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Beilage M Nr. 1V2 des Eiythälers.
Neuenbürg, Sonntag den 30. Juni 1889.
KrKl'ärung
des Aorstmeisters Grafen HlXkuN zu Weuenöürg in Mezug auf die Werhandlung der Kammer der Abgeordneten vom Dienstag den 18. Juni d. I. betreffend die Anfechtung der
Abgeordnetenrvahlen.
Wie bekannt, ist die letzte Wahl des Abgeordneten für den Bezirk Neuenbürg in einer Eingabe von Obrecht aus Rothensol und Genossen vom 24. Januar d. I. angefochten und in derselben den K. Forstbeamten der Vorwurf des Mißbrauchs ihrer amtlichen Stellung zu Beeinflussung von Wahlberechtigten gemacht worden. Auf diese, durch den Bericht des ständischen Ausschusses in die Oeffentlich- keit übergegangenen, Behauptungen wurde von seiten der K. Forstbeamten — mit Ausnahme einer kurz nach dem Bekanntwerden dieses Berichts in den Enzthäler eingerückten Erklärung des K. Oberförsters Köhler — nichts weiter veröffentlicht, weil dieselben sich dahin verständigten, daß ihre Rechtfertigung als Beamte richtiger durch ihre Vorgesetzte Behörde stattfinden werde.
Die K. Oberförster haben demgemäs dem Forstamt ihre Erklärungen abgegeben und dieses hat letztere mit dem nachstehend wortgetreu wiedergegebenen Bericht dem K. Finanzministerium vorgelegt, welches sämtliche Akten dem K. Ministerium des Innern ausfolgte.
Die Kammerverhandlung am 18. Juni d. I. hat nun aber ergeben, daß von dem Inhalte der genannten Schriftstücke bei der Beratung über die Anfechtung der Neuenbürger Wahl kein Gebrauch gemacht wurde und duldet unter diesen Umständen der von der Kammer angenommene Antrag Leibbrand ein längeres Stillschweigen nicht mehr. (Zu diesem Anträge sei nur bemerkt, daß u. a. gerade der zur Unterstützung desselben laut Staatsanzeiger angeführte Fall „Karcher" in den Beilagen des mehrerwähnten Berichts als vollständige Unwahrheit nachgewiesen ist.)
Im Interesse der Wahrheit habe ich die hohe Genehmigung zur Veröffentlichung des unterm 15. März d. I. an das K. Finanzministerium erstatteten forstamtlichen Berichts erbeten und erhalten. Derselbe lautet wörtlich:
Forstamt Neuenbürg, den 15. März 1889.
„Ehrerbietige Rechtfertigung der K. Forstbeamten bezüglich des denselben in einer Wahlanfechtungsschrift „gemachten Vorwurfs des Mißbrauchs ihrer amtlichen Stellung zu gesetzwidriger Beeinflussung der Landtagswahl."
(7 Beilagen.)
Hohem Königlichen Finanzministerium!
„Aus dem Bericht des ständischen Ausschusses vom 30. Januar 1889 in Betreff der Legitimation des „Abgeordneten für den Oberamtsbezirk Neuenbürg ist zu entnehmen, daß in einer Wahlanfechtungseingabe von „Obrecht aus Rothensol u. Gen. vom 24. Januar d. I. gesagt ist, „„daß die Wahl Bleyer's, welcher eine Mehrheit von 183 Stimmen gegenüber dem Stadtschultheißen Beutter in Herrenalb erlangt habe, nur durch Verhetzungen fundamentaler Voraussetzungen einer giltigen Wahl und durch gesetzwidrige Beeinflussung seitens „„einzelner Personen, insbesondere königlicher Forstbeamten erreicht worden sei.""
„Dieses wird sodann, soviel aus dem Eingangs erwähnten Bericht zu entnehmen, durch Anführung von „Thatsachen zu bescheinen versucht, bei deren Darstellung einzelne Forstbeamte teils mit Namen genannt sind, „wie die Oberförster Hiller in Herrenalb und Köhler in Langenbrand, teils durch Aufführung des Wohnsitzes „unzweifelhaft bezeichnet werden, wie „„der Oberförster von Schwann.""
„Die bezüglich der K. Forstbeamten in der Wahlanfechtungsschrift behaupteten Thatsachen, welche, wenn „der Wahrheit entsprechend, einem Mißbrauch der amtlichen Stellung und des daraus hervorgehenden Einflusses „auf Untergebene gleich zu achten wären, sind mit dem Bericht des ständischen Ausschusses in die Öffentlichkeit und „in die Zeitungen des Landes übergegangen, die K. Forstbeamten sind damit in der öffentlichen Meinung her- „untergesetzt und vor dem ganzen Lande eines Mißbrauchs ihrer amtlichen Stellung bezüchtigt worden. Dieser „Umstand wird es gerechtfertigt erscheinen lassen, daß die genannten Beamten zu diesen Anschuldigungen nicht »schweigen, sondern daß sie im Interesse der Wahrheit und ihres guten Namens eine Beleuchtung und Richtig-