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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend
Amtsblatt für den Hberanrtsbezirk Wenenbürg.
SS. Jahrgang.
Nr. 113. Neuenbürg, Samstag den 20. Juli 1895.
Erscheint Dienstag» Donnerstag, VamStag und Sonntag. — Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 Lurch die Post bezogen im Oberamtsbezirk
Vierteljährlich 1 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 ^ 45 ^ — Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
An dir NrtsnmeilWrdeii des ZlhvirpMldkttisks.
Durch das Bestehen der Landormenanstalt ist die Ausübung einer zweckmäßigen Armenpflege und die Zurückführung von hohen Unterstütz- ungsansprüchcn auf das richtige Maß möglich gemacht worden, auch soll die Anstalt als Erziehungsmittel zu Hebung der moralischen Corruption und zu Weckung des eingeschlafenen Schaffenstriebs bei den Insassen dienen, weshalb die Ortsarmenbehörden veranlaßt werden, in denjenigen Fällen, in welchen die Unterstützung von alleinstehenden Hilfsbedürftigen beiderlei Geschlechts in Frage kommt, unter Anschluß des aufgenommenen Vernehmungsprotokolls und der sonstigen zum Beweis der Landarmeneigenschaft dienenden Akten, ungesäumt anzufragen, ob die Aufnahme stattfinden kann; wenn die Landarmeneigenschaft nicht sofort zweifellos feststeht, kann bei der Landarmenbehörde im Interesse der Beschleunigung angefragt werden, ob der Hilfsbedürftige schon als landarm anerkannt sei. Nach Einlauf des Aufnahmcbeschlusses ist der Hilfsbedürftige mit Vorweis zum Eintritt in die Anstalt und zu Erlangung einer Fahrkarte mit ermäßigtem Preis (sog. Militärfahrkarte) zu versehen und der Zeitpunkt des Eintreffens kurz anzuzeigen.
Für den Fall, daß der Einberufene eine Begleitung nötig haben sollte, steht der Aufseher der Landarmenanstalt zur Verfügung.
Bon Ausgabe einer Stromerliste wird abgesehen, dagegen der Hauptwert darauf gelegt, daß so rasch als Möglich die Landarmenbehörde von jedem Unterstützungsfall Kenntnis erlangt, damit sie die nötigen Schritte einleiten kann.
Bargeldunterstützungen an umherziehende und leichte Verletzungen vorschützende einzelnstehende Personen, wie z. P. der im Staatsanzeiger bekannt gemachte Reinhardt sind zu vermeiden , da derartige Hilfsbedürftige in der Landarmenanstalr verpflegt weiEn.
Schließlich wird bemerkt, daß Unterstützungsfälle von vorübergehend Unterstützten, soweit sie durch Einberufung des Hilfsbedürftigen in die Landarmenanstalt ihre Erledigung nicht gefunden haben, sofort nach Beendigung des Pflegefalles anher liquidiert werden dürfen.
Reutlingen, den 15. Juli 1895.
Der Worsthende der Landarmenöehörde:
Regierungsrat Hölldampf.
Neuenbürg.
An die Ortsbehörde u.
Bekanntmachung, betr. die Anbringung von Gesuchen um Befreiung vom Militärdienst, sowie um Beurlaubung und Entlassung von Mannschaften aus dem aktiven Dienst u.s.w.
Da in letzter Zeit trotz den wiederholten Bekanntmachungen, zuletzt Enzth. Nro. 28 von 1894, wieder eine Anzahl von Gesuchen um Beurlaubung, Entlassung von Mannschaften aus dem aktiven Dienst rc. dem K. Kriegsministerium und dem K. Generalkommando unmittelbar oder an andere nicht zuständige Stellen übersendet worden sind und durch solche Umgehung des vorgeschriebenen Wegs die Entscheidung über solche Gesuche nur verzögert wird, so wird wiederholt darauf hingewiesen, daß
1. Gesuche um Entlassung von Mannschatten, welche sich im aktiven Dienst befinden, oder um Nichteinstellung von Militärpflichtigen, welche zum Dienst herangezogen werden sollen (Reklamationen), durch Vermittlung der Orlsbehörden an die Oberämter zu richten,
2. Bittgesuche um zeitweise Beurlaubung von im aktiven Dienst befindlichen Mannschaften an das betreffende Bataillon (Abteilung) oder Regiment zu senden, und
3. Gesuche von entlassenen Mannschaften, welche Jnvalidenansprüche betreffen, an den Bezirksfeldwebel zu richten sind.
Dies ist gehörig bekannt zu machen und haben die Ortsbehörden auf an sie ergehende Anfragen die Bittsteller entsprechend zu belehren.
Dritte aber, welche durch Fertigung solcher Gesuche und deren Vorlage gleich an die höchsten Stellen ihren Mandanten zu nützen glauben, werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie hiedurch in Folge der so herbeigeführten unnötigen Korrespondenzen und Verzögerungen geradezu gegen das Interesse der Betreffenden handeln.
Den 18. Juli 1895. K. Oberamt.
Maier.
Durch hohen Erlaß des K. Evang. Konsistoriums vom 15. d. M. ist dem Unterzeichneten infolge der bedauerlichen Erkrankung des Herrn Dekan Cranz in Neuenbürg die Stellvertretung im Dekanatamt und Bezirksschulinspektorat, diejenige im Stadtpfarramt Neuenbürg aber Herrn Stadtvikar Löbich daselbst bis auf weiteres übertragen worden.
Man bittet daher, alle das Dekanatamt und Bezirksschulinspektorat Neuenbürg betreffenden Schriftstücke an das Pfarramt Birkenfeld richten, dagegen mit allem, was das Stadtpfarramt Neuenbürg angeht, sich an das Stadtvikariat Neuenbürg wenden zu wollen.
Birkenfeld, den 17. Juli 1895.
K. Evang. Dekanatamt u. Bezirksschulinspektorat.
I. V. Seeger, Pfarrer in Birkenfeld
Lokomotivremise»- und Kohlenstallbaiü
Höherer Weisung gemäß werden hiemil die Arbeiten und Lieferungen für Erweiterung der württcmb Lokomotivremise und des Kohlenstalls, sowie Errichtung zweier neuen Kohlenställe .und einer Einfriedigung zur Verdingung ausgeschrieben, und zwar sollen die gleichnamigen Arbeilsgattungen an der Lokomotivremise, den Kohlenställen und der Einfriedigung je zusammen, ebenso die Grabarbeit, mit der Beton-, Mauerer- und Steinhauerarbeit an einen und denselben Unternehmer vergeben werden. Auf die Lieferung des Holzwerks zu den Kohlenställen und die Schotterlieferung ist besonders Angebot zu stellen.
Tüchtige Unternehmer werden nun eingeladen, von den Planen, Voranschlägen und dem Bedingnishest dahier Einsicht zu nehmen und ihre Angebote, in welchen der Gegenstand der zu übernehmenden Arbeit, bezw. Lieferung genau bezeichnet sein muß. unter Anschluß neuerer amtlicher Zeugnisse über Tüchtigkeit und Vermögen, in Prozenten der Voranschlagpreise ausgedrückt, spätestens bis
Samstag de» 27. d. Mts., vormittags 9.30
bei Unterzeichneter Stelle schriftlich, versiegelt und entsprechend überschrieben einzureicheo. Copiecn können nicht abgegeben werden.
Nachgebote sind ausgeschlossen.
Pforzheim, den 17. Juli 1895. K. Wetrieösöauamt:
Schmidt.
Darnpfwal;betriet>.
Die Dampfstraßenwalze wird in der Zeit vom 22. Juli bis 3. August d. I. auf der Staatsstraße Nr. 110, Wildbad—Schönegründ zwischen der Kälbermühle und Enzklösterle arbeiten.
Die Arbeitszeit dauert in der Regel von 6 Uhr morgens bis 6'/r Uhr abends..
Reitern, sowie den Lenkern von Fuhrwerken wird beim Vorübergehen an der Dampfwalze besondere Vorsicht empfohlen.
Calw, den 18. Juli 1895. K. Straßenbau-Inspektion.
Fleischhauer.
K. Amtsgericht Neuenbürg. An Friedrich Glauner, früheren Schultheißen von Unterniebelsbach ist heute Nachmittag 4 Uhr ein
allgemeines
Dermßermgs-Verbot
im Sinne des Z 98 der Reichskonkurs- Ordnung erlassen worden.
Den 17. Juli 1895.
Gerichtsschreiber
Dietrich.
breit, 0.8 in tief,
1 hölzerne Stande mit 1,15 m- Durchmesser und 0,85 in Höhe, ca. 6,0 lide. in °/«zöllige schmiedeiserne Röhren, ca. 4,0 lfde. rn zöllige dto.
1 Partie alte Bodentafeln. Neuenbürg, den 17. Juli 1995.
K. Kameralamt.
Neuenbürg.
Verbot.
Verbotst von Abbmihs- matrriolirn.
Nächsten Montag den 22. ds. Mts.
nachmittags 5 Uhr werden beim Försterhaus in Wildbad nachstehende Abbruchsmaterialien im öffentlichen Aufstreich verkauft:
1 eisernes, solid gebautes Wasser- Reservoir 1,15 in lang, 1,00 in
Zur Vermeidung von Verkehrsstörungen und Häuserbeschädigungen ist es, insolange die Sperre eines Teils der Etterstrecke der Wildbader- Straße dauert, nicht zulässig, daß beim Passieren der Burg- und Rathaus-Straße mit mehreren zusammen- gehängten Wagen gefahren wird.
Den 18. Juli 1895.
Stadtschultheißenamt.
Stirn.