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d. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge, unter 3 Jahren d. h. der nach dem 17. Sept. 1898 Geborenen;

e. der Hengste;

ä. der Stuten, die entweder hochtragend sind (inner­halb der nächsten 4 Wochen abfohlen) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben; e. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind; k. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten;

8- der Pferde, welche nachweislich bei der Mu­sterung im Jahr 1900 als kriegsunbrauch- bar bezeichnet worden find; l>. der Pferde unter 1,50 w Bandmaß.

Gemäß tz 4 Abs. 2 des Pferde-Aushebungs- Reglements ist der Vorstand der K. Kreisregierung befugt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch das Oberamt hierzu ermächtigt. In den unter s bis st aufgeführten Fällen sin- vom Ortsvorsteher ausgefertigte Be- fcheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragen­den Stuten (ä) auch der Deckschein beizufügen ist.

Die Bescheinigungen können in der Spalte 6 (Bemerkungen) der Pferdevorführungsliste (8 5) erteilt werden.

Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:

1) Mitglieder der regierenden Deutschen Familien.

2) Die Gesandten fremder Mächte und das Ge­sandtschaftspersonal.

3) Tie aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere be­züglich der von ihnen zum Dienstgebrauch ge­haltenen Pferde.

4) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsicht­lich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes notwendigen Pferde.

5) Die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferde­zahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß.

6) Tie Königlichen Staatsgestüte,

Diejenigen Pferde, welche wegen hohen Al­ters, Entkräftung, vorübergehender oder dauernder Krankheit augenscheinlich unfähig sind, den Weg nach dem Vormuflerungsplatz zurückzulegen, sind der Vormusterungskommission nicht vorzuführen. Je­doch haben die Ortsvorsteher iu dem Pserde- verzeichnis in der Spalte Bemerkungen bei jedem einzelnen derartigen Pferde genau anzugeben, und zu bescheinigen, aus welchem Grund dasselbe für transportunfähig erachtet wurde.

Eine Vorführung derjenigen Pferde, welche bei der letzten Vormusteruug im Jahr 1900 nach den bei den Schultheißenämtern vorliegenden vor­jährigen Vorstellungslisten als kriegsunbrauch­bar erklärt worden sind, ist somit nicht notwendig, wohl aber derjenigen Pferde, welche im Vorjahre als Fohlen unter 4 resp. 3 Jahren als zu jung abgewiesen wurden.

Eine Musterung der kriegsbrauchbaren Fahr­zeuge findet in diesem Jahr nur in Calw und Althengstett, weswegen an diese Gemeinden be­sondere Ausschreiben erlassen werden und zwar sind in Calw 3 und in Althengstett 4 Wagen vorzu­führen.

Den Ortsbehörden werden unter Hinweis auf 8 5 und 7 der neuen Pferdeaushebungsvor­schriften nachstehende weitere Aufträge erteilt:

1) Von größter Wichtigkeit für den ge­ordneten Gang des Musterungsgeschäfts ist die sorgfältigste Aufstellung der Pferdevorsühr- ungsliste (8 5 der Pferdeaushebungsvorschrift.)

Diese Pferdevorführungsliste ist in doppelter Ausfertigung anzulegen und hat sämtliche im Gemeindebezirk vorhandenen Pferde, auch die nach obigen Ausführungen (8 4 Abs. 1 und 2 der Pferdeaushebungsvorschrift) nicht gestellungs­pflichtigen Pferde zu enthalten, bei welchen unter Bemerkungen die Gründe vorzutragen sind, weshalb diese Pferde nicht vorgeführt werden, also auch diejenigen, welche im vorigen Jahr als kriegsunbrauchbar bezeichnet wurden.

2) Die Ortsbehörden haben sich zu dem Musterungsgeschäft an dem bestimmten Musterungs­platz rechtzeitig einzufinde« und -er Vormu- flerungskommission die gefertigte Pferdevor- sührungslifle in doppelter Ausfertigung, sowie die Vorladungsschreiben der Pferdebe­sitzer vorzulegen, auch haben sich dieselben zu überzeugen, daß sämtliche gestellungspflichtigen Pferde ihrer Gemeinden zur Vorführung gelangen.

Empfohlen wird, die Pfcrdebesitzer eine viertel Stunde vor dem Musterungstermin auf den Musterungsplatz zu bestellen, damit die Aufstellung der Pferde und die Versetzung derselben mit Num­mern und den BestimmungStäfelchen anstandslos erfolgt.

3) Weiter ist dafür zu sorgen, daß der gewählte Mnsterungsplatz bei Vornahme der Musterung nicht in irgend welcher Weise verstellt ist und daß die vorzuführenden Pferde genau nach dem aufgestellten Verzeichnis zur Aus­stellung und Vorführung gelangen. Wenn in einem Musterungsort mehrere Gemeinden zu­sammengezogen werden, so sind die Pferde der ein­zelnen Gemeinden genau nach der oben angegebenen Reihenfolge vorzuführen.

Entsprechende Bekanntmachung ist in den Gemeinden alsbald in ortsüblicher zu erlassen und sind diejenigen Pferdebesitzer, welche Pferde zu Vormusterung zu stellen haben, urkundlich aufzufordcrn, ihre gestellungspflichtigen Pferde zu der oben festgesetzten Zeit an dem bestimm­ten Musterungsorte vorzuführcn.

4) Die Pferde müssen der Musterungs­kommission vorgesührt werden und es wollen die Ortsbehörden dafür sorgen, daß die Pferde wo­möglich durch ehemalige Soldaten berittener Waffen vorgeführt werden.

Jedem Pferd muß an dem Halfter die im vorigen Jahr hinausgegebene rote Nummertafel, welche der Nummer der Vorsühruugsliste entspricht, befestigt werden.

Außerdem sind bei denjeuigen Pferden,

welche bei der vorjährigen Vormusterung als

kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, die den

Schultheißenämtern am 10. Januar d. IS. (Wochen­blatt Nr. 6) zugegangenen Beftimmungstäfel- chen, welche von den Ortsbehörden auszufüllen sind,

am linken Backenstück der Halfter zu befestigen.

Die erforderlichen Formulare für die

Anlegung der Vorführungslisten in doppelter Ausfertigung und für die Aufforderung der Pferde­besitzer zur Vorführung ihrer Pferde sind den Schult­heißenämtern bereits früher zugegangen.

Auf dem Musterungsplatz ist an geeigne­ter Stelle ein Tisch mit 3 Stühlen, Tintenzeug und Federn aufzustellen.

Die Ortsbehörden sind für die vollzählige Vorführung der Pferde ihrer Gemeinden, für die geordnete Aufstellung und Vorführung der Pferde, sowie die richtige Anbringung der Nummern und Bestimmungstäfelchen an den Pferden verant­wortlich und können sich in Ausführung ihrer Thätigkeit von den örtlichen Polizeiorganen und der Landjägermannschaft unterstützen lassen.

Die Polizei-iener sind rechtzeitig und genau zu instruieren.

Kurzer Vollzugsbericht ist spätestens bis 7. Sept. d. Js. anher alsMilitaria" zu erstatten.

Calw, den 30. August 1901.

K. Oberamt.

V o e l t e r.

Tagesnerügkeiten.

Calw, 1. Sept. Eine erschütternde Kunde aus dem lieblichen Berchtesgaden durcheilt das ganze Württemberger Land: Prinz Hermann von Sachsen-Weimar ist nicht mehr. Im Alter von 76 Jahren verschied er nach ganz kurzer Krankheit am Samstag früh °/r7 Uhr an einer Herzlähmung. Mit ihm ist eine im besten Sinne des Wortes populäre Persönlichkeit dahingegangen, ein Fürst, von dessen herzgewinnender Leutseligkeit so viele unserer engeren Landsleute sich überzeugen durften. Seine hohe, vom Alter gänzlich ungebeugte, ritterliche Gestalt war im ganzen Lande Wohl be­kannt, stand doch der Prinz an der Spitze aller größeren Vereinigungen zu gemeinnützigen Zwecken. Einen ganz besonderen Klang aber hatte sein Name für die immer mehr anschwellende Zahl gedienter Soldaten, die in den Vereinen des Würtl. Kneger- bundes sich gesammelt haben und mit Stolz und voll Verehrung zu ihrem hochverdienten Ehren­präsidenten emporblickten. Noch sind nicht 3 Atonale verflossen, seit unter den 18000 Kriegern, die beim Bundestage in Heilbronn in stundenlangem Vorbei­marsch ihm zujubelten, auch aus dem hiesigen Bezirk viele Veteranen und frühere Soldaten ihm wieder in das gütige Auge blicken durften, und mit großer Freude begrüßten die Mitglieder der Kriegervereine des Calwer Bezirks die Nachricht, in der damals Prinz Weimar seinen Besuch für den nächsten Be­zirkskriegertag in Aussicht stellte. Jedoch der Herr über Leben und Tod hatte es anders beschlossen: in wenigen Tagen wird sich die Gruft über dem thatenreichen Leben des edeln Fürsten schließen. Das Werk aber, das er im Württ. Kriegerbund geschaffen hat, wird zum Heile des Vaterlandes fortbestehen und sein Andenken wird bei Tausenden und aber Tausenden im Segen bleiben.

Fremder gewesen, und sie hatte ihn auf den ersten Blick wieder erkannt. Vor Jahr und Tag hatte sie ihn in Wiesbaden gesehen. Sein ernstes, männliches Wesen hatte ihr gefallen; sie hatte ihn, ohne daß er es zu bemerken schien, beobachtet und war gerührt von der liebevollen Art, mit der er für seinen kranken Onkel sorgte.

Nach des Grafen Abreise hatte sein Vater sich ihr und den Ihrigen genähert und ihr auf zarte Weise zu verstehen gegeben, daß er dies auf Wunsch seines Sohnes thue, welcher nicht gewagt habe, nach so kurzer Bekanntschaft selber für sich zu handeln und zu sprechen.

Andy hatte keinen Augenblick geschwankt zwischen dem Grafen Nordau und dem Kloster. Sie kannte den, der sie zu lieben vorgab, so wenig, und sein flüchtiges Erscheinen hatte keinen nachhaltigen Eindruck bei ihr hinterlafsen; darum bat sie ihren Vater nicht in sie zu dringen, sondern den alten Grafen von ihrem Vorsatze, ins Kloster zu treten, in Kenntnis zu setzen. Was jener ihrem Vater erwidert hatte, war ihr nicht mitgeteilt worden. Die Freundschaft zwischen ihm und ihrer Familie war trotz der Zurückweisung gewachsen und äußerte sich nach der Trennung durch lebhaften Briefwechsel. Einmal noch hatte ihr Vater ihr gesagt, daß der junge Graf sie nicht vergessen könne, und sie hatte erklärt, ihr Entschluß stehe fest; dann war dieser Sache nicht wieder Erwähnung gethan worden und Andy hatte sie vergessen, bis sie in ihrem Patienten denselben Grafen Nordau wieder fand, der sich um sie beworben hatte. Es war ihr angenehm gewesen, daß er sie nicht erkannt hatte; allmählich war sie zu der Einsicht gelangt, daß er sie überhaupt nicht kenne, und der Brief seines Vaters hatte ihr später die Aufklärung gegeben, daß sowohl sie und ihre Familie wie auch der eigene Sohn dem Egoisten zur Erfüllung seiner Pläne hatten dienen sollen. Sie kannte ihren Patienten schon genau und wußte, daß seinem Charakter nichts ferner lag als Lüge und Verstellung. Das beständige Zusammensein mit dem Grafen war

ihr eine liebe, durch die Pflicht geweihte Gewohnheit geworden, und sie hatte sich

trotz der Verehrung, die dieser schöne Mann ihr offen bezeigte und aussprach

nie in ihrer Ruhe beeinträchtigt gefühlt. Da kam jäh und unerwartet der Brief ihres Vaters und entriß sie dem Leben, das ihr Befriedigung und Freude gewährte. Zu der Trauer, ihrer Thätigkeit entzogen zu werden, kam das Be­dauern, sich von dem Patienten zu trennen, der an ihr hing und dem ihr Fort­gehen ein großer Verlust war. Sie hatte die Ueberzeugung, daß sie beide einan­der sehr vermissen würden. Aber immer ahnte sie noch nicht, daß ihre beider­seitigen Gefühle andere als rein freundschaftliche seien. Diese Aufklärung kam ihr durch den Brief den der Graf ihr an seinen Onkel diktierte und in dem er von seiner Liebe zu seiner Pflegerin sprach blendend, erschreckend, wie ein Sonnenstrahl, der plötzlich das Auge trifft. Noch war der Eindruck nicht zu klarem Bewußtsein gekommen, als er schon gestört, ja, verscheucht wurde durch das Erscheinen der Frau von Els. Es schien unzweifelhaft, daß diese den Grafen liebte, und zu gleicher Zeit drängte sich Andy die Vermutung auf, daß Frau von Els sich berechtigt glauben konnte, auf Erwiderung ihrer Neigung zu zählen. Das junge Mädchen sah, wie derselbe Mann, der wenige Minuten vorher eine bedeutungsvolle Aeußerung über sie selber gethan hatte, von der schönen Frau geliebkost wurde, wie er sie liebevoll tröstete und beruhigte. Der ungeheure Kon­trast traf sie wie ein elektrischer Schlag. Der Lichtstrahl erlosch fast in demselben Augenblicke, da er erschienen war, und als sie ins andere Zimmer ging, schien der Boden unter ihren Füßen zu schwanken. Absichtslos, wie im Traum, hörte sie die Unterhaltung der beiden, bis sie durch seine Aeußerung, die sie tief verletzte, aufgerüttelt wurde. Ihr Verhältnis zu dem Kranken wurde aus der reinen Sphäre der Menschenliebe in die irdische sinnliche Welt herabgezogen, und es that ihr weh, daß sich von Seiten des Grafen kein Widerspruch vernehmen ließ.

(Fortsetzung folgt.)