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Der Enrtliiilcr.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für den Hberamtsbezirk Neuenbürg.

SS. Jahrgang.

Nr. 91. Neuenbürg, Dienstag den 11. Juni 1895.

Erscheint Dienstag. Donnerstag. VamStag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk

vierteljährlich 1 25 monatlich 45 außerhalb d«S Bezirks vierteljährlich 1 45 ^ Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

Anfr nf.

Zur Linderung der ersten Not der in Folge der Wolkenbrüche und Hochgewässer am 4. und 5. d Mts. von schwerem Unheil Betroffenen im Bezirk Balingen bitten wir unsere Bezirksangehörigen um gütige Beiträge.

Die gemeinschaftlichen Aemter werden gebeten, in jeder Gemeinde des Bezirks die einlaufenden Gaben zu sammeln, und da rasche Hilfe besonders not thut, die Gaben bis längstens Freitag. 14. d. Mts. an die Oberamtspflege hier als Bezirkssammelstelle zu senden.

Den 9. Juni 1895. K. gem. Oberamt:

Maier. Cranz.

Neuenbürg.

Andre Ortsnnkstetzer,

betr. Hagelversicherung.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, sich alsbald mit dem Inhalt des Ministerial-Erlasfes vom 3. d. Mts., betr. die Uebereinkunft zwischen dem K Ministerium des Innern und der Norddeutschen Hagelversicher- ungsgesellschast über die Regelung der Hagelversicherung in Württemberg <M-Amtsblatt Nro. 12) vertraut zu machen, denselben schleunigst zur Kenntnis der Landwirte zu bringen und letzteren in ihrem Interesse dringend snzuraten, von der durch die Regierung angebotenen Hilfe­leistung Gebrauch zu machen.

Den 8. Juni 1895. K. Oberamt.

Maier.

Neuenbürg.

Bekanntmachung,

die Maut- und Klauenseuche betreffend.

In Folge des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Wald» reunach werden nachstehende Maßregeln angeordnet:

1. Das Treiben von Rindvieh, Schweinen und Schafen außerhalb der Feldmarkgrenzen von Waldrennach, sowie das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch den Seuchenort und dessen Feld­markung wird zunächst bis zum 20. d. Mts. verboten. Von dem Verbot des Treibens von Vieh außerhalb der Feldmarkgrenzen wird jedoch die Benützung desselben zur Feldarbeit auf angrenzenden Markungen aus­genommen.

2. Die gemeinschaftliche Benützung der Brunnen, Tränken und Schwemmen für Wieverkäuer und Schweine wird bis auf Weiteres untersagt.

Hiebei wird wiederholt darauf hingewiesen, daß die Unterlassung oder Verspätung der Anzeige von L-euchenausbrüchen und die Zuwider­handlung gegen die ergangenen Anordnungen nicht nur Bestrafung, sondern auch den Verlust der Entschädigung für an Maul- und Klauen­seuche gefallenes Rindvieh nach sich zieht.

Den 7. Juni 1895. K. Oberamt.

Zeller, Am.

Neuenbürg.

Ansprüche an die Nachlaßsachen

1. des Johann Stefan Müller, gew. Bäckers in Neuenbürg,

2. des Jakob Friedrich Schönthaler, Bäckers in Conweiler,

3. der Friedrich Bäuerle, Accisers Witwe in Engelsbrand,

4. der Philipp Fr. Schwitzgäbele, Bäckers Ehefrau in Langenbrand,

5. der Georg Jakob Schneider, Bauers Ehefrau in Ottenhausen,

6. des Matthäus Weil, Goldarbeiters in Salmbach,

7. der Katharine Weil, ledig in Salmbach,

8. des Christian Roth, Bauers u. Steinhauers in Unterniebelsbach,

9. des Joseph Klingenmayer, Wagners in Waldrennach,

10. des Johann Fischer in Waldrennach.

sind binnen 6 Tagen dahier anzumelden.

Den 7. Juni 1895. K. Gerichtsnotariat.

Dipper.

Neuenbürg.

Delmrnttmachnng,

die M,ml- und Klauenseuche betreffend.

In Folge des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Ober- nievelsbach werden nachstehende Anordnungen getroffen:

1. Das Treiben von Rindvieh, Schweinen und Schafen außerhalb der Feldmarkgrenzen von Oberniebelsbach, sowie das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch den Seuchenort und dessen Feld­markung wird bis zum 22. d. Mts. verboten.

Jedoch ist die Benützung des Viehs zur Feldarbeit auf angrenzen­den Markungen gestattet.

2. die gemeinschaftliche Benützung von Brunnen Tränken und Schwemmen für Wiederkäuer und Schweine in dem Seuchenort wird bis auf Weiteres untersagt.

Den 8. Juni 1895. K. Oberamt.

Zeller. Am.

Revier Hofstett.

Slammhokz-Werkauf

am Mittwoch den 19. Juni, vormittags 11'/i Uhr im Rathaus in Calmbach aus I. Frohnwald Abt. 9 Baumriß, 21 Umgefallenwäldle, 22 Blaichwald, 23 Dürrenbuch, 29 Schleehwald. 53 Leimenloch. 33 Teufelsberg, 34 Oldengrund. 59 Fuchsweg, 64 Rehgrund, aus II. Bergwald 4 Tropfen, 5 Brunnenkopf, 12 Hühnerbach. 30 Hahnen­kopf, 31 Leonhardswald, 46 Stohhütte, 50 Wolfsäckerle u. 52 Fautsberg

normal und Ausschuß

2305 St. forchen Langholz mit Fm.: 373 I.. 924 II., 795 III.,

359 IV., 20 V. Kl.

104 Sägholz ,. 33 I.. 16 II.. 15 III. Kl.

1813 tannen Langholz 78 I., 53 II., 131 III.,

486 IV., 50 V. Kl.

92 .. Sägholz .. .. 5 1.. 17 II.. 12. III. Kl.

Feldrennach.

In der Konkurssache

des Gottlieb Obrecht, Bauers von Pfinzweiler, findet der Heugrasverkauf nicht Dienstag, sondern

Donnerstag, den 13. Juni 1895 nachmittags 5 Uhr statt.

Den 10. Juni 1895. Konk-Verw.

Gerichtsnolar Dieder.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

ImKonkurse

über das Vermögen des Fuhrmanns Jakob Friedrich Ochs in Conweiler ist nach rechtskräftiger Einstellung des Verfahrens Termin zur Abnahme des Schlußrechnung des Verwalters auf Mittwoch den 26. Juni 1895 vormittags 9 Uhr bestimmt worden.

Den 8. Juni 1895.

Gerichtsschreiber

Dietrich.

Revier Langenbrand.

Stmm- mid Lnimhoh- Nttlml

am Donnerstag den 20. Juni vormittags 10 Uhr im Hirsch in Unterreichenbach aus

Distr. VIII. Gairen, Abt. V Reichen­berg :

252 St. tannen Langholz mit 5 Fm. I.. 68 Fm. II.. 100 Fm. III, 48 Fm. IV. und 5 Fm. V. Kl.; 23 St. dto. Sägholz mit 11 Fm. I., 8 Fm. II. und 1 Fm. III. Kl.; 1 Rm. buchene Roller, 21 Rm. dto. Scheiter, 74 Rm. dto. Prügel, 34 Rm. dto. Anbruch, 13 Rm. tannene Scheiter, 9 Rm. dto. Prügel und 108 Rm. dto. Anbruch.

Sämtliches Holz ist angerückt. Conweiler.

jjilk-Verkiiis.

Am Mittwoch den 12. Juni d. I., vormittags 9 Uhr

werden aus dem Gemeindewald auf hiesigem Rathause zum Verkauf ge­bracht: