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am 1. Oktober wieder eröffnen werde.

Es wird stets mein Bestreben sein, meine werten Gäste gut u. billig zu bedienen.

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General-Arzt Dr. Henrici schrieb s. Z. über seine Erfahrungen mit den Apotheker Richard Brandt's Schweizer­pillen:Die Probesendung habe ich s. Z. richtig erhalten. Indem ich Ihnen dafür meinen besten Dank ausspreche, erlaube ich mir hinzuzusügen, daß ich nach dem Ergebnisse einzelner, mit den Pillen an- gestellter Versuche das Präparat für ein gutes und zweckmäßiges Abführmittel halte, welches das in den weiteren Kreisen erworbene Vertrauen ver­dient." Die ächten Apotheker Richard Brandt'schen Schweizerpillen mit dem weißen Kreuz in rotem Grunde sind nur in Schachteln ü 1 Mk. in den Apotheken erhältlich.

Aus Stadt, Bezirk und Umgebung.

Das K. Oberamt Calw hat am 25. Scp. verfügt: I. Die Flößerei auf der untern Nagold (von Calw abwärts) darf je nur die andere Woche betrieben werden; die Flößerei ist ge­stattet vom 24. bis 30. Sept., vom 8. bis 14. und vom 22. bis 28. Okt., sowie vom 5. bis 11. Nov. je einschließlich; 2. für die gesamte Nagold ist das Beladen der Flöße mit gesägtem Bauholz und sonstigen Schnittwaren für die Dauer dieses Herbstes vollständig untersagt. Ferner hat das Oberamt Horb wegen niederen Wasserslandes für seinen Bezirk bis auf Weiteres die Floßsperre verfügt.

Rehmühle, OA. Calw. 25. Sept. In der Scheuer des Forstwächters Sehbold brach heute vormittag Feuer aus, welches dieselbe mit sämtlichen Vorräten vollständig zerstörte. Das Wohnhaus war sehr gefährdet und brannte schon an verschiedenen Stellen; der schnell herbei­geeilten Feuerwehr gelang es aber, dasselbe zu retten, nachdem die meisten Mobilien in aller Eile daraus geflüchtet worden waren. Der un­gerichtete Schaden ist jedoch nicht bedeutend.

Deutsches Weich.

Berlin, 26. Sept. Die Ankunft des Kaisers auf dem Bahnhofe Friedrichsstraße wird Mittwoch früh erfolgen. Ohne in Berlin Aufenthalt zu nehmen fährt alsdann der Kaiser zum Potsdamer Bahnhof und von hier nach dem Neuen Palais. Abends erfolgt dann vom Stettiner Bahnhofe aus die Abreise des Kaisers nach Swinemünde, woselbst dieHohenzollern" zur Ueberfahrt nach Schweden bereit liegt.

Fürst Bismarck war, wie verlautet, sehr erfreut über die kaiserliche Depesche. Professor Schweninger berichtete auch schriftlich an den Kaiser über die Krankheit des Fürsten, Graf Herbert Bismarck und Graf Rantzau, der Schwiegersohn des Fürsten, sind inzwischen in Kissingen eingetroffen. Die Ankunft derselben erfolgte auf besonderen Wunsch des Professors Schweninger, weil der Leibarzt eine kurze Reise nach Norddeutschland antrat und in der Zwischen­zeit den Fürsten in der Mitte seiner Familie sehe wollte. Die Abreise nach Friedrichsruh dürfte, wenn die Besserung im Befinden des Fürsten in der bisherigen Weise anhält, binnen Kurzem erfolgen.

Berlin, 23. Sept. Militärdienst der Volksschullehrer. Bisher wurden die Lehrer mit den Ersatz-Reserve-Mannschaften aus­gebildet; jetzt, da diese Truppengattung aufgehört hat, bilden sie eine Kompagnie für sich, die sogenannte 13. Kompagnie. Augenblicklich dient, wie die LübeckerElsenbahnztg." hervorhebt, eine solche Volksschullehrerkompagnie in einer Stärke von 180 Mann in Schleswig und ist den 84ern als 13. Kompagnie angehängt. Die j wehrfähigen Lehrer aus ganz Schleswig-Holstein, Lauenburg und den Hansestädten sind dort zur zehnwöchentlichcn Uebung vereinigt. Da es bislang in der deutschen Armee keine 13. Kom­pagnie gab. mußte ein neues Erkennungszeichen geschaffen werden. Dieses ist denn auch in einer bisher nicht angewandten Farbenzusammenstell- ung bei der Troddel am Seitengewehr gefunden worden. Der Einberufung dieser Kompagnie ist eine sehr ausführliche und eindringliche In­struktion für Offiziere und Unteroffiziere voran­gegangen. Der Anlaß zu derselben ist von sehr hoher Stelle erfolgt, und die Folge ist eine durchaus humane Behandlung der Mannschaften. Der Dienst ist zwar ein recht strammer, aber die Mannschaften sind trotzdem sehr zufrieden.

Metz, 25. Septbr. Der kommandierende General des 16. Armeekorps, Graf Haeseler, hat in sämtlichen Kantinen im Bereiche seines Korps den Branntweinverkauf verboten. Die Maßregel soll sich auf Erfahrungen in dem letzten Manöver stützen.

Aus Elsaß-Lothringen, 23. Septbr. In Lothringen ist die Weinlese zum Teil in vollem Gange, zum Teil bereits beendigt. In den besseren Lagen bei Metz wiegt der Neue 9598 Grad. Im Elsaß hält man mit der Weinlese noch zurück.

Neustadt a. d. H.. 25. Sept. Wegen des am Freitag niedergegangenen Hagelwetters wurde in vielen südpfälzischen Weinorten die sofortige Weinlese angeordnet.

Württemberg.

Seine Königliche Majestät hat aus Anlaß der Eröffnung der neuen Neckarbrücke zwischen Stuttgart und Cannstatt nachstehende Auszeichnungen verliehen: den Titel und Rang eines Präsidenten dem Vorstand derMinisterialabt. für Straßen- und Wasserbau Reg.-Dir. von Leibbrand, den Titel eines Oberbürger->

Meisters dem Stadtschultheißen Rümelin in Stuttgart, das Ritterkreuz des Ordens der Württ. Krone dem Oberbürgermeister Na st in Cannstatt, das Ritterkreuz I. Kl. des Friedrichs­ordens dem Baurat Sch aal bei der Mini- sterialabt. für den Straßen- und Wasserbau und dem Bürgerausschußobm. R.-Anw. Karl Schott in Stuttgart, das Ritterkreuz II. Kl. dieses Ordens dem Abteilungsingenieur Reihling in j Cannstatt und dem Gemeinderat, immatrikulierten Notar Kümmerten daselbst, die Verdienst­medaille des Friedrichsordcns dem Bauassist. Rieckert in Cannstatt.

Cannstatt, 26. Sept. Aus Anlaß der Einweihung der Neckarbrücke hier haben die bürgerlichen Kollegien zu Ehrenbürgern der Stadt Cannstatt ernannt: Staatsminister von Schmid, Reg.-Dir. v. Leibbrand und Geh. Hofrat Vellnagel in Stuttgart. Die Ehren­bürgerrechtsurkunden sind im Laufe des gestrigen Tages von Oberbürgermeister Nast und dem Bürgerausschußobmann Werkmeister Krauß oben genannten Herren überreicht worden.

Mit Wirkung vom 1. Okt. ds. Js. an wird im direkten Verkehr zwischen württ. Stationen einerseits und Stationen der großh. badischen und der pfälzischen Eisenbahnen andererseits die Giltigkeitsdauer der Rückfahrkarten

durchaus auf 10 Tage festgesetzt; das gleiche gilt für die Rundreisekarten des württ.-bad. Verkehrs mit Ausnahme der Tour XIV, deren Giltigkeitsdauer vom 1. k. Mts. ab 20 Tage beträgt. Die für den inneren württemb. Verkehr bestehende Bestimmung, wonach die Giltigkeit um Mitternacht des letzten Geltungstages erlischt, auch eine Verlängerung der Giltigkeitsdauer durch Sonn- und Festtage ausgeschlossen ist, greift künftig auch für die vorbezeichneten direkten Rückfahr- und Rundreisekarten Platz.

Maulbronn, 23. Sept. lieber den Tod des Steinbruchbesitzers Läpple wird gemeldet, daß derselbe durch einen Unfall auf der see- hundsjagd ums Leben gekommen sei. Läppte war am letzten Samstag dorthin gereist, um sich einige Tage Erholung zu gönnen und seine Frau und seinen jüngeren Sohn, die seit 0 Wochen zur Kur auf der Insel geweilt halten, in die Heimat abzuholen. Am Donnerstag suh er, eingelroffenen neuesten Nachrichten zufolge, mit zwei Schiffern in einem Bot auf die Te^

> Hundsjagd. Als er auf offener See das M