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verlautet, wird i morgen Mitt- liinistec Giers haben.

citselsinNr.153

lanst G. Grüßte, at, Wilh. Enßlin, onweiler.

lg«.

Seilage ;u Nr. 155 des EiytMers.

Neuenbürg, Donnerstag den 1. Oktober 1891.

Kwnik.

Württemberg.

HleSer die StammHotz - Ikößerei auf der Hnz und Magotd.

Aus dem soeben uns zugekommenen Jahresberichte der Handels- und Gewerbe- kammerii in Württemberg für das Jahr 1890, ziisammengestellt und veröffentlicht von der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel, entnehmen wir den Bericht der Handels- und Gemerbekammer Calw über die Stamm Holzflößerei auf der Enz und Nagold:Die von der Handelskammer angestellte Berechnung des den Wasseriverksbesitzern zugehenden Schadens ist keine willkürliche Schätzung, sondern hat als Grundlage mehrjährige von den Wasseriverksbesitzern in wasser­armer wie in wasserreicher Zeit gemachte Beobachtungen und Notizen. Daß der Wasserwcrksbesitzer, welcher stets Personal jür den Betrieb bei vollem Wasser haben muß, und dasselbe bei vorübergehend niedrigem Wasserstand nicht entlassen kann, in wasserreicher Zeit weniger geschädigt ist, ist selbstverständlich, und ist dieser Um­stand in der den Durchschnitt bildenden Schadenberechnung auch berücksichtigt. Was die Flößerei auf der Enz anbelangt, so ist die Bedeutung der Exportflößerei that- sächlich sehr unbedeutend. Sie wird nur von einigen wenigen Floßholzhändleru in Calmbach und Gompelscheuer betrieben, deren jährlicher Gesamtumsatz höchstens 100 000 beträgt. Dagegen umfaßt die heutige Sägewerksindustrie des Enz- thals einen Verbrauch von etwa 150000 Festmetern Stammholz mit einem Berkaufs- wcrte von etwa 4 Millionen c/kL- Ein- gesührt werden von ersterer Ziffer etwa 35- 40 000 Festmeter Stammholz im Wert von 800000 bis 1000000 -M. Daß solchen Zahlen gegenüber die Annahme, die Verwertung der Holzansälle in un­mittelbarer Nähe der Erzeugungsstätte sei zur Zeit noch in genügendem Umfange möglich, nicht zutcifft. bedarf keiner weiteren Erörterung. Ebensowenig stichhaltig er­scheinen die betreffs der Einfuhr von Stammholz gemachten Einwendungen. An dieser Einfuhr sind außer zwei größeren Sägewerken in Höfen auch die größeren Sägewerke in Calmbach wesentlich beteiligt. Wenn auch zugegeben werden muß, daß ein Teil des eingesührten Holzes aus feinerem, hochwertigerem Material und Holzarten besteht, wie z. B. Fichten, welche im Enzthalgebiet wenig Vorkommen, so belauft sich vieler Import doch höchstens auf 10°/o der gesamten Einfuhrjumme und ist damit die Behauptung nicht widerlegt, daß der Holzaufall des Enzlhales in diesem selbst mehr als genügende Verwendung finde. Der Umstand, daß auf der Enz noch eine erhebliche Biiinenflößerei siatt- stnde, kann als Grund für Beibehaltung der Flößerei nicht gelten. Um die in Folge erheblicher Abnahme der Export-^ flößerei teilweise unbeschäftigten Flößer

zu verwenden, wird mancher Floß zu den Sägwerken verbracht, der sonst direkt per Achse dahin befördert worden wäre. Auch die mitunter in sehr schlechtem Zustande sich befindenden Thalstraßen, namentlich dis kleinen Enzthals, veranlassen sehr oft den Floßbezng zu den Sägewerken. Man kann ruhig anrichmen, daß ungefähr die Hälfte der Biiinenflöße aus den oben an­gegebenen Gründen zu stände kommt, die zweite Hälfte wird durch diejenigen Ge­meinden und Waldbesitzer veranlaßt, welche nur Abfuhrwege zu Einbindstätlen besitzen, ihr Holz also nur per Floß abzusetzen vermögen. Für die Kgl. Forstverwaltung, welche für ihre Holzabfuhr durch Wegan- lagen gesorgt hat, hat dieAufrechterhaltung der Flößerei kein wesentliches Interesse mehr, wie dies der Vorgang im Eyach- thale erwiesen hat. Fällt das Interesse der Staatssorstverwaltung weg, so stehen den Interessen der Wcrkbesitzer nur noch diejenigen der Privatwaldbesitzcr und einiger Gemeinden gegenüber, zu deren Gunsten der Staat die Floßstraßen unterhält, wo­durch die Industrie aufs empfindlichste ge­schädigt wird. Welche Interessen den Vorzug verdienen, dürfte unschwer zu ent­scheiden sein. Solange aber die Floß­straßen unterhalten werden, werden von seiten der Privatwaldbesitzer und der Ge­meinden die Wege nicht angelegt und so muß die Floßstraße benützt werden, ob bei dieser Behandlungsweise Nutzen oder Schaden herauskommt. Was die in der Eingabe der Handelskammer aufgestellte Berechnung resp. Vergleich der Langholz­transportkosten per Bahn oder Flößerei betrifft, so muß solche für das Enzthal vollständig aufrecht erhalten werden. Man kann bei derartigen Berechnungen nicht von einzelnen Fällen ausgehen, sondern muß den Durchschnitt nehmen, aus dem sich zuverlässig ergiebt, daß der Transport des Stammholzes im Enzgebiet per Floß nach Mannheim mindestens so viel-als per Bahn kostet. Die Kosten des Fuhrlohns zur Einbindstätte sind in der That durch­schnittlich nicht niederer als zu den Bahn­höfen. Nimmt man die hierin mitgecechnelen entfernteren wenigen Holzschläge der Reviere Enzklösterle und Simmersfeld aus, so stellt sich das Ergebnis für den Bahntransport noch günstiger, wie der Bezug auswärtiger Holzhändler von Heilbronn in jüngster Zeit auch gezeigt hat, welche ihre ziemlich nahe den Einbindstätten gelegenen Flöß­hölzer per Eisenbahn dem Holzhasen Heil- bronn zuführten. Nun hat aber bekanntlich ungelochtcs Stammholz einen 5"/o höheren Wert als das auf der Nagold und Enz geflößte gelochte Holz; weiter kommen hiezu die Zmsdifferenzcn, welche der lang­wierige FlDßtranSport der Eisenbahnbe- Iförderung gegenüber aufweist. Es wird stich deshalb auch für das Nagoldthal, wo der Bahntransport sich weniger günstig als im Enthal rechnet, unter Hinzuziehung erwähnter Vorteile die Traiisportbercchiiung beider Wege ziemlich gleichstellen. Was die Belastung der Flöße mit Sägwarcn

betrifft, so mag solche da angehen, wo keine Eisenbahn den Versand ermöglicht. Auf der Enz ist solche nur noch ganz un­bedeutend und beschränkt sich fast nur auf Kleinnutzhölzer. Für die Frachlberechnung selbst kommt diese Oblast kaum in Betracht, da derselben auch wesentliche Kosten ent» gcgenstehen, die namentlich bei geringem Wasserstande den vermeintlichen Nutzen weit übersteigen. Wenn man dem Beladen der Flöße das Wort redet und dabei außer acht läßt, daß diese Frachten der Bahn entgehen, so muß demgegenüber auf die von der K. Regierung ausgegebene Be­gründung des Gesetzentwurfs für die Er­bauung der Eisenbahn Nagold-Altensteig Bezug genommen werden, aus welcher hervorgchr, daß diese Eisenbahn zu einem großen Teil ihren Zweck verfehlen und eine sehr geringe Rente abwerfen würde, wenn das unwirtschaftliche System der Rundholzflößerei neben dem Bahnbetrieb auf Staatskosten beibehalten würde. Auf der Nagold ist der Flößereibetrieb allerdings zur Zeit noch stärker als auf der Enz, von einer Zunahme desselben kann aber kaum die Rede sein, wie er denn auch im Jahre 1890 auf 139 Flöße heruntergegangen ist, von welchen 112 außer Landes gingen. Der Umstand, daß auf der Nagold noch mehr geflößt wird, rührt allein davon her, daß in den Wolddistrikten des oberen Nagoldthales noch sehr wenig Abtuhrwege hergestellt sind, deren Herstellung wird aber auch noch so lange auf sich warten lassen, als nicht die Aufhebung der Unter­haltung der Wasserstraßen ernstlich in Aussicht gestellt wird. Ueber den Vor­schlag, daß von den durch die Flößerei belasteten Werkbesitzern den Walddesitzern zu Erbauung von Holzabfuhrwegen ein der Größe ihres Interesses entsprechender Beitrag gegeben werden soll, ist folgendes zu sagen: Von Abschaffung der Flößerei haben nicht nur die Wasserwerksbesitzer einen Vorteil, sondern noch verschiedene andere Interessenten, so z. B. die Besitzer der an die Flüsse angrenzenden Güter, welche durch den Flößereibetrieb sehr be­deutende Beeinträchtigung des Wertes und Ertrages ihrer Grundstücke erleiden, ebenso die Fischzucht. Das hauptsächlichsteJntercsse hieran hat aber der Staat. Für ihn fallen die Kosten der Unterhaltung der Floßgassen und Wasserstuben, welche oft sehr beträcht­lich sind, und die Kosten der Kontrolle der Flößerei weg. Beim Aufhören der Flößerei hat der Staat wertvolle Wasser­kräfte zu verkaufen, welche in den Dienst der Industrie gestellt und jo den Ertrag der Gewerbesteuer erhöhen würden. Die zum Verkauf kommenden Wasserkräfte würden ganz zweifellos zu Anlagen von weiteren Sägewerken benützt, der Betrieb der bestehenden Werke könnte bei Wegfall der Flößerei ausgedehnt werden und durch diese Verhältnisse würde eine größere Kon­kurrenz, eine größere Einnahme aus den HolzproduktendesStaates entstehen, welcher sta weitaus der bedeutendste Waldbesitzer sist. Hauptsächlich aber würden sich beim