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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für öen Hberamtsbezirk Weuenbürg.

SS. Zahrgaitg.

Nr. 188. Neuenbürg, Donnerstag den 28. November

1895.

Erscheint Dienstag. Donnerstag, GanrStag und Sonntag. Preis vierteljährlich l 10 monatlich so durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Vierteljährlich 1 uk SS monatlich 4S «k, außerhalb deS Bezirks vierteljährlich 1 ^ 45 ^ Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

Neuenbürg.

Nach Beschluß des Bundesrats vom 11. Juli 1895 ist in allen Staaten des deutschen Reichs eine

N o l k s - Z k h l u « g

nach dem Stande vom 2. Dezember 1895 vorzunehmen, durch welche die ortsanwesende Bevölkerung dos ist die Gesamtzahl der in der Nacht vom 1. Dezember auf den 2. Dezember ständig oder vorübergehend an­wesenden Personen festgestellt werden soll.

Die Austeilung der Haushaltungslisten an die einzelnen Haus­haltungsvorstände erfolgt am 29. November.

Sollte hiebei eine Haushaltung aus Versehen übergangen werden, so wäre hievon von deren Vorstand sogleich hieher Anzeige zn erstatten.

Die Haushaltungslisten sind am 2. Dezember vormittags pünktlich auszufüllen und vom Haushaltungsvorstand zu unterzeichnen; nachmittags werden die Zählen mit der Wiedereinsammlung der Listen beginnen.

Den 27. November 1895. Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Neuenbürg.

Bekanntmachung.

die Gemeinderatswahl betreffend.

I. Die Periode, auf welche die Herren

Karl Winter,

Enge» Seeger,

August Bleyer,

Karl Wagner

in den Gemeinderat gewählt wurden, geht mit dem laufenden Jahre zu Ende. Gestorben sind:

Christian Hagmayer,

August Essig.

Freiwillig zurückgetreten ist:

Karl Hegelmayer.

II. Es sind daher 7 Mitglieder undHzwar 4 auf 6 Jahre und 3 auf 4 Jahre neu zu wählen Die Wahl findet nach den Formvorschriften des Gesetzes vom 6. Juli 1849 statt.

Die Austretenden können wieder gewählt werden.

III. Wahlberechtigt und wählbar find nach den Bestimmungen des Gesetzes betr. die Gemeindeangehörigkcil vom 16. Juni 1885 (Reg.-Bl. S. 257) Art. 12 ff. mit den hienach bezeichnten Ausnahmen:

a. alle männlichen Bürger der Gemeinde, welche das fünfund­zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben, im Gemeindebezirk wohnen, und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung dieser Gemeinden unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten, oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten;

b. die außerhalb des Gemeindebezirks wohnenden Bürger, welche in der Gemeinde mit Staatssteuer aus Grundeigentum, Gebäuden, oder Gewerben im Mindcstdetrag von 25 vlL veranlagt sind.

IV. Dauernd ausgeschlossen von der Wählbarkeit (nicht auch vom Wahlrecht) sind nach § 31 des Str.-G.-B. alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.

Zeitweise vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit ausgeschlossen find die in Art. 14 des Gesetzes bezeichneten Personen.

V. Die Wählerliste ist vom 2S. ds. Mts. an je einschließlich auf dem Rathause zur Einsicht aufgelegt

Einsprachen gegen die Wählerliste, sei es wegen Uebergehens eines Wahlberechtigten oder wegen Aufnahme eines Nichlberechtigten. sind bis zum 9. Dezember einschließlich bei dem Gemeinderal vorzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufge­nommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlhandlung nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkommission in die Liste nicht ausgenommen wurde.

Die Wahl selbst findet am

Donnerstag den 12. Dezember l. Js.

auf dem Rathause vor der Wahlkommisston von 3 bis 7 Uhr nachmit­tags statt. Die Abstimmung geschieht geheim. Jeder Wähler hat per­sönlich einen Siimmzettel in die Wahlurne niederzulegen, aut welchem die Gewählten verzeichnet sind. (Gesetz vom 6. Juli 1849, Art. 10 Abs. 2).

Wenn an dem festgesetzten Wahltage nicht mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abstimmt, muß zur Fortsetzung der Wahl ein neuer Termin anberaumt werden. Noch Ablaut desselben ist die Wahl ohne Rücksicht auf die Zahl der abgegebenen Stimmen giltig.

Diejenigen 4 Gewählten, welche die meisten Stimmen auf sich ver­einigen. gellen als aut die Dauer von 6 Jahren, die in der Slimmen- zahl nach diesen Folgenden gelten als auf 4 Jahre gewählt.

Den 25. November !895. Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Calmbach.

IiSd-Vkrp»chti>llg.

Die Gemeinde verpachtet am nächsten Samstag den 30. November d. I.

vormittags II Uhr ihre Jagd aus 338 Ira Wald und 230 lla Feld für die nächsten sechs Jahre und ladet hiezu Liebhaber in ihr Rathaus zu eincm öffentlichen Aufstreich ein.

Den 24 November 1895.

Schultheiß der len.

Krivat-Knzeigen.

Neuenbürg.

Zu Ehren des scheidenden

Hrn. Reallehrers Geiger

findet am

Donnerstag den 28 ds. Mts. von abends 7'/- Uhr an eine

Abschieds-Ieier

im Gasthofe zurAlten Post" hier statt, wozu Freunde und Bekannte des Scheidenden höflichst eiugeladen werden.

Akschiedsfeier.

Anläßlich unserer Abreise laden wir alle Freunde und Gönner aus Freitag Abend zu einer Abschieds­feier in den Gailhof zum Ochsen höflichst ein.

Bäcker Grözinger mit Frau.

Gräfnhausen.

In Obernhousen oder auf der Straße nach Gräfenhauscn ist am 19. ds. Mls. eine

Steuerquittung

mit Couvert verloren gegangen.

Der ehrliche Finder wird gebeten, solche dem Eigentümer oder Amls- dicner Kratzer mit Inhalt zu über­geben.

WeLeranen-Werein

CalmbachHöfen.

Danksagung.

Anläßlich der Beerdigung unseres langjährigen Mitgliedes und unver­geßlichen Kriegskameraden, Oberamts­dieners Weiß, sogen wir den Kriegs­kameraden von Neuenbürg, sowie dem verehelichen Militär-Verein von Neuenbürg für die zahlreiche Be­teiligung bei der Leichenfeier, sowie für die Arrangierung der Trauer­feierlichkeiten, durchdrungen von dem kameradschaftlichen Geist, unfern innigsten Dank.

Calmbach, den 25. Novbr. 1895.

Vorstand:

Fritz Rau.

Jahrgang 1865.

Alle 65er von Neuenbürg werden aut nächsten Sonntag Nachmittag 4 Uhr- zu einem gemütlichen Bei­sammensein in die Restauration Köhler freundlichst eiugeladen.

Ein 65er.

Jedem Landwirt empfohlen: Nage l s

Vieh-Mastpulver.

Ein erfolgreiches Hausmittel zur natürlichen Mästung aller Tiere, welche in kurzer Zeit ein wohlge­nährtes. marktfähiges Aussehen, schönes, glattes Fell und Ueppigkeit davon erlangen.

Gabe: Pferden und Rindvieh 2 bis 3. Schweinen und Schafen 1 Eßlöffel voll auf jedes Futter.

Allein ächt zu haben bei

Fritz Bürkle in Calmbach.

Calmbach.

Einen anständigen, kräftigen

,1

der die Bäckerei gründlich erlernen will, nimmt in die Lehre auf

Wilh Neumann, Bäckerei.