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„stellung der gegen sie vorgebrachten Behauptungen in den Beilagen, soweit ihnen dieses ohne amtliche Untersuchung möglich war, vorgenommen haben und daß sie weiter sehr wünschen müssen, es möchte zufolge der Behauptungen in der Wahlanfechtungsschrift, daß die Wahl des Fabrikanten Bleyer von Neuenbürg durch gesetz- „widrige Beeinflussung K. Forstbeamten erreicht, sowie daß von dem Forstpersonal unwahre Gerüchte über „den Stadtschultßeißen Beutter von Herrenalb verbreitet worden seien, Untersuchung eingeleitet werden, damit „die Haltlosigkeit und Unwahrheit dieser Anschuldigungen öffentlich erwiesen werde."
„Der ehrerbietigst Unterzeichnete Forstmeister bittet um hochgeneigte Veranlassung derjenigen Maßnahmen, „welche dem K Finanzministerium auf Grund des Vorgetragenen zu Feststellung der Wahrheit und zu Berichtigung der öffentlichen Meinung angezeigt erscheinen und schließt außer dem Bericht des ständischen Aus- „schusses die Erklärungen der sämtlichen Oberförster des Forsts innerhalb des Oberamtsbezirks Neuenbürg in „Gehorsam an.
Ehrerbietigst
K. Forstamt Uxkull."
Neuenbürg, den 28. Juni 1889.
Aorstmeijter Kraf Arkull.
Gedruckt bei Jak. Meeh in Neuenbürg.