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Der GnMMer.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Hberamtsbezirk Neuenbürg.

5«. Jahrgang.

Nr. 105. Neuenbürg, Freitag den 8. Juli 1896.

Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Preis vicrieljährlich I <44 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Vierielj. <F. 1.25, monatlich 45 außerhalb des Bezirks viertelj. »E 1.45. Einrückungspreis für die einspaltige Zeile oder deren Raum 10 für ausw. Inserate 12

Amtliches.

Die Kchultheißkniiilller

werden darauf aufmerksam gemacht, daß Anträge auf Verwilligung des Feuerwehrdienstehrenzeichens (Statut v. 20. Dez. 1885 Reg.-Bl.' S. 540) unter Beachtung des Min. -Erl. vom 12. Januar 1886 (Min.-A.-Bl. S. 10) spätestens bis zum 20. Juli d. I. hieher vorzulegen sind.

Später einkommende Anträge könnten für dst:s Mal keine Berück sichtigung mehr finden.

Neuenbürg, den 7. Juli 1898. K. Oberamt.

Pfleide r e r.

Neuenbürg.

An die

. Ortsschilliilspektorate und Schul-eüeu des Wrks.

Die heurige Bezirksschul-Bersammlung findet am Mittwoch -eu 13. Juli im Rathaussaale in Neuenbürg statt.

Beginn: vormittags 9'/, Uhr.

Tagesordnung:

1. Uebersichtsbericht des Bezirlsschnlinspektors über den Stand des Schulwesens im Bezirk;

2. Besprechung einer neuen Oberamtswandkarte für die Schulen nach Vorbereitung durch Lehrer Braun.

3. Vortrag über das Thema:Der Alkohol als Nährmittel" von Oberamtsarzt Dr. Süßkind;

4. Vortrag von Konferenzdirektor, Stadtpfarrer Hariter:Einblick in ein Klosterleben, kulturhistorisch";

4. Mitteilungen über die pädagogische Lesegesellschaft und Bestellung eines Mitglieds für die Lesegesellschaftskommission;

5. Bestellung eines Gesangskonferenzdirektors.

Den 7. Juli 1898. K. Bezirksschnlinspektorat.

.___ Uhl.

Neuenbür g.

Ansprüche an die Nachlaßsachen

I- des Peter Micol, Küfers in Birkenfeld,

2. des Ludwig Friedrich Genthner, Schneiders in Feldrennach,

3. der Georg Friedrich Gorgus, Gemeinderats Ehefrau in Grafen

Hausen,

4. der Michael Maisenbacher, Bauers Witwe in Kapfenhardt,

5. des Johann Georg Feiler, Rechenmachers in Schwann sind binnen 6 Tagen dahier anzumelden und zu erweisen.

Den 6. Juli 1898. K. Gerichtsnotariat.

Gaßmanu.

In den Staatswaldungen des

Reviers Langenbrand-

ist das

von

mit dem Reff

vor Jakobi auf Grund des Forst- Poüzeigesetzes Art. 22 verboten.

Das Sammeln mit der Hand unter­liegt keiner Beschränkung.

K. Forstamt.

_^ Uxkull.

Revier Wildbad.

Weg-Sperre.

Chaussierung am untern Eyachthalweg in Abt. II. 3. unterer ,?I5"grund ist der untere Eyach- A von der Einmündung des SchaAesweg bis zum Pfeiffersweg d«, II, d M>», bi" d, d, Mis, j- incl.

Höfen.

Am» «»d Kttmchich- Dnlmf.

Am Montag den 11. Juli d. I. vormittags 10'/- Uhr kommen aus dem Gemeindewal! Hengstberg auf dem hiesigen Rathau! zum Verkauf:

Stammholz:

Abt. Beckenackerteich:

52 St. Lang- u. Sägholz l.IV Kl. mit 50,15 Fm.,

Abt. unterer Förtelberg:

16 St. Lang- u. Sägholz I.IV Kl. mit 22,23 Fm. Brennholz

aus beiden Abteilungen zusammen:

» ^ S.Ä «"b"chh°l-.

Den 5. Juli 1898.

Schultheißenamt.

Feldweg.

Neue n b ü r g.

Keka«ntnrach«ng.

Durch hohen Erlaß der Kgl. Kreisregiernng in Reutlingen vom 17. Juni 1898 ist genehmigt worden, daß von denjenigen Geschäftsleuten, welche jeweils ans den hiesigen

KrörnerrnLrkten

Waren feilhalten, folgende Beträge je für einen Markttag vom nächsten September-Markt (8. Sept. 1898) an für die Stadtkasfe erhoben werden dürfen:

a. Platzgeld:

für einen Platz l. Klasse 2X,

II. 1 «/tk,

lll. 50

Wird ein kleiner Stand (unter 4'/-in Länge) aufgestellt, so darf nur die Hälfte dieser Sätze bezahlt werden. ,

Es gelten:

als Plätze l. Klaffe:

diejenigen vom Bäcker Silbereisen'schen Hause bis zum Sonnenwirt Lust- nanerscheu und vom Rathaus bis zum Hermann Burghard'schcn Hause;

als Platze ll. Klaffe:

diejenigen vom Karl Malmsheimer schen bis zum Paul Wilhelmh'chen Hause, von der Kirche bis zur Apotheke, bezw. zum Albert Weik'schen Hause, vom Bäcker Scholl'schen Hause in der Burgstraße bis zum Kirchplatz;

als Plätze Hl. Klaffe:

alle Plätze in den Seitenstraßen.

d. Standgeld,

welches als Entschädigung für Säuberung der Plätze erhoben wird, ohne Unterschied der Klasse:

a. für einen Stand von 4'/-m Länge 20 l

b. für einen kleineren Stand 10 ch.

Werden städtische Marktgerätschaften benützt, so sind zu bezahlen:

a. für einen ganzen Diel 10 ch,

b. für einen halben Diel 5 ch,

c. für einen Schrägen 6 ch.

Für Beschädigungen ist Ersatz zu leisten.

Sämtliche Beträge werden von dem Marktmeister gleich nach Auf­stellung der Stände zum Einzug gebracht.

Die Ausstellung der Stände erfolgt nach Anweisung des Markt­meisters. Den Wünschen der betr. Geschäftsleute wird hiebei thunlichst Rechnung getragen werden.

Den 5. Juli 1898. Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Neuenbürg.

Kewerber-Arrfrrrf.

In Folge Abänderung der Krämermarktordnung ist die Aufstellung einer Persönlichkeit erforderlich, welche vom nächsten September-Markt ab die bisherigen Funktionen des Marktstandpächters versieht. Diese Funk­tionen bestehen im wesentlichen in der Beischaffnng der Marktgerätschaftcn (Dielen, Schrägen) zum Marktplatz, in der Abgabe derselben an die Krämer, in der Fertigung eines Verzeichnisses über die Schuldigkeit derjenigen Krämer, welche städt. Gerätschaften benützen, in der Wiedcrvcrbringimg der Gerätschaften in das Magazin und in der Säuberung der Markt­standplätze.

Die Anstellung erfolgt zunächst auf 1 Jahr.

Die Bewerber wollen sich binnen 8 Tagen unter Angabe der Be­lohnungs-Ansprüche persönlich hier melden.

Den 5. Juli 1898. Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Arnbach.

D e r b o t.

Durch Beschluß des Gemeinderats vom 6. d. Mts. ist das Heidelbeer- sammel» in den hiesigen Gemeinde­

tvaldungen für Fremde bei Strafe verboten worden. .

Den 7. Juli 1898.

Gemeinderat. '

Vorstand Höll.