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MeiLcrge zu Wr. 5i des AnzlHcrVers.
Neuenbürg, Sonntag den 2 . April 1893 .
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Wir erlauben uns Freunde und Bekannte zur Feier unserer
ehelichen Verbindung
am Ostermontag den 3. April in das Gasthaus zum Waldhorn dahier
frcundlichst einzuladen.
Isv. Hlvaub, Forstwächter,
Wertha 'Dfeiffev,
Tochter des Fr. Pfeiffer, Holzhändlers.
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Zm Amen des Königs!
In der Urivalktagesache
des Verwaltungsaktuars Trostel in Neuenbürg, Privatklägers gegen den 40 Jahre alten, vcrh. Kaufmann Adolf Lustnauer daselbst, Angeklagten wegen Beleidigung, hat das König!. Schöffengericht zu Neuenbürg in der Sitzung vom 17. März 1893, an welcher Teil genommen haben:
1. Amtsrichter Weber, als Vorsitzender.
2. Kaufmann E. Meisel in Neuenbürg,
3. Schultheiß Schaible in Engelsbrand, als Schöffen,
Amtsgerichtsschreiber Deschner als Gerichtsschreiber
für Recht erkannt: der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Beleidigung im Sinne der HZ 185 und 200 des R.St.G.B. zu der Geldstrafe von
fünfzehn Mark
verurteilt, sowie zu Tragung der Kosten des Verfahrens und zum Ersatz der dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen verpflichtet.
Zugleich wird dem Privatkläger die Befugnis zugesprochen, den verfügenden Teil des Urteils binnen einer Woche nach dessen Zustellung an ihn durch einmaliges Einrücken im „Enzthäler" auf Kosten des Angeklagten öffentlich bekannt machen zu lassen. _
Vorstehende Ausfertigung beglaubigt und die Rechtskraft des Urteils bescheinigt
Neuenbürg, 28. März 1893. Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
Deschner.