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wurde die Obstmostbereitung zum Hausgebrauch zwar bis auf 6—8 Jmi (150 Liter) gestattet, aber durch die Generalreskripte vom 12. August 1662 und 10. September 1664 wieder ganz verboten und erst den 18. August 1665 wieder bis auf 4—5 Jmi zu „Gesetz" erlaubt und die letztere Bestimmung den 8. September 1670 bestätigt. Aber durch einen Erlaß vom 28. Juli 1671 wurde das Obstmosten, ausgenommen zum Hausgebrauch bei reichem Obstsegen und an Orten, wo kein oder wenig Wein wuchs, bei 5 Kreuzer per Jmi Strafe untersagt, das Vermischen des Obstes mit Wein bei schwerer Ahndung verboten. Ebenso wurde in Reutlingen durch ein Gesetz vom 17. August 1672 das schädliche Mosten der Aepfel und Birnen bei
5 sl. Strafe verboten, weil der Wein in Stocken komme und die Ausleute (Ausländer) abgeschrcckt werden (cf. Reyscher, Sammlung der würtlemb. Gesetze Seile 141). Eine Verordnung der württemb. Regierung vom 12 August 1672 gestattete, daß Geistliche, welche Obstzehnten und keine Weinbesoldung hatten, 6 Jmi Obstmost zu Geselz und 2 Eimer zum Getränk, gemeine Burger und Bauern, welche eigenes Obst hatten,
6 Jmi zu Geselz und 1 Eimer zum Getränk, Wirte an Orten, wo Wein wuchs, bloß 8 Jmi und zwar bloß zu Geselz bereiten durften. Durch ein Reskript vom 10. Juli 1678 wurde die Mostbereitung wieder auf 4—8 Jmi zum Hausgebrauch beschränkt, den 27. Juli 1697 jedoch wieder gestattet, 2 Eimer zum Getränk zu bereiten, aber unter fortdauerndem Verbot des Ausschanks oder der Vermischung mit Wein. Erst durch einen Erlaß vom 25. Okt. 1735 wurde auch der Verkauf von Obstmobst gestattet, die Vermischung desselben mit Wein blieb aber untersagt. Durch ein Generalreskript vom 24. September 1768 ließ Herzog Karl ein früheres Verbot dahin erneuern: „daß bei Strafe der Konfiskation Niemanden gestattet sein sollte, einen zum Commercio destinierten Wein mit Obstmost zu vermischen und einen solchen Mischling weder an Ausländer noch an Einheimische auf die Ax zu verkaufen oder vom Zapfen weg auszuschenken." Erst im Jahre 1776 wurde erlaubt, puren Obstmost auszuzapfcn; aber es durfte kein Wein daneben ausgeschenkt werden, ebensowenig durfte man Wein mit Most vermischen. — Auch in den benachbarten Reichsstädten kamen ähnliche Verbote bezüglich des Obstmostes vor. In Eßlingen (cf. Pfaff, Geschichte von Eßlingen S. 660), wo das Obstmosten während des 30jährigen Krieges aufkam, wurde schon 1636 die Vermischung des Weins mit Mostobst verboten; 1649 befahl der Rat alle Mosttrotten abzuthun, und setzte auf das Obstmosten, als einen Mißbrauch, den man mit dem vom lieben Gott zu gedeihlicher Speise, nicht aber zum mutwilligen Vertrinken geordneten Obst treibe, eine Strafe von 10 Gulden. Dieses Verbot wurde später wiederholt erneuert und eingeschärft. Aber während z. B. 1664 das Vermischen des Weins mit Mostobst von neuem scharf untersagt worden war, so gestattete man 50 Jahre später im Jahre 1708 ausdrücklich das Vermischen des Weins mit Most, „weilen die in manchen Jahren wachsenden sauren und schlechten Weine ohne beigemischten Most keine Käufer finden würden "
Selbstthätige Ventilationsanlage für Gastzimmer. Ballsäle. Schulzimmer, Fabrikräume u. s. w. Daß das Einatmen guter Luft zu den wichtigsten Gesundheitsbedingungen gehört, dies sehen jetzt die meisten Menschen ein. Trotzdem wird für "die systematische Erneuerung der Luft in Verbindung mit Entfernung der verdorbenen Luft in Gast- und Wohnzimmer, Fabrik- und Schulräumen noch zu wenig gethan. Die Einen fürchten sich vor den Ausgaben für eine Ventilationsanlage wie vor einer neuen bösen Steuer oder vor der mit der Einrichtung verbundenen Störung des Geschäfts, die Anderen sind im Zweifel, zu welcher Anlage sie sich entschließen sollen, und so kommt es, daß diese wirkliche und eigentliche Lebensfrage trotz der Erkenntnis des Nebels im praktischen Leben verhältnismäßig wenig Be
rücksichtigung gefunden hat. Die Hauptforderungen, die man an eine Ventilationsanlage stellen muß, lassen sich kurz zusammenfassen. Sie soll von der äußeren Witterung unabhängig, ohne Luftzug und ohne Kraftaufwand den zu ventilierenden Raum im richtigen Verhältnis zu seinem Kubikinhalt einerseits mit frischer Luft kontinuirlich versorgen, andererseits von verdorbener Luft befreien, dabei billig ohne viele Umstände und große Störungen in älteren Gebäuden so gut wie bei Neubauten herzusteüen sein, ohne das Innere der Lokalitäten zu verunzieren. Diesen Bedingungen entspricht die Ventilationsanlage von Ingenieur Neppe in Leipzig-Plagwitz, die in verschiedenartigen Räumlichkeiten mit Erfolg eingeführt worden ist und in jedem schon gemauerten Lokal nachträglich sich anbringen, bei Neubauten aber gleich in die Wand von Fundament aus sich anlegen läßt. Sie setzt sich aus Pulsion und Aspiration zusammen. Der elfteren dienen in der Wand angebrachte Luftzuführungsschläuche, der letzteren dienen automatische Ventil-Aspirations-Apparate, welche, den Schächten gegenüber angebracht, die verunreinigte Luft aus dem Lokal ziehen. Die durch die Schächte von außen eindringende reine Luft wird fast bis an die Decke des Lokales geführt. Da sie kälter, also schwerer ist als die in diesem befindliche Luft, so dringt sie von oben nach unten, drängt die wärmere und unreine Luft nach oben und kommt leicht erwärmt am Fußboden an, ohne daß Zugluft entsteht. Die Oeffnung des Pulsionsschachts, welche die frische Luft der Straße oder Hausflur entnimmt, kann durch einen Schieber oder Deckel reguliert oder ganz geschlossen werden.
Berlin, 9. Okt. Das „Berlinische Rathaus", das sogenannte „rote Haus" — rot sowohl dem roten Sandstein, aus dem es erbaut ist, wie der Gesinnung nach, die bisher darin den Ton angab —, ist der Berliner Stadtverwaltung im Lauf der ersten 30 Jahre seines Bestehens zu eng geworden, sodaß eine Anzahl von Bureaus und Verwaltungszweigen anderwärts hat untergebracht werden müssen. Dieser sehr störenden und zeitraubenden Verzettelung soll nun dadurch abgeholfen werden, daß der Magistrat beschlossen hat, in möglichster Nähe des jetzigen Rathauses, begrenzt durch die Stra- lauerstraße, die Waisenkirche und die Spree, ein Grundstück zu erwerben, dessen Preis sich auf nahezu 5 Millionen, d. h. 388 25^ für den Quadratmeter, stellen wird. Hier soll dann das neue Gebäude errichtet werden, um sodann einzelne Verwaltungen, deren Amtszimmer jetzt überallhin zerstreut sind gänzlich aufzunehmen. Die betreffende Vorlage wird demnächst die Stadtverordnetenversammlung zu beschäftigen haben.
Berlin. Im Traum zum Fenster hinausgesprungen ist der in der ersten Etage eines Hauses der Hamburger Straße wohnende Schirrmeister Lutze, welcher daselbst mit einem Kollegen W. ein nach dem Hofe zn belegenes Zimmer inne hat. Die beiden jungen Leute hatten sich ziemlich spät zu Bett gelegt, als gegen 2 Uhr morgens W. durch ein lautes Geräusch u. Hilferufe, die vom Hofe aus ertönten, erwachte. Er eilte, da er die Lagerstätte des L. leer fand, ans Fenster und erblickte auf dem Hofe die Gestalt eines Mannes liegen; sofort hinuntereilend, fand er den Freund völlig unbekleidet, blutend und mit gebrochenen Beinen am Boden ausgestreckt. Der Schirrmeister erhielt sofort ärztliche Hilfe; er giebt an, daß er lebhaft geträumt, sich dabei von seinem Lager erhoben und zum Fenster hinausgeklettert ist.
Ein seltenes Familienereignis ist es, wenn von einer Familie fünf Generationen am Leben vorhanden sind, wie dies von der Familie Schmechel in Berlin gemeldet wird. Die Ururgroßmutter, eine noch verhältnismäßig rüstige Frau, zählt 89 Jahre, ihre Tochter, die Urgroßmutter, ist 66 Jahre alt. Die Großmutter steht im 48. Lebensjahre, deren Tochter, die Mutter, nur um 18 Jahre jünger ist. Die
Tochter der letzteren ist ein niedliches Baby von 7 Monaten, welches Urur- und Urgroßmutter täglich nach dem Kreuzberg-Park fahren.
(Benzin-Dreiräder) sind das Neueste in Nürnberg. Ein kleiner unter dem Sitz angebrachter Benzin-Motor setzt das Fahrzeug in Bewegung, ohne daß der Fahrende notwendig hat, zu treten. Gebaut werden die neuen Fahrräder von Frdnkenburger und Ottenstein in Nürnberg.
(Ein König als Zeitungsherausgeber und Chefredakteur). Die Journalisten haben einen hohen Berufsgenossen in dem König Tawhiao von Neu-Seeland. Dieser König hat herausgefunden, daß „die Feder mächtiger ist als das Schwert" und hat demzufolge seinen Thron in einen Redaktionsjessel verwandelt, von dem aus es sein Volk mit Hilfe der „schwarzen Kunst" beherrscht, nur daß ihm der Druckteufcl mitunter arge Possen spielt. Die Zeitung, die er herausgiebt, heißt „Te Pakt o Matariki" oder das „Siebengestirn". Das Blatt erscheint in zwanglosen Nummern in jedesmaligem Umfange von acht Seiten. Es ist in der Sprache der Eingeborenen und in englischer Sprache gedruckt, letztere aber derart komisch entstellt, daß die Engländer sich lustig darüber machen. Der König, welcher 1824 geboren wurde, ist ein sehr friedfertiger Mann, der s. Zt. nur durch das Drängen seiner mächtigen Ratgeber in den schrecklichen Weikotokrieg hineingezogen ward, nach dessen unglücklichen Ausgang ihm die Engländer ungefähr die Hälfte seines Landes Wegnahmen. Dafür forderte er später 15 Millionen Pfd. Sterl. und reiste 1884 nach London, um persönlich seinen Ansprüchen mehr Nachdruck zu geben. Die Londoner Gesellschaft war äußerst liebenswürdig, aber der König war zugeknöpft und selbst die Reporter wußten nichts aus ihm herauszubringen. Mit seiner Forderung wies man ihn natürlich ab und bewilligte ihm nur eine Pension von etwa 56 Pfd. Sterl. Besser etwas wie gar nichts, dachte er, und nahm sie an. Aber die „Großen" seines Landes ärgerte es, daß ihr „König" ein Pensionär der Engländer sein sollte und sie zwangen ihn, das Gnadengeld wieder zurückzugeben. In seiner Zeitung jverficht nun Tawhiao von Zeit zu Zeit sein gutes Recht und protestiert gegen die Vergewaltigung der Engländer. Viel nützen wird ihm das freilich nichts, nur unter seinem Volke steht er groß da als „gelehrter König" und das hat er seiner Zeitung zu danken.
(Kasernenhofblüte.) Unteroffizier: „Sprechen Sie doch das „Ja!" auf meine Frage nicht immer fo lispelnd aus, als wenn Sie sich für eine verschämte Braut hielten und mich für einen Traualtar!"
(Pump-Diskont.) „Sie haben mir doch 50 Mark zu leihen versprochen und geben mir nur 49 Mark?" — „„Die eine Mark behalte ich mir gleich für die Korrespondenzkarten, die ich zum Mahnen brauche !""
(Glück im Unglück.) Bäuerin: Jessas Bub wie siehst denn aus. Du bist ja halb tot g'schlag'n? — Bursche: Ja, Mualta! — A Glück war's, daß 's mei' bester Freund war, der mi' prügelt hat, a Fremder hätt' mi' flcher ganz tot g'schlag'n!
(Bedenkliche Steigerung.) A.: Ich ha^ meine Frau gut!" — B.: „Ich entschieden noch besser!» — C.: „Und ich zum Besten!»
(Ein neues Medikament.) Professor: „Was wünschen Sie?« — „Für 10 Pf. doppelsohlen, kauendes Nashorn!"
lnglaublich aber wahr ist es. daß man
, guten doppeltbreiten halbwollenen Kleider ät Streifen. Noppen oder Karro zu ^ bei Ludwig Becker vorm. Ehr. Erhard!
rÄeinm-^Memand sich diese Gelegenheit
Redaktion, Druck und Verlag von C. Meeh in Neuenbürg.