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'n Gegensatz, und geschlagen haben, ge gesellschaftliche nverkennbare Be­lle äußerst milde ein Fortbestehen, ätte. So weit ist im Lande bereits e Gründe können b geführt werden, en, die im April tsanden, sich auch des Duells erhob, lerurteilung dieser geschlossenen Ein- stegierung konnte durch das Duell mmung Rechnung abzugeben, man über eingetrcten, en sein würden, tung der Straf.

zu erreichen.* chstag über die der Freis. Volks- :sen und den rdnete Munkel, ete, nachdem sich rtung bereit er- ren. Er begann neu Punkte um d Satire gleicher- ellung das Duell- verdammen. Ein s Vorhandensein hervorhob, dieses idesvorrechten, des p s l i ch t e n. oon einem Falle, ch Reserveoffizier in seiner letzteren ed erhalten hatte zu schlecht, als genug gewesen!!

behandelte der sewitz, zu dem .acht war. Dieser im engsten Zu- ! die Thaten von efühl veranlaßt, delte der Redner, düng von bisher den Fall, indem er" nannte und los" bezeichnete. »renkleidung des ipfe in Wirklich­er Fall Brüsewitz Uissaktionsfähig- n Satisfaktions- e Satisfaktions­nieder. Der ur Entgegnung, thielt, den For­

derungen des Rechtsgefühls auf dem Gebiete des Duells Achtung verschaffen zu wollen. Die ernsten Erwägungen darüber seien ohne Unter- laß fortgesetzt worden. Es würden neue Vor- schuften über das Duellwesen in der Armee vor­bereitet. Auch eine Verschärfung der bestehenden Gesetze zur Verminderung des Duells in bürger­lichen Kreisen und eine höhere strafrechtliche Sühne von Beleidigungen werde ins Auge ge- saßt. Auf die Begnadigungsfrage, die auch er- wähnt worden war, lehnte der Kanzler unter dem Beifall der Rechten eine Antwort ab, da die Begnadigung ein Recht der Landeshoheit sei.

Der neue Kriegsminister von Goßler gab hierauf im Auftrag des Reichskanzlers Aus- kauft über den Fall Brüsewitz. Er sagte in seiner Jungfernrede, daß der Lieutenant sich noch in Untersuchung befinde, das Urteil bereits gesprochen, aber noch nicht rechtskräftig sei. Die Ergebnisse der Untersuchung mitzuteilen, sei nicht üblich, auch im bürgerlichen Verfahren nicht. Der Minister brachte eine Reihe von Fällen zur Sprache, wo Offiziere von Bürger­lichen in pöbelhafter Weise beleidigt worden seien, nahm das Offizierkorps gegen alle unberechtigten Angriffe energisch in Schutz, sprach unter stür­mischen Unterbrechungen von einemRechte der Notwehr" und schloß mit der Bitte um eine objektive Besprechung. Selbstverständlich hatte er den Lieutenant v. Brüsewitz nicht direkt ver­teidigt, aber seine Verurteilung der schändlichen Thal hätte kräftiger und energischer sein sollen, und sein Versuch, gute Seiten an dem Schuld­igen zu entdecken und den verstorbenen Step- «ann als einen gewaltthätigen Menschen hin- Mellen, indem er sagte, der getötete Siepmann sei ein ungewöhnlich kräftiger, herkulisch gebauter Mann gewesen und aus der Metallpatronen« sabrik wegen Bedrohung der Mitarbeiter und des Inspektors entlassen worden; eine schwere Herausforderung liege unzweifelhaft vor, kam wenig glücklich zum Ausdruck. Der neue Mi­nister mutzte sich sogar ein in der parla­mentarischen Geschichte äußerst seltenes Ereignis!

einen späteren verhüllten Ordnungsruf des Präsidenten gefallen lassen. Er hatte von derVerhetzung" gesprochen, die in den Reichs­tag getragen worden sei.

Die Debatte wurde mit einigen wenigen Worten des Abg. Grafen Stolberg eröffnet, worauf Dr. Bachem (Zentr.) mit Recht die durchaus angemessene Haltung der weitaus Misten Offiziere und die Notwendigkeit einer besonderen Standeschre für sie, die vom Publikum respektiert werden müsse, betonte. Im Uebrigen gelangte er gleichfalls zu einer Verurteilung des Duells und des Falles Brüsewitz. Die hieraus folgende Rede Bebels war im Anfang "icht viel mehr als eine zweite, durch neue »Fälle" vermehrte Auflage seiner Duellrede vom April d. I. das mit verschiedenen Vorkommnissen dn neueren Zeit, an denen Reserveoffiziere, Studenten, u. s. w. beteiligt waren, belegte Ehrgefühl ist für den leidenschaftlichen Redner »Schwindel und Humbug." Bebel schloß seine nnhalbstündige Rede mit einem feurigen Appell für die Reform der Militärstrafprozeßordnung. 7 - Der nationalliberale Abg. Bassermann Me hierauf, er freue sich, daß der Reichskanzler nnste Maßnahmen in Erwägung genommen hat, wn den Mißständen auf dem Gebiete des Duells iMgenzutreten. Es müßten aber auch auf den Mversitäten Ehrengerichtshöfe zur Schlichtung bon Ehrenhändeln eingesetzt und erhöhte Strafen die Nichtachtung ihres auf Vermeidung des Duells gerichteten Spruches angedroht werden. Die Strafen, die von den Gerichten für Be­leidigungen verhängt worden, sind leider gar ^ M nicht ausreichend. Jeder Rechtsanwalt Md bestätigen, daß infolge dessen die Lust zur Anleitung von Privatklagen ganz erheblich ab- zenouimen hat. Auch hier muß Remedur ein- »len. Was den Fall Brüsewitz anbetrifft, w hat derselbe in Baden und speziell in Karls- ruhe allgemeine Verurteilung gefunden. Er ist Mts als ein frivoler Totschlag, als die frevel- We Vernichtung eines Menschenlebens im Jäh- Mn. Wir sind stolz auf unser Osfizierkorps M lassen uns darin durch die Ausführungen «es Abgeordneten Bebel nicht beirren. Wir

gönnen ihm auch eine gewisse bevorzugte Stel­lung, aber wir erwarten dafür auch, daß es sich das Maß von Selbstzucht auferlege, das jener bevorrechtigten Stellung entspricht. Einzelne Verfehlungen werden nie vermieden werden können, auch im Offizierstande nicht, auch unter den Korpsstudenten nicht. Von Herrn von Brüse Witz ist mitgeteilt worden, daß er viel in, bürgerlichen Kreisen verkehrt habe. Um so mehr bedauert man die eine schreckliche Thal. Aber diese ist keineswegs etwa aus einem be­sonderen Ehrgefühl entsprungen. Mit diesem hat eine so brutale That nichts gemein. Der Kriegsminister hat erklärt, der Gebrauch der Waffe sei nur gerechtfertigt im Falle der Not­wehr. Es liegt also kein Grund zu Befürcht­ungen vor. daß der Fall sich verallgemeinern könnte. Ein ruhiger Mensch wird jeden Konflikt vermeiden können, auch wenn er wirklich mit dem Stuhl angerempelt wird. Die Beunruhig­ung in Karlsruhe ist noch kürzlich dadurch ge- steigert worden, daß man Brüsewitz nicht sofort verhaftet hat. Er soll noch längere Zeit auf freiem Fuß belassen worden sein und sich noch seiner That öffentlich gerühmt haben. Hätten wir öffentliches Verfahren vor dem Militär- gericht, dann wäre die Beunruhigung wohl auch bald genug geschwunden. Zur Verhütung der häufigen Duelle sollte man von oben her dadurch beitragen, daß man nicht so häufig Begnadigung eintreten läßt. Auch hier aber wird die neue Strafprozeßordnung Gutes schaffen können, wenn sie die Grundsätze der Oeffentlichkeit und Münd­lichkeit zur Durchführung bringt.

Der Kaiser hat am letzten Donnerstag un­mittelbar im Anschluß an die Rekruten-Bereidigung an die versammelten, zu dem Zweck zu engster Gruppeherangezogenen Offiziere ernsteWorte über den Fall Brüjewitz gerichtet. Nach demHann. Anzeiger" kam das Urteil in Sachen des Lieute­nants Brüsewitz vom Kaiser mit zahlreichen Randbemerkungen zurück: es sei ein neues mili­tärisches Gericht eingesetzt worden, dessen Urteil vom Kaiser kaum noch bestätigt sein könne.

Karlsruhe. Jnfolgeder treulichen Ver- öffentlichung dreier hiesiger Studenten über das Verhalten des Begleiters Brüsewitz, Jung- Stilling, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen denselben eingeleitet.

Karlsruhe, 19. Nov. DieKarlsr. Ztg." schreibt: Die auf das D e t a i l r e i s e n bezüglichen neuen Vorschriften der Gewerbe- ordnung scheinen vielfach noch mißverstanden zu werden. Man begegnet der Ansicht, daß vom I. Jan. 1897 an das Detailreisen, soweit der Bundesrat nicht Ausnahmen zulasse, verboten sei. Diese Auffassung ist nicht zutreffend. Das Gesetz verbietet das Detailreisen nicht, sondern unterwirft es lediglich den Bestimmungen über den Wandergewerbebetrieb, dem es sachlich gleichstehe. Wer bei Privatkunden ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung Warenbestellungen aufsuchen will, bedarf vom kommenden Jahre an statt oder neben der Legitimationskarte für Handlungsreisende eines Wandergewerbescheines und hat, wo die Landesgesetze dies vorsehen, die Wandergewerbesteuer zu entrichten. In Baden werden solche Personen, sofern sie im Gcoß- herzogtum eine gewerbliche Niederlassung, einen Geschäftssitz, einen Wohnsitz oder einen ansässigen Geschäftsführer nicht haben, mit der Gewerbe­steuertaxe belegt werden. Die gesetzlichen Be­schränkungen des Wandergewerbes finden allerdings auch auf das Detailreisen Anwendung, werden an und für sich das letztere aber eben­sowenig ausschließen, als das sonstige Wander­gewerbe.

Wie man vermutet, sollen im Herbst 1897 die Kaiser.Manöver zwischen dem XV. und XVI. Korps einerseits und dem XIV. und VIII Korps andererseits stattfinden.

Würzburg, 14. Nov. Eine Räuber­bande, vollständig organisiert und aus lauter jugendlichen Personen bestehend, zierte heute die Anklagebank der Strafkammer des hiesigen Landgerichts. Wegen einer großen Anzahl von Diebstählen waren 11 Bürschchen von 14 bis 19 Jahren angeklagt. Die Angeklagten hatten sich rn romantischer Weise zu einer Räuber­

bande organisiert, mit der Bestimmung zu stehlen, was sie können. Ihr Qurtier hatten sie in mehreren Höhlen. In demselben speicherten sie ihre gestohlenen Sachen auf und übernachteten auch da. Sechs der Bande angehörende Burschen hatten feststehende Messer, die sie bei Tag in der Tasche und nachts in einer Gurte an der linken Seite trugen. Alle Tage wurde eine Stunde exerziert; auch wurde öfter ein lieber- fall probeweise in Szene gesetzt. Insgesamt sind der Bande 26 Diebstähle und Einbrüche zur Last gelegt. Was sie nicht brauchen konnten, zertrümmerten sie. Vom Dezember 95 bis Mai 96 entwendeten sie aus Auslagekästen, Schau­fenstern, Buden und Wirtschaften Uhren, Messer, Bestecke, Spielwaren, Brillen, Zwicker, Schuhe, Stiefel, Hemden, Lampen. Eßwaren, Zigarren» Bier in Flaschen und Fässern. Sämtliche Dieb, stähle führten sie gemeinsam aus, indem einige stahlen und die anderen aufpaßten. Die An­geklagten sind geständig und in ihrer Mehrzahl noch stolz auf ihre Heldenthaten.

Freiburg, 15. Novbr. Ja Hochdorf wurde dem Farrenhalter Strub, der zwei kämpfende Stiere auseinanderbringen wollte, von einem der wütenden Tiere das Horn in den Leib ge­rannt, so daß der Tod des Unglücklichen in kurzer Zeit eintrat.

Der Geschäftsgang in der Schwarzwaldindustrie ist gegenwärtig ein recht flotter. Es ist vor allem die Uhren- industrie, die ganz erstanliche Fortschritte gemacht hat. Wer jetzt den Mustersaal der Uhren betritt, der ist geblendet von der Vielseitigkeit un­prächtigen Ausführung der Uhrengehäuse wie der Werke. An Originalität ist da wahrscheinlich kein Mangel mehr. Man ist in der Originalität so weit gegangen, daß man nicht nur die Ge­häuse, sondern selbst den Ton der Schlagwerke dem Geschmack oder eigentlich dem Wesen der verschiedenen Völker anpaßte. Wenn früher eine Uhrenfabrik vielleicht ein Dutzend Muster hatte, so hat sie jetzt deren mehrere hundert. Fortwährend wird darüber nachgegrübelt, wie man immer wieder Neues, Praktisches und Originelles schaffen kann. Es sind dadurch wieder verschiedene Nebenindustrien aufs Beste beeinflußt, wie die Uhrenkastenschreinerei, die Schnitzerei, die Tonfedernfabrikation; verschiedene sind auch neu hinzugekommen, wie z. B. die Metallpresserei, das Vergolden, Vernickeln u.s.w. Auch die Majolikafabrikation wird beim Liefern von Gehäusen in Anspruch genommen.

Württemberg.

Stuttgart. Der Steuergesetzentwurf ist von der Kammer-Kommission einer ziemlich weitgehenden Aenderung unterzogen worden, so daß z. B. ein verheirateter Mann mit 800 und weniger Einkommen keine Steuer zu zahle« hat und ein lediger bei einem Einkommen vo« weniger als 650 Auch die Steuerabstufungea sind einer gründlichen Abänderung von der Kommission unterzogen worden und zwar in dem Sinne, daß bei großem Einkommen die Steuer­stufen in einem noch größeren Verhältnis zu­nehmen, als die Regierung früher vorgeschlagen hatte, während bei mittlerem und kleinem steuer­baren Einkommen von der Kommission noch weitere Erleichterungen vorgeschlagen sind. Am 18. Nov. faßte die Kommission den Beschluß: Die Fassionspflicht beginnt bei Einkommea von 2500 «iL (nach dem Entwurf 2100 -A) Ein Antrag, die Grenze auf 3100 «iL zu be­stimmen, wurde mit 8 gegen 4 Stimmen abge­lehnt. Die vom Berichterstatter angefochtene Bestimmung, daß die Fassionen außer beim Ortsoorsteher in Orten mit einem Bezirkssteuer­amt auch bei diesem oder in besonderen Fälle« auch bei einem andern vom Steuerkollegium zu bestimmenden Beamten eingereicht werden dürfe«, wurde genehmigt. Dem Steuerpflichtigen soll gestattet sein, die schriftlichen Steuererklärungen verschlossen bei den Gemeindebehörden einzu­reichen.

Stuttgart, 18. Nov. In der hiesigen Kunstschule ist infolge des Erlasses neuer Disziplinarvorschriften ein Konflikt ausge­brochen. Em Schüler wurde entfernt; 13 andere haben ihren Austritt erklärt.