r es Ä« ehört h«, Ich wiw. ch verlch kogramÄ einmal i, sowie dkl eine laiH ider dmh en konnll,! der Pa?»
, und n »rbehalt!«, ch solle ist ,er sorWÜ he dal Ns
Der GnMKIer.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt für: den Hbernnrtsbezttk Weuenbürg.
81 . Jahrgang.
- Ni inen, abn h wünsche mduft M t erfülle elly."
der ele!- ein. mii> n Deulsch- gcmatz fe Art da für Bk° ne Anzahl -er Edisvo- candesml zaben Will und 1» Hause fl
t Lande, >s kräftige >t linfm» rde bestch ein. Du auswärts, einen Boi- n gemischt zes u. s.«, t der Hm liegen w emütlich« zu kostki, Mixtum Der Kirsch , aber gi- t!
auch lchr- ntslosiglkit n Städtk, sie schreib >urg Hai! er gesucht tzuschnff»' iedhoje ji che in dil gpen ch» n spielw an nehme«.
r FrM enke, Nr )en. W wM' ich Nun, Ws
Äl/MS I» nicht Lk stlldieM
n werde» enthalte» feighcich , Fidelis, del. Dolu
Nr. 29. Neuenbürg, Dienstag dm 21. Febmar 1893.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. — Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk
vierteljährlich 1 ^ 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 45 ^ — Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
K k d«« «t«a -»«»
-er Kgl Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Vorschriften für die Beschränkung des Verkehrs mit
Wurzelreben.
Da in den Kreisen der Weinbauer, Gärtner und sonstigen Interessenten vielfach noch Unkenntnis und Unsicherheit über die den Verkehr, mit Wurzelreben beschränkenden gesetzlichen Bestimmungen herrscht, sehen wir uns veranlaßt, die Beteiligten mit Nachstehendem besonders auf die bezeichnten Vorschriften aufmerksam zu machen.
In Vollziehung des H 4 Abs. I des Reichsgesetzes, betr. die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, vom 3, Juli 1883 sind in den Weinbaugebieten des Reichs alle Gemarkungen, in welchen Weinbau betrieben wird, bestimmten Weinbaubezirken zugeteilt worden, und zwar umfaßt:
der erste würitemb. Weinbaubczirk die Oberämter Ravensburg und Tettnang;
der zweite württemb. Weinbaubezirk das Oberamt Mergentheim mit Ausschluß der Gemeindemarkung Rengershausen, ferner die zu dem Oberamt Gerabronn gehörigen Gemeindemarkungen Oberstetten, Niederstetten und Wildenthierbach;
der dritte württemb. Weinbaubezirk die Oberämter Rottenburg, Tübingen, Herrenberg, Reutlingen, Urach, Nürtingen, Kirchheim, Eßlingen, Cannstatt, Waiblingen. Schorndorf, Welzheim, Backnang, Marvach, Ludwigsburg, Stuttgart Stadt, Stuttgart Amt, Leonberg, Calw, Neuenbürg, Vaihingen, Maulbronn, Brackenheim, Besigheim, Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg, Oehringen, Hall, Künzclsau, sowie die Gemeindemarkungen Bächlingen und Langenburg, Oberamts Gerabronn, und die Gemeindemarkung Rengershausen, Oberamts Mergentheim.
Nach Absatz 2 des ß 4 des zitierten Reichsgesetzes ist nun die Versendung und Einführung bewurzelter Reben in einen Weinbaubezirk untersagt. Hienach darf weder zwischen den württembergischen Weinbaubezirken untereinander, noch zwischen diesen und nichtwürttembergischen Weinbaubezirken ein Verkehr mit Wurzelreben stattfinden.
Innerhalb des einzelnen Weinbaubezirks ist der Verkehr mit bewurzelten Reben aus Rebjchulen verboten, in welchen andere als in diesem Bezirk übliche Rebsorten gezogen werden oder innerhalb der letzten drei Jahre gezogen worden sind.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafen bis zu 150 ^ oder mit Haft bestraft.
Die Mitglieder der zum Reblausüberwachungsdienst bestellten Ortskommissionen , die mit der Aussichlsführung über die letzteren betrauten Bezirksobmänner, die Landes - Aufsichtskommissäre und die Landwirtschafts Inspektoren , sowie die Orts- und Bczirkspolizeibehörden werden auf ihre Obliegenheit, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen, hiemit besonders hingewiesen.
Uebrigens können nach H 4 Abs, 3 des Reichsgesetzes bezüglich des Verkehrs mit bewurzelten Reben Ausnahmen zu Gunsten desjenigen gestattet werden, welcher Redpflanzungen in benachbarten Weinbaubezirken besitzt. Gesuche um solche Vergünstigungen sind bei dem Oberamt einzureichen und von letzterem nach vorgängiger Jnstruierung und Vernehmung des zuständigen Aussichtskommissärs dem Ministerium des Innern zur Entschließung vorzuleqen,
Stuttgart, den 2. Februar 1893. v. Ow.
Wildbad.
Ktammholx-Uerkaitf.
Am nächsten Freitag den 24. d. Mts. vormittags 11' 2 Uhr
werden auf dem hiesigen Rathause im öffentlichen Aufstreich verkauft:
aus Stadtwald Sommersberg, Abt. 8 Wildbaderhang:
399 Tannen I,—IV. Kl. mit 609,17 Fm..
aus Stadtwald Wanne, Abt, 1 Blöcherrain:
234 Tannen I.—V. Kl. mit 416,14 Fm,,
3 Forchen II u. III. Kl. mit 1.63 Fm.,
aus Stadtwald an der Linie, Abt. 10 Kellerloch:
29 Buchen I. u. II. Kl. mit 26,74 Fm.
Liebhaber sind eingeladen.
Den 17. Februar 1893. Stadtschultheißenamt.
Bätzn er.
Neuenbürg.
Mauutmchung.
In der Gemeinde Gräfenhansen ist die Maul- und Klauenseuche wieder ausgebrochen.
Den 18. Februar 1893.
K. Oberamt.
I. V. Zeller. Am.
Höfen.
H, l; - V e r Ii 11 s.
Am Freitag den 24. Februar 1893 vormittags II Uhr verkauft die Gemeinde auf hiesigem Rathause vom Brennerberg:
81 St. Langholz mit 30,34 Fm., .99 „ dto. V. Kl. mit 14,49 Fm., 5 „ eich. u. birk. Langholz mit 0,61 Fm..
3 Rm. eichen Anbruchholz,
20 „ buchen „
5 „ birken „
46 „ tannen „
3 „ buchene Reisprügel,
132 St. fichtene u. tannene Derbstangen I.—IV. Kl.,
605
"
sicht, und tann. Hopfenstangen I. Kl.,
578
„
dto. II. Kl..
148
dto. III. Kl..
577
"
tannene u. fichtene Reis- stanqen 1. Kl.,
1241
„
dto. II Kl..
710
dto. III.—V. Kl..
33
„
eichene Wagnerstangen.
Die Stangen sind von schöner Qualität und haben gute Abfuhr.
Schullheißenamt.
Rehfueß.
Urivat-Anzeigen.
Die glückliche Geburt eines kräftigen Mädchens zeigen hocherfreut an Sanatorium Schömberg O.A. Neuenbürg.
Dr. Baudach u. Frau
geb. Hinrichs.
Eine ältere Kasette
wird wegen Entbehrlichkeit dem Verkauf ausgesetzt.
Gemeindepflege.
Büchenbronn.
Lehmiidlhkil a»f Ketlnplnd
werden bei guter Bezahlung angenommen.
Bernh. Schlaser, Kettenfabr.
Odi. 8 eM
kLMMlerüelMer in Mlädsä
empfiehlt waggonweise ab Fabrik u. im Einzelverkauf ab Lager Bahnhof Wildbad:
Mrtkand-ßement,
(Dyckerhoff u. Söhne. Mannheim),
Doppelfatzziegel,
(Patent F. v. Müller, Eisenberg,)
Dachziegel, (gewöhnliche)
Backsteine,
Waschinensteine.
Schwemmsteine,
(10, 12, 14 u. 16 em breit)
Kementröhren,
Steinzeugrohren,
Schwarzkalk,
Aeuerfeste Steine u. Matten,
(aller Größen),
Dachpappen, Karöolineuw
u. s. w.
/ipMsKsn llroHel'jsn.
^eftsillen
Pforzheim.
8 m KMarbeiter-Lkhrlmg
dem Gelegenheit geboten ist, Tüchtiges zu lernen, wird unter günstigen Bedingungen sofort oder auf Ostern angenommen.
Albert Ziegler, Bleichstr. 26.