174

8 11 -

Vorstehende Verfügung tritt am sechsten Tage nach ihrer Verkündig­ung im Regierungsblatt in Wirksamkeit.

Die Oberämter haben die vorstehende Verfügung alsbald im Be zirksamtsblatt bekannt zu machen.

Die Ortsvorsteher haben die Verfügung den Viehhändlern besonders zu eröffnen und die Eröffnungsbescheinigung dem Vorgesetzten Oberamt vorzulegen.

Stuttgart, den 21. Februar 1896. Pischek.

Vorstehende Verfügung wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis ge­bracht. Dieselbe tritt mit dem 6. März d. I in Kraft.

Die Schultheißenämter haben sich mit den neuen Vorschriften ein­gehend bekannt zu machen, dieselben den Polizcidienern zur genauen Nack achtung cinzuschärfen und hievon Eintrag im Schultheißenamtsprotokoll zu machen.

Neuenbürg, den 5. März 1896. K. Obcramt.

Maier.

Neuenbürg.

Kkda«ut>»ichi«g,

betreffend die Einteilung der Irnpfbezirke.

An der im Jahre 1894 getroffenen Einkeilung der Jmpfbezirke (Bekanntmachung im Enzthäler Nro. 33 von 1894) ist für das Jahr 1896 eine Aenderung nicht vorgenommen worden.

Die Tage, sowie die einzelnen Orte innerhalb der Jmpfbezirke, an welchen die Impfung statlfindet, werden seiner Zeit vom K. Oberamts physikat bekannt gegeben werden.

Den 7. März 1896. K. Oberamt.

Maier.

Neuenbürg.

Dekamltmachung,

Setr. die Anmeldung von Neubauten, Mauveröesserungen u.s.W. zur tzinschähung für die Keöäudebrandverstcherung.

In Gemäßheit eines Erlasses des K Verwaltungsrats der Grbäude- brandversicherungsanstalt vom 31. August 1892, Min.-A.-Bl. S. 263, wird hiedurch bekannt gemacht:

1) daß Neubauten. Bauveränderungen und Bauverbessernngen ein schließlich neuer Gebäudezubehörden. welche noch nicht zur Gebäudcbrand- verficherung eingeschätzt sind und nicht den bloßen Ersatz abgebrannter, versichert gewesener Gebäude oder Gebäudebestandteile bilden (Art. 26 deS Gesetzes vom 14. März 1853) im Fall einer Brandbeschädigung nur dann als versichert behandelt werden, wenn sie vorher von dem Gebäude besitzet bei dem Ortsvorsteher entweder zur sofortigen auf Kosten des Eigen­tümers erfolgenden Einschätzung (Art. 13 des Gesetzes vom 14 März 1853) oder zur ordentlichen auf Kosten der Gemeinde geschehenen Jahresschätzung (Art. 12 des Gesetzes) angemeldet worden sind (zu vergl. Z>ff 9 des NormalerlasscS vom 30. Mai 1865. Klumpps Handausgabe des Gesetz-s vom 14. März 1853 Note 3 zu Art. 13);

2) daß durch eine bloße Vormerkung von Amtswegen, soweit eine solche überhaupt stallfindet, die erforderliche Anmeldung durch den Ge- bäudebefitzer nicht ersetzt wird;

3) daß die Anmeldung während des ganzen Jahres erfolgen kann;

4) daß ein Brandversicherungsbeitrag im Anmeldungsjahr nur dann und zwar nachträglich zu entrichten ist, wenn eine Brandentschädigung gewährt werden muß.

Zugleich werden die Ortsvorsteher angewiesen, für thunlichste Ver­breitung der vorstehenden Bekanntmachung zu sorgen und die Gemeinde­angehörigen entsprechend zu belehren.

Schließlich werden die Ortsvorsteher beauftragt, den Baukontrolleureil urkundlich zu eröffnen, daß sie bei der Vornahme der Baukontrolle die Bauenden auf die Wichtigkeit der unverweilten Anmeldung ihrer Neubauten u.sw. ausdrücklich aufmerksam zu machen haben.

Den 6. März 1896. K. Oberamt.

Maier.

Urival-Anzeigen

Schömberg, den 8. März 1896.

Todes-An;eige.

Verwandten und Bekannten teilen wir tief­erschüttert mit, daß unser lieber Sohn, Bruder und ^ Schwager

^ Zimmermannslehrling

SM!

nach kurzem Kranksein gestern Abend im Spital in Calw im Alter von 18 Jahren sanft in dem Herrn entschlafen ist Um stille Teilnahme bitten

die trauernden Eltern

M. Rentschler, Schultheiß und Christine geb. Oelschläger, die Geschwister und Schwäger.

Weerdigung am 10. März, vormittags 10 >/s Mßr.

MdelkanäluiiS kkoMsim

empfiehlt ihr Lager in

Holz-, Polster-, Kasten- und Eisenmöbel, Kinderwagen, Wagendecken

zu jedem annehmbaren Preise wegen gänzlicher Aufgabe des Geschäfts.

Frisch gebrannter

1 iläk

Mjoiilnlk-Wliuzc,

KrmiirMkliuge,

Ziegelei Kirsau. Neuenbürg.

Bei der am 3. März 1896 in Hcidenheim vorgenommenen Ziehung der Kirchenbaulosen haben folgende Nummern gewonnen:

Je 5 oM Nr.: 4332, 6924, 15702. 29 523, 49 605, 50837, 52 552, 564, 870, 912. 55 274, 64294, 64300. 91 469, 97323, 97 641. 650, 689, 703;

je 1« »lL Nr.: 5792. 29532, 55278. 64308, 81428, 97 300;

je 2« -/L Nr.: 26 806, 47 949 50943. 75716. 90431;

3V ^ Nr.: 92 480; je 100 ^ Nr.: 49611, 55627; je 3«0 -/L Nr.: 52970.

Die amtlich beglaubigte Ziehungs­liste liegt auf.

K. MeeH.

werven auf Ostern unter günstigen Bedingungen angenommen bei -

Jul. Sale,

Psorzheim, Calwerstr. 16.

Neuenbürg.

Mt Wne Ruhms

mit 3 Zimmern hat zu vermieten Karl Neuster. Neuenbürg.

DLilsk

ist von heute ab zu haben bei Metzger Glauner

in allen Lorten bei 0. Need.

Kebrüäer keimjät

Markt 7.

Markt 7.

Für diel Irühjaljr-Dund Sommer-Saison ist unser Lager in

Damen- u. Herrenkleiderstoffen

mit r eizenden Neuheiten ansgestattet.

sind ein

c

ist unse

Neuen

Amiemeil

Die auf heute a

Monats-Vei

findet Niil

Kriegs^

7. !

Die letzte offizielle Ferneres, 7. M Md König nahmen h lich Sächsischen, sowi undderWürttembergij felde bei Villiers all : Hauptquartier

Der Krieg hatte - In dieser Zeit größere und kleinere Schlachten gewonnen, Ossiziere und 88 381 Uebertritt in die Schti 371981 Mann zu Deutschland abgeführ sangen gehalten, 191Z gefchütze, 107 Adler Verlust der Deutsche Aerzte und Beamte r 3 Geschütze.

Aus Stadt.

Neuenbürg hat unser Enzthal bis jetzt das Ungl messen, denn schwe Allmächtigen auf Folge des mehrtäg kurzen Unterbrechen vomFrcitagadange fast als unausblei Fabrikwerke, insbefi Vorkehrungen und seitigung von Ho! Holzpolter. Nachdi Samstag aus Sonr der Fluß rapid a Stellen aus den U Straßenteile übers Walt wälzten sich maßen daher, alle! heit gebracht war, hiesigen Stadt war Straße von dem c Postamt bis her unter Wasser und mit der Post und halten, ein Notsteg werden. Bis geg langsam aber stet, bie Flut ebenso lk