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Der Enzthäler.

Anzeiger und UnlerhaltungsbLatt für das Cnzthal und dessen Umgegend.

AmtsbLcrLt für: öen HbernnrtsbezirN Weuenbürrg.

45. Jahrgang.

Nr. 138. Neuenbürg, Samstag den 3. September 1887.

Meint Atrnstag, Aonnerrtag, Samrtag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1-46 10 monatlich 4o ^; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -46 25^;, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1-46 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Forstamt Neuenbürg.

W e s - V k r d«t.

Der sogen, neue Weg, K. Revieramts Schwann, von der Lemppenau'schen Fabrik bei der Station Rothenbach ab durch den Staatswald und bis in die Schwann- Dennacher Vizinalstraße führend, wird hie- mit für den Verkehr mit Schaafheerden verboten. Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe des Forstpolizeigesetzes be­straft werden.

K. Forstamt.

Uxkull.

Nutzholz-Verkauf.

Aus den schifferschaftlichen Walddistrikten Sasbach. Hornmald, Tauchenthalt, Stein­grund, Jägerrain-Stückberg, Herrenbron- mn-Fliegenloch und Schramberg der Gr. Bezirksforstei Forbach II kommen am Montag den 12. September d. I. iin Wege des schriftlichen Angebotes mit Borgfristbewilligung zum Verkauf:

715 Nadelholzstämme III., 3298 IV., 1274 V. Kl., 279 Stümmel. 744 Külpen, 7 Ahorn-, 3 Buchenklötze und 45 starke fichtene Stangen.

Die Angebote, losweise in ganzen Prozenten des Anschlags gestellt, sind längstens bis vormittags 9 Uhr genannten Tages verschlossen, portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen aus dem Geschäftszimmer obiger Stelle einzureichen, woselbst die Eröffnung statt­findet. Bedingungen und Loseinteilung können bei der schifferschaftlichen Kasse Gernsbach oder bei dem Unterzeichneten, welcher auch die Fertigung von Auszügen vermittelt, eingesehen werden.

Forbach den 29. August 1887.

H. Lauterwald, Oberförster.

Neuenbürg.

betreffend die Fremdenpolizei.

Die Kgl. Verordnung, betreffend die Fremdenpolizei vom 6. August 1872 lautet:

8 1. Wirte, welche Gäste beherbergen, sind verbunden, über die bei ihnen über­nachtenden Personen fortlaufende Verzeich­nisse zu führen, worin der Tag der Auf­nahme, der Name, der Stand oder das Gewerbe und der Wohnort des Ueber- nachtenden angegeben sein muß.

8 2. Neuanziehende Personen sind ver­nichtet, sich bei der Ortspolizeibehörde

derjenigen Gemeinde, in welcher sie ihren Aufenthalt nehmen mögen sie derselben als Bürger oder Beisitzer angehören oder nicht innerhalb 8 Tagen, von dem Tage ihres Anzugs an, schriftlich oder mündlich anzumelden, auch sich auf Ver­langen der Gemeindebehörde über ihre Staatsangehörigkeit auszuweisen, und über ihre sonstigen persönlichen und ihreFamilien- verhältnisse die erforderliche Auskunft zu geben.

§ 3. Dienstherrschaften und Gewerbe­inhaber sind gehalten, den Eintritt neuer Dienstboten, Lehrlinge, Gehilfen oder Ar­beiter innerhalb 8 Tagen nach dem Dienst­antritt der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.

8 4. Personen, welche Wohnungen, Wohngelasse oder Schlafstellen vermieten, sind verpflichtet, diejenigen, welche sie in Miete nehmen, innerhalb 8 Tagen nach deren Einzug der Ortspolizeibehörde an­zuzeigen.

Wer diesen Vorschriften entgegenhandelt, wird gemäß Art. 15, Z. 2 des Strafge­setzbuchs mit Geldstrafen bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft.

Den 30. August 1887.

Stadtschultheißenamt.

Bub.

Neuenbürg.

Die Gabholz-Verlosung

findet am

Montag den 5. September vormittags 9 Uhr

im Sitzungssaale des Rathauses statt.

Den 31. August 1887.

Stadtschultheißenamt.

Bub.

Privntmichrichlen.

Neuenbürg.

Unterzeichnete, im Besitze einer

Strickmaschine

empfiehlt sich im Lohnstricken und zur raschen Lieferung von Strumpflängen, Kinderkitteln, Unterröcken rc. bei billigsten Preisen.

Katharine Genthner, wohnhaft bei Jak. Neuweiler.

Neuenbürg.

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finden sofort Beschäftigung bei

D. Strecker, Zimmermeister.

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nicht unter 20 Jahre alt, das in allen häuslichen Arbeiten wohl erfahren und tüchtig ist und selbstständig kochen kann, findet auf Michaeli gut bezahlte Stelle.

Pforzheim, Louisenstr. 26.

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Anfangs Oktober d. I. werden

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Pflegschaftsgeld auf längere Zeit zu 4'/r Prozent ausgeliehen von

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Norddeutschen Lloyd

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Norddeutschen Llohd

von nach

I Ostasien I

I Australien I > Südamerika >

Näheres bei dem Hanpt-Agenten

IkttMlNKvr,

Stuttgart,

und dessen Agenten:

Theodor Weiß, Neuenbürg. Ernst Schall a. M., Calw.