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Der GnfllMer.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt für den Aberanttsbezirk Weuenbürg.
51. Jahrgang.
Nr. 163. Neuenbürg, Donnerstag den 19. Oktober 1893.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. — Preis vierteljährlich I 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk vierteljährlich 1 ^ 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 45 ^ — Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Reuenbürg.
Kekarmtnmchimg
betreffend
Einführung der Krankenpflege dnrch Diakonissen im Okerarnlskezirk Ueuenknrg.
Um den Angehörigen unseres Bezirks eine durch ausgebildete Krankenpflegerinnen geübte Krankenpflege zugänglich zu machen, hat die Amtsversammlung mit dem Kirchengemeinderat Wildbad behufs Ueber- nahme der Krankenpflege im Oberamtsbezirk durch die dortige evang. Diakonisfenstalion nachstehenden Vertrag abgeschlossen:
8 1-
Die Diakonissenstation Wildbad übernimmt die Krankenpflege im Oberamtsbezirk und beruft zu dem Ende zu ihren drei Schwestern auf 1. November 1893 zwei weitere.
8 2.
Sie stellt ihre Schwestern für die Krankenpflege in allen den Fällen zur Verfügung. in welchen durch ein mündliches oder schriftliches oder telegraphisches Anbringen bei ihr (Adresse: Evangelische Diakonifsenstation Wildbad) von seiten einer weltlichen oder geistlichen Ortsbehörde die Hilfe einer Schwester erbeten wird.
8 3.
Die Schwestern haben die Krankenpflege nach Anweisung des Arztes zu üben und dessen Anordnungen gewissenhaft auszuführen.
8 4.
Die Diakonisscnstation Wildbad berechnet neben den Barauslagen für die Hin- und Rückreise der Schwester und neben 25 für jede Stunde der Hin- und Rückreise
g.. für eine Tagwache von morgens 8 bis abend 6 Uhr 1 -4L 20 L
b. für eine Nachtwache von nachts 9 bis morgens 6 Uhr 1 „ 40 „
e. für eine Tag- und Nachtwache zusammen . . 2 „ 50 „
ci. für Dienstleistungen innerhalb des Zeitraums von einer
Stunde. 25
Sie bringt diese Sätze bei Vermöglichen auf die Rechnung dieser, bei Unvermöglichen unter Hinzufügung ihrer Barauslagen für Kost und Logis der Schwester auf die Rechnung der betreffenden Armenbehörde.
Die Rechnungen werden von dem Rechner unserer Diakonissen- statiou, Hrn. Kaufmann Gutbub, ausgestellt und sind an diesen in
frankierter Zusenduna zu bezahlen.
8 5.
Die Diakonissenstation Wildbad muß auf Grund der Statuten der Evang. Diakonissenanstalt in Stuttgart, der ihre Schwestern zugehören, fordern, daß in jeder Gemeinde und in jedem Hause, dahin ihre Schwestern berufen werden,
a. keine Schwester zu einer andern Dienstleistung als zur Krankenpflege verwendet, '
d. keine Schwester in einer Woche für mehr als zwei Nachtwachen in
Anspruch genommen,
e keiner Schwester Geschenke für ihre Person verabreicht und ä. keiner Schwester der Besuch des Gottesdienstes erschwert werde.
8 6.
Hat eine Schwester acht Wochen lang ununterbrochen eine schwere Krankenpflege geübt, so kann sie. auch wenn die Krankenpflege noch nicht beendigt ist, auf die Diakonissenstation zurückberufen werden. Wird die Zurückberufene nicht alsbald durch eine andere Schwester ersetzt, so kann sie nach Verfluß einer Woche zu ihrer früheren Krankenpflege zurückkehren.
Für den Fall eines außerordentlichen Bedürfnisses jedoch, z. B. Ausbruch einer Epidemie, behält sich die Diakonisfenstation Wildbad das Recht vor, eine Schwester auch vor 8 Wochen abzuberufen.
8 7.
Betragen die Jahres-Einnahmen, welche die Diakonissenstation Wildbad aus der Krankenpflege im Oberamtsbezirk, die Stadt Wildbad ausgenommen. bezieht, 1460 ^ oder mehr, so macht sie an die Oberamtspflege keinerlei Ansprüche.
Betragen aber die Jahreseinnahmen weniger als 1460 so ist
ihr auf Grund des von ihr zu liefernden Nachweises ihrer Einnahmen das Weniger von der Oberamtspflege zu ersetzen.
Von den Jahreseinnahmen sind die Barauslagen für die Reisekosten der Schwestern, sowie die Barauslagen für Kost und Logis derselben während der Verpflegung Armer ausgeschlossen.
8 8 .
Sollte sich ergeben, daß die Diakonissenstalion Wildbad den aus dem Oberamtsbezirk an sie kommenden Ansprüchen auf Krankenpflege nicht mit zwei Schwestern genügen kann, so macht sie hievon dem Ausschuß der Amtsversammlung Mitteilung und beruft die nötigen Schwestern oder sendet eine der Wildbader Schwestern ab, wenn der genannte Ausschuß unter Festhaltung der Garantie von 1460 in § 7 für jede weiter zu berufende bezw. abzusendende Schwester die Garantie einer Jahreseinnahme von 730 vlL bezw. die Einnahme von 2 pro Tag übernimmt.
8 9.
Der auf Grund vorstehender ZZ zwischen dem Auchchuß der Amtsversammlung Neuenbürg und dem Kirchengemeinderat Wildbad abgeschlossene Vertrag beginnt seine Wirkung mit dem 1. November 1893 und dauert unkündbar zehn Jahre.
Wird nicht am 31. Oktober 1902 der Vertrag gekündigt, so ist er auf weitere 10 Jahre für beide Teile unwiderruflich.
Der Vertrag, der gedruckt den geistlichen und weltlichen Ortsbehörden zur Austeilung an ihre Gemeindeangehörigen zugesendet werden wird, tritt mit dem 1. November d. I. in Kraft.
Indem wir Vorstehendes bekannt geben, bitten wir alle, die ein Interesse an der segensreichen Einrichtung der Krankenpflege durch Diakonissen haben, daß sie in ihren Kreisen dasselbe Interesse wecken und die Einrichtung selber freundlich unterstützen mögen.
Den 2. Oktober 1893. K. Oberamt.
Maier.
Kiegenschafts-Uerkauf.
Aus der Konkurssache des nach Amerika entwichenen WitHelm IsriedrirH Wessinger von Mirkenfetd bringe ich aus freier Hand auf dem Rathaus daselvst am
Samstag de« 21. Oktober 1893 vormittags 19 Uhr
unter Leitung der Ratsschreiberei zum vierten und letzte« Male
die in Nr. 149 u. 143 d. Bl. beschriebene Liegenschaft
im öffentlichen Ausstreich zum Verkauf.
Kaufsliebhaber werden hiezu eingeladen.
Neuenbürg den 10. Okt. 1893. Konkursverwalter
Gerichtsnolar Dipper.
K. Amtsgericht Neuenbürg. Der 73 Jahre alte Karl Bott, Flößer von Calmbach, ist durch Gerichtsbeschluß vom 3. Oktober 1893 wegen Verschwendung
worden.
Den 9. Oktober 1893.
stv. Amtsrichter vr. Schwabe.
Revier Wildbad.
Ktmmitzhch-«. Krknuhch- Kttlmf
am Donnerstag den 26. Oktober vormittags I I'/, Uhr auf dem Rathaus in Wildbad aus Abt. Dachsbau:
Nadelholz-Derbstangen 93 I. Kl., 175 II. Kl.. 78 III. Kl.. 12 IV. Kl.. 1492 V. Kl.. 1297 VI. Kl.
408 VII. Kl. — Nadelholz-Reisstangen: 1307 I. Kl., 3783 II. Kl.. 3004 III. Kl.. 2579 IV. Kl. — Buchen-Prügel: Rm. 9, Ausschuß-Scheiter und Prügel 17. — Birken - Ausschuß - Scheiter und Prügel 20. — Nadelholz-Prügel 2, Ausschuß Scheiter und Prügel 135. — Anbruch und Abfall 75. — Reis-Prügel gemischt Rm. 68.
Das Kleinnutzholz, meist fichtene Stangen, kommt zuerst zum Verkauf.
Mivat-Anzeigen.
Gräfen hausen.
4VV Mark
sind bei der Kirchenpflege gegen gesetzliche Sicherheit zu 4'/»"/>, auszuleihen.
Schumacher.