst 4t l.35, monatlich 45^, außerbalb des Bezirks Viertels. ^ l.45. Einrückungsprcis für die lsvaltige Zeile oder deren Raum IO 4, für ausw. Inserate 12

Neuenbürg.

Erlaß an die Kemeinderäte, öetr die Aestsetzung der ortsüblichen Haglichne gewöhnlicher Tagearbeiter.

Nachdem infolge der allgemeinen Hebung der wirtschaftlichen Ver­hältnisse eine nicht unerhebliche Lohnsteigerung eingetreten ist, erscheint es angezeigt, eine Prüfung und anderweite Festsetzung der Höhe des ortsüblichen Taglohns gewöhnlicher Tagearbeiter schon vor Ablauf der dermaligen Giltigkeitsperiode dieser Festsetzungen herbeizuführen. Die Gemeinderäte werden daher unter Hinweisung auf die Bestimmungen in tz 8 des Kranken­versicherungsgesetzes und tz 17 der Vollzugsverfügung hiezu vom 2. Nov. 1892 (Reg. Bl. S. 502) beauftragt, bis 1. März d. I. die geeigneten Anträge zu stellen.

Für jeden Gemeinde- bezw. Oberamtsbezirk müssen wenigstens 4 Lohnsätze sestgestellt werden, nämlich für männliche Personen über 16 Jahren, für weibliche Personen über 16 Jahren, für männliche Personen unter 16 Jahren und für weibliche Personen unter 16 Jahren. Für solche Bezirke, in denen die Lohnverhältnisse der unter 16 Jahre alten (jugendlichen) gewöhnlicher Tagearbeiter erhebliche Verschiedenheiten aus­zuweisen, je nachdem es sich um junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren oder um Kinder unter 14 Jahren handelt, sind getrennte Festsetzungen für beide Kategorien zulässig, wobei dann wiederum zwischen männlichen und weiblichen Personen zu unterscheiden ist. Weitere Unterscheidungen sind ausgeschlossen.

Bei der Festsetzung sind nur die Löhne solcher Personen zu Grunde zu legen, welche Arbeiten, die eine besondere Vorbildung oder besondere technische Fertigkeiten nicht erfordern, als gewöhnliche Tagearber verrichten. Es scheiden dabei also insbesondere alle sogenannten gelernten Arbeiter aus. Arbeiter, die in einem festen für längere Zeit abgeschlossenen Dienst­verhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, können als gewöhnliche Tagearbeiter in der Regel nicht angesehen, also bei Festsetzung der hier in Betracht kommenden Lohnsätze in der Regel nicht mitberücksichtigl werden.

Der Lohn von Lehrlingen bleibt außer Ansatz, weil Lehrlinge keine gewöhnlichen Tagearbeiter find. Wenn das Gesetz vorschreibt, daß für Lehr­linge, die für junge Leute getroffene Feststellung gelten soll, so bezieht sich das nur aus die Anwendung der festgestellten Sätze, nicht auf die Feststellung derselben.

Die Feststellung erfolgt nach Maßgabe desjenigen Lohnes, welcher den gewöhnlichen Tagearbeitern an dem betreffenden Ort tatsächlich für den Arbeitstag gewährt zu werden Pflegt. In solchen Bezirken, wo der Tag­lohn in den einzelnen Jahreszeiten eine verschiedene Höhe hat, sind die wirklichen Tagesverdienste für 300 Werktage zusammenzuzählen und durch 300 zu teilen. Dem in barem Gelde gewährten Lohubetrage ist der Weit von Naturalbezügen (Beköstigung und dergl.) hinzuzurechnen, wenn und soweit solche dem gewöhnlichen Tagearbeiter gewährt werden.

Lediglich vorübergehende Steigerungen der Löhne durch außer­ordentliche Ereignisse sind bei der Festsetzung der Taglohnsätze nicht zu berücksichtigen.

Auch können die in den Gemeinden bestehenden sog. Fronlöhne, welche vielfach für beschränkt arbeitsfähige Personen oder für Dienst­leistungen in arbeitslosen Zeiten berechnet sind, nicht die Grundlage für die Festsetzung des ortsüblichen Taglohns im Sinne deS Krankenver­sicherungsgesetzes bilden.

Schließlich wird bemerkt, daß zur Zeit der ortsübliche Taglohn für sämtliche Gemeinden des Bezirks festgesetzt ist ans 2 ^ 10 .ff für männ­liche Personen über 16 Jahren, 1 30 für weibliche Personen über

16 Jahren, 1 ^ 20 für männliche Personen unter 16 Jahren nnd 90 für weibliche Personen unter 16 Jahren.

Den 5. Dezember 1901. K. Oberamt.

P f I e i d e r c r.

Neuenbürg.

Den Ortsbehörden für die Arbeiternerficheruns

läßt man mit der nächsten Post die Listen über die fingierten Steuer- kapitalien behufs Eröffnung des Ergebnisses der Einschätzung an die Betriebsunternehmer zugehen. Die Eröffnung ist unter Beifügung des Datums in Spalte 7 von den Betriebsunternehmern unterschristlich zu bescheinigen und von der Ortsbehörde zu beurkunden.

Den 7. Januar 1901. K. Oberamt.

Knapp, stv. Amtmann.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Die Vorstände der KememdegerWe

werden ausgefordert, nach § 14 der Verfügung des K. Justizministeriums betreffend die Führung der Listen und die Vorlegung der Uebersichten rc. rc. vom 24. Dezember 1880 auf Grund der in einzelnen bürgerlichen Rechts­streitigkeilen verfaßten Protokolle und der Schuldklagprotokolle dem Amts­gericht bis zum 30. Januar d. Js. anzuzeigen:

1. In wie vielen Fällen wegen als unbestritten eingeklagten Geldforde­rungen das Schuldklagversahren vor dem Vorstand des Gemeinde­gerichts in dem abgelaufenen Jahr stattgefunden hat;

2. Wie viele bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in dem abgelaufenen Jahr bei dem Gemeindegericht angefallen sind nnd wie viele derselben durch Entscheidung, wie viele in anderer Weise erledigt worden sind. Den 7. Januar 1901.

Oberamtsrichter

Lägeler.

Revier Wildbad.

Herstellung einer

Wald-KHuhWe.

Am Läger soll eine neue Block­hütte erbaut werden. Das erforder­liche Holz wird aus dem Nächst­liegenden Staatswald unentgeltlich abgegeben. Die Ueberschlagssumme beträgt, exklusive Holzwert 150 ^

Ueberschlag, Plan und Bedingungen können beim Revieramt jederzeit An­gesehen werden. Gebote in Prozen­ten sind bis spätestens

Montag den 14. ds., vormittags 9 Uhr aus der Revieramtskanzlei einzu­reichen.

Revier Wildbad.

Verattor-iernng von Zimmer- u. Schmitdardkiteu.

Die zur Unterhaltung der Floß­straße notwendigen Arbeiten werden für die fünf Jahre 1901/1905 Montag den 14. ds. Js., vormittags 9 Uhr auf der Revieramtskanzlei im münd­lichen Aufstreich veraccordiert.

Die Bedingungen und Preistabelle liegen zur Einsicht aus.

B i r k r n f e! d.

ä t a n g r n - D e r k n u l

nächsten Montag den 14. ds. Mts.,

von vormittags 9 7'2 Uhr an auf dem Rathaus aus Abteilung Weidichplatte nahe beim Ort:

Lärchene Baustangsu 16 LN. I. Kl.

>8 II.

Hagstailgen 31 1.

90 II.

29 .. III.

Lärchene Hopfenstg. 384 St. I. Kl.

Reisstang. 230 I.

Den 8. Januar 1901.

Gemeinderat Vorstand Holzschuh.

H'NVat-ArlzeMn.

Neuenbürg.

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1899 und 1900er Frühbruten, be­reits legend, hat sofort zu verkaufen Kameralverwalter Moser.

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