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diesen festlichen noch weiter: die hiesigen Ver- mmhaften Bei- liehrerer Bürger- ^ von Privaten Karlshöhe" (aus :g), ferner das itzengilde in der n abzuhaltende iesigen Schützen- s zur Feier de- ner Königliche» isstellunge» Von dem will:, leit vom l seifen BlumencuA mürtt. Kunst te Konkurrenz- ekorativer Hvlz- m 1. Juni bis ische Ausstellung ruckgewerbe) in le vom 1.-30. Sschulausstellung erblichen Fortan Unterrichts- m, Lehrmittel.
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(S. M.)
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württ. Königs- Ventimiglia ab- >lst Sonderzug en. (S. M.)
9. Mai 1889.
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Seilage M Nr. 73 des Elythälers.
Neuenbürg, Samstag den 11. Mai 1889.
Kronik. !
Deutschland. ^
Der „Post" zufolge steht es nunmehr fest, daß König Humbert am 19. Mai von Rom nach Berlin abreist. Der König wird vom Kronprinzen und dem Ministerpräsidenten Crispi begleitet sein. Die Reise geht über die Gotthardbahn.
Essen, 8. Mai. Der Rhein.-Wests. Z. zufolge fand gestern ein blutiger Zusammenstoß zwischen dem Militär und den feiernden Bergleuten auf der Zeche Graf Moltke bei Gladbeck statt; 3 tot, 5 verwundet. In der Krupp'schen Gußstahl- sabrik hat infolge des Kohlenmangels der Betrieb des Besfemer Schicnenwalz- und des Blechwalzwerks eingestellt werden müssen, ebenso in einigen großen Walzwerken in Schalke. (S. M.)
Ein furchtbarer Blitzschlag. Bei dem Gewitter, welches am Montag über Schutterthal und Umgegend bei Lahr aiedergieng, schlug der Blitz in ein Wohnhaus in Dörlinbach (Höfen.) Ein Mädchen von 15 Jahren wurde vom Blitz getroffen und war sofort tot; ein Sohn von 16 Jahren wurde nur betäubt und erholte sich bald wieder. Das Haus stand sofort in Flammen und brannte, weil ganz aus Holz gebaut, vollständig nieder.
Pforzheim, 5. Mai. Gegenwärtig bildet hier eine Angelegenheit den Gegenstand der allgemeinen Besprechung und zwar sowohl innerhalb verschiedener Vereine und der Ortspresse, als selbst auch der Verhandlungen der städtischen Vertretung des Bürgerausschusses. Es handelt sich darum, daß der Stadtrat den Beschluß faßte, einen zwischen der Calwerstraße und der vereinigten Nagold und Würm in der Nähe des Stadtgartens, unweit der Vereinigung der genannten Flüsse gelegenen Wicsenkomplex zu Bauplätzen zu bestimmen »nd zu veräußern. Dagegen erhebt sich nun die Stimme vieler Unbefangenen, und nur mit einer Mehrheit von 3 oder 4 Stimmen trat der Bürgerausschuß dem Projekte des Stadtrats bei. Die betr. Wiesen, an sich schon einen hübschen Anblick gewährend, würden, was in Vorschlag gebracht wurde, als Festplatz angelegt, in Verbindung mit dem nur durch den Fluß getrennten Stadtgarten und dem im Hintergrund gelegenen prächtigen Wald eine Verschönerung unserer Stadt bilden, wie solche wohl selten so reizend gefunden werden dürfte. (S. M.)
Württemberg.
Stuttgart, 8. Mai. Wie wir hören, wird die diesjährige Jubiläums- stiftungscxkursion der zehnten Klasse des Eberhard - Ludwigs-Gymnasiums nächsten rMtag und Samstag ausgeführt werden und unter Leitung der Herren Prof. vr. Haas und Gymnasialvikar Beutter über Heidelberg nach dem Niederwalddenkmal Sehen. (S. M.)
„ ^ bnr, 8. Mai. Heute früh nach 6 llhr hat Vorkäufler Bosch in einem An
falle seine Tochter, sowie die zu Hilfe eilende Hausfrau und deren Kind mit dem Beile erschlagen. Das Kind lebt noch, kommt aber jedenfalls nicht mehr auf. Die Frau des Bosch konnte sich nur durch schleunige Flucht retten. Am Bosch sind schon vor längerer Zeit Spuren von Geisteskrankheit bemerkt worden.
(S. M.)
Nagold, 8. Mai. Das Unwetter am Sonntag den 5. d. M. hat durch Hagel und Wolkenbruch auf verschiedenen Markungen bedeutenden Schaden angerichtet; so wurde namentlich die Gemeinde Gündringen stark betroffen, und ist der Schaden für jetzt noch unberechenbar. Der Hof Dürrenhardt dürfte allein einen Schaden von mehreren tausend Mark zu verzeichnen haben. Der prachtvoll stehende Winterreps wurde fast gänzlich verhagelt, die angeblümten Felder teilweise verliest und in den Niederungen mit Erde und Schlamm re. bedeckt. Kolossale Waffer- massen wälzten sich Gündringen zu.
Calw. Der Verschönerungsverein in Hirsau, welcher mit Beginn des Frühjahrs seine von Jahr zu Jahr steigende Thätig- keit entfaltet, hat jüngst an der glatten Fläche einer prächtigen Steinwand, an der mit der Bahnlinie kurze Zeit gleichlaufenden Straße nach Neu- und Alt- hengstett in 90 em. hohen Buchstaben die Worte: „Kaiser Wilhelm I. 1871—1888" einhauen lassen. Die mit der Bahn von Stuttgart kommenden Reisenden gewahren die Inschrift zur rechten Seite, kurze Zeit nach Austritt des Zuges aus dem Tunnel, einige Sekunden später blickt man hoch hinab ins Hirsauer Thal. (C. W.)
Wildbad. Ortspolizeiliche Vorschriften bezüglich des Besuchs der K- Anlagen, der Trinkhalle und deren Umgebung mit Einschluß des Vorplatzes des König-Karlbades und des Kurplatzes.
Oberamtlich für vollziehbar erklärt am 24. September 1888.
Jnsolange, als die K. Staats-Finanzverwaltung den K. Anlagen, der Trinkhalle und deren Umgebung, dem Vorplatz des. König-Karlbades und dem Kurplatz den Charakter öffentlicher, dem allgemeinen Publikum zugänglicher, Einrichtungen zuweist, werden über den Besuch derselben folgende ortspolizciliche Vorschriften erlassen:
8 1. Der Besuch der K. Anlagen, der Trinkhalle und deren Umgebung, sowie des Vorplatzes des König-Karlbades und des Kurplatzes ist dem Publikum in anständiger Kleidung gestattet; übrigens bleibt sich Vorbehalten, bei besonderen Anlässen den Zutritt zu den K. Anlagen einschließlich der Trinkhalle und deren Umgebung oder einzelnen Teilen derselben von der Bezahlung eines Eintrittsgeldes abhängig zu machen.
8 2. Kindern kann der Zutritt nur gestattet werden, wenn sie unter Aufsicht von Erwachsenen sind. Für Ucbcrtretungen
der Kinder haben deren Angehörige cinzu- stehen.
8 3. Das Fahren mit Kinderwagen wird nur insoweit geduldet, als dadurch keine Belästigung der Kurgäste entsteht.
§ 4. Das Fahren mit größeren bespannten Wagen, sowie das Treiben von Pferden und Vieh durch die K. Anlagen ist verboten.
Für ökonomische Zwecke, zu welchem die Verwendung von Handkarren gestattet ist, darf nur der Weg auf dem linksseitigen Enzufer benützt werden und zwar während der Saison (vom 1. Mai bis 30. September) nur morgens vor 5 Uhr. Dünger, Gülle und andere übelriechende Stoffe dürfen jedoch während der Saison nur zwischen abends 12 und morgens 3 Uhr auf dem letztgenannten untern Anlageweg auf dem linken Ufer der Enz abgeführt werden.
8 5. Das Reiten und Velociped-Fahren ist in den K. Anlagen verboten.
ß 6. Verboten ist ferner:
das Betreten der Rasenplätze, Blumenbeete und Pflanzungen, das Abbrechen von Pflanzen, Zweigen. Blüten und Früchten, die Beschädigung und Verunreinigung der Brunnen, Brücken, Wege, Sitzplätze, Thore, Einfassungen und Umzäunungen, ebenso
die Beunruhigung der Vögel und Fische, sowie alles Lärmen und geräuschvolle Treiben jeder Art.
ß 7. Das Mitführen von Hunden in die Trinkhalle und auf den Kurplatz während der Musik ist verboten.
In die Anlagen dürfen blos kleine Hunde mitgebracht werden; dieselben sind aber an der Leine zu führen. Herrenlose Hunde in den Anlagen und auf dem Kurplatz werden von dem Aufsichtspersonal eingcfangen, an das Stadtschultheißenamt abgeliefert und wird der ermittelte Eigentümer mit Strafe belegt.
8 8. Während der Musik ist das Rauchen in der Trinkhalle verboten.
8 9. In den K. Anlagen, der Trinkhalle und deren Umgebung ist jedes Anbieten von Waren und Produkten irgend welcher Art strenge verboten. Von diesem Verbot sind selbstverständlich die von der K. Staats-Finanzverwaltung verpachteten Verkaufsbuden bei der Trinkhalle ausgenommen.
8 10. Gefundene Gegenstände sind an das Stadtschultheißenamt abzuliefern.
8 11. Den im Interesse der Ordnung und des Anstandes ergehenden Weisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Personen, welche sich ordnungswidrig benehmen, oder durch unanständiges Aeußere Anstoß erregen, werden aus den Anlagen ausgewiesen.
Außerdem werden Uebertrctungen der vorstehenden Vorschriften von den zuständigen Behörden mit den gesetzlichen Strafen geahndet.