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Dev Enzlljnlev.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für den Hbercrmtsbezrrk Weuenbürg.

53. Jahrgang.

M. 189. Neuenbürg, Samstag den 30. November 1895.

Erscheint Dienstag, Donnerstag» Lanrtztag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 iv monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk vierteljährlich I 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 4L ^ Einrückungspreis sür die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

AMttiches.

Neuenbürg.

Auffordernag zur Einhaliimg der Schminit der Zische.

Damit die für bestimmte Arten von Fischen festgesetzte Schonzeit gehörig beachtet wird, sieht sich die Unterzeichnete Stelle veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß nach Z 10 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen betr. die Ausübung der Fischerei vom 24. Dezember 1889 (Reg -Bl. Nr. 1 S. 1 von 1890) die Schonzeit für Neschen, Rotsische und Regenbogenforellen vom 1. März bis 30. April, für Fluß- und Bachforellen vom 10. Oktober bis 10. Januar und für Krebse vom 1. November bis 31. Mai fcstge,etzt ist.

Nach Z 13 genannter Verfügung ist es verboten:

1) aus Fische, soweit nicht Ausnahmen in der Verfügung zugelassen sind, sowie auf Krebse während der Schonzeit mit irgend welcher Fang­vorrichtung einen Fang zu unternehmen.

Fische oder Krebse, welche innerhalb der für sie festgesetzten Schon­zeit zufällig gefangen werden, sind sofort wieder in dasselbe Wasser frei einzusetzen;

2) während der Schonzeiten, ausschließlich der drei ersten Tage derselben, Fische der betreffenden Art oder Krebse feilzubietbn oder zu verkaufen;

3) während der festgesetzten Schonzeiten und während weiterer sechs Wochen nach beendigter Laichzeit Enten in solche Fischwasser, in welchen die betreffenden Fische sich vorherrschend aufhalten, zuzulaffen, sofern diese Fischwasser nicht Gemeinden zur Benützung zustehen. Stehen solche Fischwaffer Gemeinden zur Benützung zu, so hängt die Zulassung von Enten von der Genehmigung der Gemeindebehörden ab.

Verfehlungen gegen dieses Verbot werden nach Art. 39 Ziff. 2 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 geahndet.

Die Ortsvorsteher der betreffenden Gemeinden werden angewiesen, den in § 18 obengenannter Ministerialverfügung aufgeführten Offizianten die Ueberwachunq des Vollzugs der Fischereivorfchriflen einzuschärfen.

Den 28. November 1895. K. Oberamt.

Maier.

Neuenbürg.

Die Artsiorfteher

werden an die Vornahme der Gemeinberatswahlen im Monat Dezember d. I. erinnert.

Das Ergebnis der Wahl ist unter Bezeichnung der neugewähltcn und der ausgetretenen Mitglieder

bis zum S. Januar 18S6

hieher anzuzeigen.

Den 20. November 1895. K. Oberamt.

Maier.

Neuenbürg.

Den Ortsvirsteher«

wird die genaue Befolgung des Erlasses vom 12. April 1888, betreffend Maßnahmen gegen das Stromertum (Enzth. von 1888 Nr. 58) in Er­innerung gebracht. Die Polizeibedienstetcn sind wiederholt zu instruieren und es ist darauf zu halten, daß dieselben fortgesetzt ihre Schuldigkeit in vollem Maße erfüllen. Nicht nur die beim Bettel betretenen, son­dern alle Vaganten, welche sich nicht genügend auszuweisen vermögen, sind an das Oberamt einzuliefern.

Den 28. November 1895. K. Oberamt.

Maier.

Neuenbürg.

An >ie K. Grtsschnlinsjiklttnrate.

Diefelben werden ersucht, die Wehrlisten der Lehrer I und II bis 5. Dezember d. I. hieher einzusenden, soweit seit der letztmaligen Ein. sendung der Listen (Juli d. I.) Aenderungen vorgekommen sind. Wenn seit der letztmaligen Einsendung keinerlei Aenderungen zu verzeichnen sind, so genügt Fehlanzeige.

Den 28. November 1895. K. Bezirksschulinspektorat:

Uhl.

Neuenbürg.

Die Oktsmir-khrk

werden beauftragt, die Rekrutierungs-Stammrollen pro 1893, 1894 und 1895 behufs Ergänzung alsbald hieher vvrzulegen.

Den 28. November 1895. K. Obcramt.

Maier.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Konkurs-Eröffnung.

Ueber das Vermögen des Julius Stumpp, Goldarbeiters in Birkenseld wurde am 27. November 1895, vormittags 9 Uhr das Konkurs­verfahren eröffnet und Hr. Gerichtsnotar Tipper hier zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 23. Dezember 1895 bei dem Ge­richte anzumelden.

Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubiger-Ausschusses und eintretenden Falls über die in K 120 der Konkursordnung bezeichnten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist Termin aus Dienstag den 31. Dezember 1895, vormittags 11 Uhr vor dem diesseitigen Gerichte, Rathausfaal in Neuenbürg anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den For­derungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 23. Dezember 1895 Anzeige zu machen.

Den 27. November 1895.

Gerichtsschreiber Eisenbart.

Uiehmarkt Pforzheim.

Der auf 2. Dezember ds. Js. angekündigte Biehmarkl (Rindvieh- und Pferde-Markt) in hiesiger Stadt wird wegen der an diesem Tage statlfindcnden Volkszählung erst am 4. Dezember d. I. abgchalten. Pforzheim, den 23. Oktober 1895.

Der Stadrrat: Habermehl.

Revier Schwann.

Weg-Sperre.

Vom Donnerstag den 5. Dezember ab ist die Tröstbachsteige und der linksseitige Eyachthalweg wegen Holz­fällung am Steilhang des Horn­tannkopfs bis auf Weiteres gesperrt.

Urivat-Anzeigen.

Neuenbürg.

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Neuenbürg.

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Sonntag. 1. Dezbr.

nachmittags 4 Uhr

Versammlung

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Tagesordnung: Bericht über den Kreis- u Gaulurnlog, Verschiedenes.

Samstag abend 7 Uhr

Singstunde.

Der Turnrat.

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ZN Protokollen

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