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Der GnMKIer.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für: den Hbernnrtsbezttk Weuenbürg.

81 . Jahrgang.

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Nr. 29. Neuenbürg, Dienstag dm 21. Febmar 1893.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk

vierteljährlich 1 ^ 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 45 ^ Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

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-er Kgl Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Vorschriften für die Beschränkung des Verkehrs mit

Wurzelreben.

Da in den Kreisen der Weinbauer, Gärtner und sonstigen Inter­essenten vielfach noch Unkenntnis und Unsicherheit über die den Verkehr, mit Wurzelreben beschränkenden gesetzlichen Bestimmungen herrscht, sehen wir uns veranlaßt, die Beteiligten mit Nachstehendem besonders auf die bezeichnten Vorschriften aufmerksam zu machen.

In Vollziehung des H 4 Abs. I des Reichsgesetzes, betr. die Ab­wehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, vom 3, Juli 1883 sind in den Weinbaugebieten des Reichs alle Gemarkungen, in welchen Wein­bau betrieben wird, bestimmten Weinbaubezirken zugeteilt worden, und zwar umfaßt:

der erste würitemb. Weinbaubczirk die Oberämter Ravensburg und Tettnang;

der zweite württemb. Weinbaubezirk das Oberamt Mergentheim mit Ausschluß der Gemeindemarkung Rengershausen, ferner die zu dem Ober­amt Gerabronn gehörigen Gemeindemarkungen Oberstetten, Niederstetten und Wildenthierbach;

der dritte württemb. Weinbaubezirk die Oberämter Rottenburg, Tübingen, Herrenberg, Reutlingen, Urach, Nürtingen, Kirchheim, Eßlingen, Cannstatt, Waiblingen. Schorndorf, Welzheim, Backnang, Marvach, Lud­wigsburg, Stuttgart Stadt, Stuttgart Amt, Leonberg, Calw, Neuen­bürg, Vaihingen, Maulbronn, Brackenheim, Besigheim, Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg, Oehringen, Hall, Künzclsau, sowie die Gemeinde­markungen Bächlingen und Langenburg, Oberamts Gerabronn, und die Gemeindemarkung Rengershausen, Oberamts Mergentheim.

Nach Absatz 2 des ß 4 des zitierten Reichsgesetzes ist nun die Ver­sendung und Einführung bewurzelter Reben in einen Weinbaubezirk unter­sagt. Hienach darf weder zwischen den württembergischen Weinbaubezirken untereinander, noch zwischen diesen und nichtwürttembergischen Weinbau­bezirken ein Verkehr mit Wurzelreben stattfinden.

Innerhalb des einzelnen Weinbaubezirks ist der Verkehr mit be­wurzelten Reben aus Rebjchulen verboten, in welchen andere als in diesem Bezirk übliche Rebsorten gezogen werden oder innerhalb der letzten drei Jahre gezogen worden sind.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafen bis zu 150 ^ oder mit Haft bestraft.

Die Mitglieder der zum Reblausüberwachungsdienst bestellten Orts­kommissionen , die mit der Aussichlsführung über die letzteren betrauten Bezirksobmänner, die Landes - Aufsichtskommissäre und die Landwirt­schafts Inspektoren , sowie die Orts- und Bczirkspolizeibehörden werden auf ihre Obliegenheit, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen, hiemit besonders hingewiesen.

Uebrigens können nach H 4 Abs, 3 des Reichsgesetzes bezüglich des Verkehrs mit bewurzelten Reben Ausnahmen zu Gunsten desjenigen ge­stattet werden, welcher Redpflanzungen in benachbarten Weinbaubezirken besitzt. Gesuche um solche Vergünstigungen sind bei dem Oberamt ein­zureichen und von letzterem nach vorgängiger Jnstruierung und Vernehm­ung des zuständigen Aussichtskommissärs dem Ministerium des Innern zur Entschließung vorzuleqen,

Stuttgart, den 2. Februar 1893. v. Ow.

Wildbad.

Ktammholx-Uerkaitf.

Am nächsten Freitag den 24. d. Mts. vormittags 11' 2 Uhr

werden auf dem hiesigen Rathause im öffentlichen Aufstreich verkauft:

aus Stadtwald Sommersberg, Abt. 8 Wildbaderhang:

399 Tannen I,IV. Kl. mit 609,17 Fm..

aus Stadtwald Wanne, Abt, 1 Blöcherrain:

234 Tannen I.V. Kl. mit 416,14 Fm,,

3 Forchen II u. III. Kl. mit 1.63 Fm.,

aus Stadtwald an der Linie, Abt. 10 Kellerloch:

29 Buchen I. u. II. Kl. mit 26,74 Fm.

Liebhaber sind eingeladen.

Den 17. Februar 1893. Stadtschultheißenamt.

Bätzn er.

Neuenbürg.

Mauutmchung.

In der Gemeinde Gräfenhansen ist die Maul- und Klauenseuche wieder ausgebrochen.

Den 18. Februar 1893.

K. Oberamt.

I. V. Zeller. Am.

Höfen.

H, l; - V e r Ii 11 s.

Am Freitag den 24. Februar 1893 vormittags II Uhr verkauft die Gemeinde auf hiesigem Rathause vom Brennerberg:

81 St. Langholz mit 30,34 Fm., .99 dto. V. Kl. mit 14,49 Fm., 5 eich. u. birk. Langholz mit 0,61 Fm..

3 Rm. eichen Anbruchholz,

20 buchen

5 birken

46 tannen

3 buchene Reisprügel,

132 St. fichtene u. tannene Derb­stangen I.IV. Kl.,

605

"

sicht, und tann. Hopfen­stangen I. Kl.,

578

dto. II. Kl..

148

dto. III. Kl..

577

"

tannene u. fichtene Reis- stanqen 1. Kl.,

1241

dto. II Kl..

710

dto. III.V. Kl..

33

eichene Wagnerstangen.

Die Stangen sind von schöner Qualität und haben gute Abfuhr.

Schullheißenamt.

Rehfueß.

Urivat-Anzeigen.

Die glückliche Geburt eines kräftigen Mädchens zeigen hocherfreut an Sanatorium Schömberg O.A. Neuenbürg.

Dr. Baudach u. Frau

geb. Hinrichs.

Eine ältere Kasette

wird wegen Entbehrlichkeit dem Ver­kauf ausgesetzt.

Gemeindepflege.

Büchenbronn.

Lehmiidlhkil a»f Ketlnplnd

werden bei guter Bezahlung ange­nommen.

Bernh. Schlaser, Kettenfabr.

Odi. 8 eM

kLMMlerüelMer in Mlädsä

empfiehlt waggonweise ab Fabrik u. im Einzelverkauf ab Lager Bahnhof Wildbad:

Mrtkand-ßement,

(Dyckerhoff u. Söhne. Mannheim),

Doppelfatzziegel,

(Patent F. v. Müller, Eisenberg,)

Dachziegel, (gewöhnliche)

Backsteine,

Waschinensteine.

Schwemmsteine,

(10, 12, 14 u. 16 em breit)

Kementröhren,

Steinzeugrohren,

Schwarzkalk,

Aeuerfeste Steine u. Matten,

(aller Größen),

Dachpappen, Karöolineuw

u. s. w.

/ipMsKsn llroHel'jsn.

^eftsillen

Pforzheim.

8 m KMarbeiter-Lkhrlmg

dem Gelegenheit geboten ist, Tüch­tiges zu lernen, wird unter günstigen Bedingungen sofort oder auf Ostern angenommen.

Albert Ziegler, Bleichstr. 26.