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Der Enzthäler.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cn?thal und -essen Umgegend.
Amtsblatt füv den Hberamtsbezmk Weuenbü^g.
47. Asyrgsng.
Nr. 103.
Reuenbürg, Dienstag de« 2. Juli
188S.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1 -4L 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -4L 25 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -4L 45 — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Neuenbürg.
A« die Geism-eher.
Atach einer Vereinbarung zwischen den meteorologischen Instituten von Württemberg, Bayern und Baden sollen in diesen 3 Staaten unter Benützung gleicher Fragebogen über alle Hagelfälle genaue Auszeichnungen gemacht werden. Demgewäs läßt man den Ortsvorstehern mit heutiger Post je 2 Fragebogen mit dem Auftrag zugehen, einen derselben bei jedem ein- teetenden Hagelfall, auch wenn durch solchen kein oder kein erheblicher Schaden an Feldsrüchten, Obstbäumen, Weinbergen u. s. w. angerichtet worden ist, auszufüllen und sofort an die Kgl. meteorologische Zentralstation in Stuttgart einzusenden. Dabei wird sich empfehlen, wenn die Ortsvorsteher entweder die Ausfüllung ein für allemal einer hiezu geeigneten Persönlichkeit übertragen, oder im einzelnen Fall vor der Beantwortung der einzelnen Fragen solche Personen zu befragen. welche am ehesten in der Lage waren, die das Hagelwetter begleitenden Erscheinungen, sowie Zeit und örtliche Ausdehnung desselben genau und richtig zu beobachten. In beiden Fällen ist der Fragebogen von dem Schultheißenamt zu unterzeichnen und von diesem als portopflichtige Dienstsache an die aus der Rückseite des Fragebogens aufgedruckte Adresse abzuschicken.
Auch hätten die Schultheißenämter etwaige Rückfragen der meteorologischen Zentralstation über einzelne Punkte sorgfältig und schleunigst zu beantworten.
Weitere Fragebogen können vom Oberamt bezogen werden.
Den 1. Juli 1889.
K. Oberamt.
Hofmann.
Neuenbürg.
Bekanntmachung
die Wahl zum Kirchen-Gerneinderat betreffend.
Zur Vollziehung des Kirchengesetzes vom 14. Juni wird die Wahl der welt- ichen Mitglieder des Kirchengemcinderats für die Kirchengemeinde Neuenbürg angeordnet. Zu wählen sind 8 Mitglieder, von welchen 7 der Gemeinde Neuenbürg angehören und 1 als Vertreter der auf Gräfenhäuser und Birkenfelder Markung wohnenden Kirchengenossen gewählt wird.
Wählbar sind alle über 30 Jahre alten evangel. Kirchengenossen, welche im Genuß des Stimmrechts stehen. Wir bitten mit Rücksicht auf die Bedeutung der Wahl und aus die beim Gottesdienst in der Kirche zu leistende feierliche Verpflichtung nur auf Männer von ehrbarem Wandel und bewährtem kirchlichen Sinn Bedacht zu nehmen. Nicht gewählt können werden der Ortsvorstand und der Kirchenpfleger, weil diese schon von Amtswegen im Kirchengemeinderat sind. Die gewählten Mitglieder verwalten ihr Amt unentgeltlich als ein kirchliches Ehrenamt, wie der Kirchengemeinderat als eine Fortsetzung des Pfarrgemeinderats mit erweiterten Rechten und Pflichten zu betrachten ist.
Die Wahlberechtigten werden hiemit eingeladen, bei der Wahlhandlung sich zahlreich zu beteiligen; diese findet am
Sonntag den 7. Juli 188S. vormittags von '/»II Uhr bis 1 Uhr in der Kirche statt. Wenn nicht mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten an diesem Termin abstimmen würde, so müßte, nachdem hievon durch Bekanntmachung Mitteilung kundgegeben sein wird, die Fortsetzung der Wahl am darauf folgenden Sonntag den 14. Juli vormittags von 11 bis '/- 12 Uhr in der Kirche stattfinden. Hierauf ist die Wahl ohne Rücksicht auf die Zahl der abgegebenen Stimmen gültig.
Die Abstimmung geschieht durch persönliche Abgabe eines zusammengefalteten (nicht Unterzeichneten) Stimmzettels an den Stadtpfarrer, welcher denselben uneröffnet in ein hiezu aufgestelltes Gesäß legt. Die Stimmzettel haben, wie oben angeführt, 8 Namen zu enthalten. Bei der Abgabe jedes Stimmzettels wird der Name des Abstimmenden in der Wählerliste angestrichen. Stellvertretung ist ausgeschlossen. Zur Stimmabgabe sind nur diejenigen zugelassen, welche in der Wählerliste ausgenommen sind.
Neuenbürg den 30. Juni 1889.
Für die Wahlkommission. Stadtpf. Cranz.
K. Betriebsbauamt Pforzheim.
Vergebung von Bauarbeiten.
Höherem Auftrag gemäß sollen folgende Arbeiten zur Erweiterung des Stationsgebäudes, Verlegen der Bodenwage und Errichtung einer neuen Verladerampe auf der Station Höfen veraccordiert werden:
stzllst für de« ZchmWMms.
In Gemäsheit des Art. 25 Abs.
1'i- Pfennig auf 10 Mark Kataster beträgt.
Reutlingen den 27. Juni 1889.
Der Vorsitzende des Vorstands. Oberregierungsrat Bellino.
-
Vergrößerung
des
Stationsgebäudes.
Verlegung
der
Bodenwage.
Errichtung
der
Verladerampe.
4
-4L
-4L
-4L
s Grabarbeit.
50
—
80
—
—
—
z Maurer- und Steinhauerarbeit
910
—
400
—
1070
—
n Pflasterarbeit.
200
25
—
—
—
Zimmerarbeit.
912
—
50
—
546
—
- Gypserarbeit.
148
—
30
—
—
—
9 Schreinerarbeit.
593
—
20
—
—
—
Glaserarbeit.
50
—
—
—
—
—
Schlosser- und Schmiedarbeit.
165
—
—
—
36
.-
Flaschnerarbeit.
315
—
—
—
—
—
j Anstricharbeit.
287
—
—
—
—
—
I
I 3630
—
605
— > 1652
—
Pläne, Kostenvoranschlag und Bedingnisheft liegen auf dem Bureau der unter-