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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.
AmlsöLcltt für den HbercrrnLsbezirk Weuenbürg.
KL. Jahrgang.
Nr. 182. Neuenbürg, Dienstag den 21. November 1893.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. — Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk
Vierteljährlich 1 ^ 25 monatlich 45 ^s, außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 45 — Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Neuenbürg.
Dekauntumchuug,
betr. die Vornahme einer außerordentlichen Viehzählung für das deutsche Reich am 1. Dezember 1893.
Die Ortsvorsteher werden veranlaßt, sich mit der Ministerial-Verfügung vom 11. d. Mts. (Reg.-Bl. S. 287) alsbald vertraut zu machen, zugleich wird Folgendes angeordnet:
1. Der Gemeinderat jeder Gemeinde hat (in der Regel aus seiner Mitte) eine Zählungskommission unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers zu bilden, welche nach Z 3 der cit. Ministerial-Verfügung in Thäligkeit zu treten hat.
2. Bezüglich Austeilung oder Wiedereinsammlung der Hauslisten (Formular sind die Vorschriften des § 4 der cit. Ministerial-Verf. zu beachten. Es können zu diesem Geschäft auch freiwillige Zähler verwendet werden, falls ortskundige gewissenhafte und befähigte Einwohner sich hiezu bereit finden.
Die Verteilung der Hauslisten darf erst erfolgen, wenn sie mit der Hausnummer, dem Namen des Hausbesitzers oder -Verwalters und einer laufenden Nummer versehen, und sodann diese Nummer, sowie der Name des Hausbesitzers oder -Verwalters in die Gemeindeliste (Formular L) eingetragen sind.
3. Die ausgefüllten Hauslisten, sind von der Zählungskommission zu prüfen, event. zu berichtigen; ihr Inhalt ist nach der Reihenfolge ihrer laufenden Nummern in die Gemeindelisten einzutragen.
Die Einträge sind sodann ohne Unterscheidung der einzelnen Gemeindeparzellen zusammenzurechnen und ist das Ergebnis der Aufnahmen von der Zählungskommission zu beurkunden. (Z 5).
4. Die Namen der aufgestellten Zählungskommissions - Mitglieder sind bis 22. d. Mts. hieher zu berichten.
Die abgeschlossene Gemeindeliste mit sämtlichen Hauslisten ist spätestens bis 10 Dezember 1883 an das Oberamt einzusenden.
Die erforderlichen Formulare gehen den Ortsvorstehern in den nächsten Tagen zu.
Den 18. November 1893. K. Oberamt.
Maier.
Neuenbürg.
Bekanntmachung
-etr. bezirkspolizeiliche Vorschriften zum Schutze der Wasser stubeu im Oberamtsbezirk Reuenbürg.
Auf Grund von Art. 44 des Gesetzes vom 27. Dezember 1871, betr. Aenderungen des Polizeistrafrechts, sowie gemäß Art. 51 bis 53 desselben werden mit Zustimmung des Amtsversammlungsausschusses vom 11. ds. Mts. nachstehende bezirkspolizeiliche Vorschriften erlassen:
1) Im Oberamtsbezirk Neuenbürg ist das unbefugte Betreten der Wasserstuben, das rasche Ablassen der Floßgassentafeln und überhaupt jede unbefugte Benützung der Floßanstalt bei Strafe verboten.
2) Gegenwärtige Verfügung tritt mit dem Tag ihrer öffentlichen Verkündigung in Kraft.
Den 18. November 1893. K. Oberamt.
Maier.
Weirenbürg
Kiegenfchafts Verkauf.
Aus dem Nachlaß des Johann Fischer, Hafners hier kommt die vorhandene Liegenschaft am
Montag de« 27. November d. I. vormittags 11 Uhr
auf dem hiesigen Rathause im I. öffentlichen Aufstreich zum Verkauf:
Dieselbe besteht aus der Markung Neuenbürg in:
Geb.-Nr. 26 1 a 20 qm Einem 2stock. Wohnhaus an der Gräfen-
hauser Steige,
15 .. Hofraum.
l"L 35 qm"'B.-V.-A. 6860 St.-A. 5100 Waisenger. Anschlag 8000
Geb.-Nr. 34 56 qm Einer Scheuer an der Brunnenstraße.
02 „ Traufrccht
"58 qm B.-V-A. 680 -M. St.-A. 400
Waisenger. Anschl. 600 -M
P.Nr. 417 6 g. 84 qm
„ 4 18 II „ 84 „
18 a 68 qm Acker im Zieaelrain am Schwärmer Fußpfad.
Waisenger. Anschl. 500 ,.
,. 422 7, a 52 qm Hafnererdengrube am Zie
gelrain.
Waisenger. Anschl. 2 „ Auf der Markung Arnbach in:
P.Nr. 1079 10 g. 52 qm Acker im Ziegelrain
Waisenger. Anschl. 300 „ Auf der Markung Gräfenhausen in:
P.-Nr. 6595/1 6 a 75 qm Baumacker in den Ober-
Hauseräckern
Waisenger. Anschl. 250 „ 9652
Die Verkaufsbedingungen können auf dem Rathause eingesehen werden.
Den 18. Nov. 1893. Ratsschreiberei.
^Stirn.
Mivat-Anzeigen.
Neuenbürg den 20. November 1893.
anksagung.
Für die vielen Beweise innigster Teilnahme an dem uns betroffenen Verluste unseres nun in Gott ruhenden lieber, Gatten. Vaters, Großvaters und Schwiegervaters
sowie für die ehrende Begleitung zur letzten Ruhestätte sprechen ihren innigsten Dank aus.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Norddeutscher Llohd
Bremen.
Beste Reisegelegenheit.
Nach Rewyork wöchentlich dreimal, davon zweimal mit Schnelldampfern.
Nach Baltimore mit Postdampfern wöchentlich einmal.
Occanfahrt
mit Schnelldampfern 6—7 Tage, mit Postdampfern S—10 Tage. Nähere Auskunft durch
Theovor Weiß in Neuenbürg