erfordere unbedingt genügenden Raum, ange- messene Höhe des Stalls, sowie frische Luft und Licht; das letztere sei sogar von Einfluß auf die Milchergiebigkeit. Notwendig sei ferner den Fußboden so herzustellen, daß das Vieh vornen etwas höher zu stehen kommt. Reinhaltung des Stalles und Vermeidung der Zugluft sei oberste Pflicht. Die Ausführungen des Redners fanden bei den Anwesenden ein geneigtes Ohr und es wäre nur zu wünschen, daß die auf Besserung der Viehzucht-Verhältnisse im Bezirk gerichteten Bestrebungen des Vereins unter der sachkundigen Leitung seines Vorstandes, Oberamtmann Maier, von Erfolg gekrönt sein möchten.

Oberamtstierarzt B ö p p l e hielt sodann noch einen populären Vortrag über die im hiesigen Bezirk leider so weit verbreitete Maul- und Klauenseuche und über das Gesetz betr. die Ent­schädigung der an Maul- und Klauenseuche ge­fallenen Tiere. Diese Seuche, von welcher nicht blos Rindvieh, sondern auch Schafe, Ziegen und Schweine befallen werden, sei seit ca. 10 Jahren zu einer Landplage geworden und äußere sich in folgenden Krankheits-Erscheinungen: die Tiere werden traurig, stehen vom Fressen zurück, nach kurzer Zeit beginnt ein mehr oder weniger starkes Speicheln, beim Oeffnen der Mundhöhle findet man die Schleimhäute gerötet, mit Blasen- bildungen in verschiedener Größe.bedeckt. Solche Blasenbildungen treten auch auf zwischen den Klauenspalten, dem Flotzmäule, dem Euter rc. Nach kurzer Zeit platzen die Blasen, entleeren ihren Inhalt und es bilden sich alsdann Ge­schwüre. Diese Erscheinungen dauern in der Regel 46 Tage, dann beginnt der Heilungs- Prozeß und es kehrt die Freßlust wieder zurück. Die Seuche sei früher immer gutartig aufge­treten, seit dem Jahre 1892 habe sie aber einen bösartigen Charakter angenommen, so daß die Verluste für die Viehversicherungskassen mitunter unerträglich geworden sind. Redner weist die Verluste an der Hand einer Statistik nach, wo­nach an der Maul- und Klauenseuche in den Jahren 1892/95 1170 Stück Rindvieh, 240 St. Schweine und 22 Kälber gefallen sind. Diese für die Landwirtschaft ganz enormen Verluste hätten die Veranlassung zu der staatliche Regel­ung der Entschädigungspflicht durch Gesetz vom 21. Mai 1893 gegeben. Voraussetzung der Ent- schädigung ist die vorherige Anzeige von dem Ausbruch der Krankheit, lieber die Bekämpfung der Seuche und über die Entschädigungspflicht referiert Redner an der Hand der gesetzlichen Bestimmungen. Darnach wird die Entschädigung auch dann geleistet, wenn neben der Maul- und Klauenseuche noch eine andere unheilbare und nicht unbedingt tödliche Krankheit vorhanden war. Bei Bemessung der Entschädigung wird der gemeine Wert des Tieres zu Grunde ge­legt. ohne Rücksicht auf den in Folge der Seuche eingetretenen Minderwert. Die Entschädigung beträgt */« des Werls. An der Entschädigung kommt jedoch in Abrechnung die aus Privat­verträgen zahlbare Versicherungssumme zu */r und der Wert derjenigen Teile des Tieres, welche dem Besitzer zur Verfügung bleiben. Für Kälber im Alter von weniger als sechs Wochen wird für alle Fälle eine gleichmäßige Entschädig­ung von 20 ^ geleistet. Eine Entschädigung wird nicht gewährt: für Tiere, welche mit der Seuche behaftet, in das Land eingeführt wurden; wenn der Besitzer der Tiere die Anzeige vom Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt; wenn der Besitzer das gefallene Tier mit der Seuche behaftet gekauft und von diesem kranken Zustand beim Erwerb des Tieres Kenntnis hatte; wenn dem Besitzer die Nichtbe- folgung der polizeilich angeordneten Schutzmaß. regeln zur Abwehr der Seuchengefahr zur Lall fällt; wenn vor Feststellung des Krsnkheits- Zustandes eine Oeffnung des Kadavers stattge­sunden hat oder Teile desselben entfernt wor­den sind.

Auch dieser Vortrag wurde beifällig ausge­nommen und dem Redner auf Vorschlag des Vorsitzenden der Dank der Versammlung votiert.

Zum Schluß wurden noch einige Wahlen vorgenommen, welche den alten Funktionären die gebührende Anerkennung ihrer Dienstleist­ungen durch ihre Wiederwahl brachte.

Neuenbürg, 22. Mai. In der am Mon­tag abend stattgehabten Monatsversammlung des Gewerbevereins waren Gegenstand der Be­sprechung und Beratung die vom Gewerbeverein in Ulm in Verbindung mit dem württ. Schutz­verein für Handel und Gewerbe herausgegebenen und zur Begutachtung eingesandten Resolutionen betr. das Gesetz über den unlauteren Wett­bewerb samt Begründungen. Die Resolutionen beschäftigen sich mit I) Feststellung des Begriffs des unlauteren Wettbewerbs; 2) Hausierwesen und Wanderlager; 3) Firmenschwindel; 4) Sub­missionswesen; 5) Konsumverveine; 6) aus­nahmsloses Verbot des Betriebs von Waren jeder Art für Beamte und Offiziere; 7) die gänzliche Beseitigung der Offiziers- und Be­amtenwarenhäuser; 8) das Verbot der Beteilig­ung der höheren Beamten und Offiziere bis zur 9. Rangstufe inclusive an der Gründung und Verwaltung von Erwerbsgenossenschaften und Konsumvereinen; 9) die Geschäftsführung der Konsumvereine und deren Einrichtungen sind in allen Zweigen ihrer Verwaltung in jedem Jahre der Prüfung durch einen dem Verein nicht un­gehörigen Revisor unter Zuziehung eines Waren­sachverständigen zu unterwerfen. Allen diesen Punkten sind, wie schon oben angegeben, aus­führliche, allgemein interessante Begründungen (teilweise mit treffenden Beispielen belegt) bei­gefügt. Sämtliche 9 Resolutionen fanden in der hiesigen Versammlung unter den Anwesen­den beifällige Zustimmung und es wurde be­schlossen, sich den Eingaben der obengenannten Vereine an die maßgebenden Regierungsbehörden und gesetzgebenden Körperschaften (Reichstag und und Landtag) anzuschließen, um auch seitens des hiesigen Gewerbcvereins die gewiß zeitgemäßen Resolutionen, welche für das ganze reelle Er­werbsleben von weittragender Bedeutung sind, zu unterstützen. Was speziell die Punkte 1, 2 und 4 betrifft, so lauten diese Resolutionen, welche in der hiesigen Vereinsversammlung be­sonders beifällige Zustimmung fanden, wie folgt: 1) Die in Ulm tagende Versammlung Handel- und Gewerbetreibender Ulms nimmt mit Freuden Notiz von dem Entwurf eines Reichsgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und aner­kennt dankend die darin ausgesprochene Absicht, das ehrliche Gewerbe und das reelle Handels­geschäft gegen unredliche Konkurrenz zu schützen. Die Versammlung spricht den Wunsch aus, daß der Begriff des unlauter» Wettbewerbs im Prinzip klar festgesetzt, und dessen Verfolgung und Bestrafung in erster Linie auf dem Wege zivilrechtlicher Bestimmung möglichst analog den französisch-rechtlichen Grundsätzen in Bezug auf die Bekämpfung der ooncurrenee äsloxala er­folge, daß in Fällen aber, in welchen durch Ver­letzung von Treu und Glauben rc. das öffent­liche Wohl bedroht erscheint, neben der zivil- rechtlichen die strafrechtliche Verfolgung in wirksamster Weise zur Geltung gelange. 2) Die Versammlung spricht den Wunsch aus nach einer Aenderung der Gewerbeordnung in dem Sinne, daß a) das Wandergewerbe (Hausierer, Wander- lager) eine wesentliche Beschränkung nach Maß. gäbe des Bedürfnisses festzustellen vom Ge­meinderate, erfahre; b) das Wandergewerbe zu einer ausgiebigen Slaatssteuer heranzuziehen, sowie insbesondere den Gemeinden die Befugnis zu erteilen sei, von Wandergewerbetrcibenden eine Gemeindesteuer zu erheben, deren Höhe durch den Gemeinderat unter Zuziehung mehrerer Sachverständiger bestimmt werden soll; o) daß die Dauer eines Wanderlager-Berkaufs die Zeit von 4 Wochen nicht überschreiten soll; ä) baß die Wertbemeffung (Fassion) eines Wanderlagers ohne vorherigen Antrag durch bezahlte Sach­verständige erfolgen und die heimliche Ergänzung des Lagers durch hohe Strafen bedroht werden soll. 4) Die Versammlung betrachtet das be­stehende staatliche Submiffionswesen als einer durchgreifenden Umarbeitung sehr bedürftig und drückt den Wunsch aus, daß bis zur Inangriff­nahme und Fertigstellung dieser im Interesse des Gewerbes baldigst zu beginnenden und eifrigst zu betreibenden Arbeit die Bestimm­ungen über Submissionen, wie sie der Re- gierungs-Erlaß vom Jahr 1888 enthält, in vollstem Umfange eingehalten werden, und daß

namentlich Arbeiten nur dann an außerwürttem- bergische Bewerb'er vergeben werden, wenn ge­eignete Bewerber im Lande nicht vorhanden sind. Da von den genannten beiden Ulmer Vereinen zur Begutachtung Termin bis 25. ds. gestellt war, so ist dorthin bereits gemäs dem Beschlüsse der hiesigen Versammlung berichtet worden. Es ist den Bemühungen der Ulmer Vereine kräftige Unterstützung der Gewerbe­vereine und gewerblichen Kreise des Landes und ein entschiedener Erfolg zu wünschen.

(Eingesandt.) Neuenbürg, 24. Mai. Wie aus dem Donnerstagsblatt zu ersehen ist, werden die evang. Arbeitervereine des Bezirks am Sonntag hier im Bären eine Haupt­versammlung abhalten, bei welcher der Ver­bandsvorstand, Hr. Stadtpfarrer Traub aus Stuttgart, über die Frage:Was wollen die evang. Arbeitervereine," sprechen wird. Wer sich dafür interessiert, findet hier Gelegenheit Näheres über die Zwecke und Ziele derselben aus dem Munde eines Mannes zu erfahren, der den ersten derartigen Verein in unserem Land gegründet hat und durch seine ersprießliche Thätigkeit auf christlich-sozialem Gebiet weithin bekannt ist.

Neuenbürg, 24. Mai. Die nun seit einer Reihe von Tagen herrschende gewitterhafte Witterung brachte am gestrigen Himmelfahrts­tag ein schweres Gewitter, das abends zwischen 6 und 7 Uhr vom westlichen Horizont langsam aufzog. Schon schien es über unsere Berge meggezogen zu sein, als es wieder zurückkam und sich unter mächtigem Donnern und Blitzen entlud. In Obernhausen schlug der Blitz in die zu den Wohnhäusern des Gemeinderats Chrn. Fieß und des Friedrich Wolfinger, Schmieds Sohn gehörenden Scheunen, welche alsbald lichterloh brannten und die beiden Wohnhäuser entzündeten. Das Feuer griff so rasch um sich, daß ein Löschen nicht mehr mög­lich war. Die mit der Ortsfeuerwehr vereinigten Feuerwehren von Gräfcnhausen, Birkenfeld und Arnbach entwickelten eine energische Thätigkeit, um die Nachbargebäude vor dem verheerenden Element zu schützen. Ein Teil der hies. Freiw. Feuerwehr kam ebenfalls zu Hilfe. Die beiden Anwesen sind gänzlich niedergebrannt und es konnte aus den Wohnungen nur weniges Mobiliar gerettet werden. Auch hier schlug der Blitz in das Haus von Chrn. Herrigel und Karl Buchter bei der Brücke im Vorstädtle und entzündete daselbst ein im Speicherraum stehendes Bett. Glücklicherweise wurde das Feuer im Entstehen entdeckt und von einigen rasch herbeigerufenen Männern erstickt. Das Haus hat aber an verschiedenen Stellen Be­schädigungen erlitten. Es war ein recht schweres mit Hagel verbundenes Gewitter, so schwer, wie man sich hier kaum eines denken konnte, wenigstens können sich die ältesten Leute nicht erinnern, daß durch Blitzschlag ein Haus in unserer mit bewaldeten Höhen umgebenen Stadt entzündet worden wäre. Das Gewitter konzentrierte sich diesmal in der Gegend von Obernhausen- Gräfenhausen-Neuenbürg; in dem nur Stunden entfernten hochgelegenen Ort Schwann und weiter westlich in Feldrennach u.s.w. ging es ganz spurlos vorüber. Daß man sich nach dem schneereichen Winter auf einen gewitterreichen Sommer gefaßt machen muß, wurde schon von verschiedenen Seiten hervorgehoben und es hat dies der Charakter der bisherigen Witterung bereits gezeigt.

Deutsches Weich.

Der deutsche Reichstag wird mit Ende dieser Woche vertagt werden. Das Börsen­reformgesetz ist ihm noch vorgelegt worden, aber es ist fraglich, ob es noch in dieser Tagung zur Beratung kommen wird. Ebenso wenig dürfte das dem Reichstag nun auch vorgelegte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb noch vor der Vertagung zur Beratung gelangen. Ohnehin ist der Reichstag so spärlich besetzt» daß er in den letzten Sitzungen wiederholt beschlußunfähig war.

Berlin, 22. Mai. Der Reichstag lehnte in der fortgesetzten Beratung der Brannt­weinsteuernovelle in namentlicher Abstimmung