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»achte gehoben und werden.

zeln zur Verhütung Behandlung von nlampen empfehlen hriften. Dieselben Zusammenstellung rannten Zweck ent- »resdener Gewcrbe- chnischen Ausschuß ec Wichtigkeit des Stadtrat zu Dres- akat drucken lassen Haushaltungsvor- Krteilnng gebracht, n, es an geeigneter : Haushaltung an- )ere die Dienstboten senden Vorschriften ein Vorgehen, ihmung verdient, g von Petroleum, mkt unterhalb der ung vom 24. Febr. nze liegt, ist unter­ist in Blechgefäßen icwahren.

Einfüllen des Pe- bei Tageslicht vor- euer oder Leucht- nicht in der Nähe rlich ist das Nach­in eine brennende

äffen so beschaffen enselben Petroleum , mir Glasbehältern ' iese dickwandig und sein.

die Dochtröhre ganz eim Einziehen rein Zu dünner Docht des Brenners und und erhöht die Ge- des gläsernen Be­ider zu dicker Docht n die Höhe, mner müssen nach von allen kohligen ; namentlich sind Brenners rein zu , gleichmäßig ab- , eine gleichmäßige, zu erzielen, olgt.)

n?) Frau:Was iter der Opposition l?" Mann:Das ern die Hosen an­arische übersetz!."

(V. a. Schw.)

aimaturs.)Kann asche haben, wenn gte Karlchen seine aar die Antwort. Tasche ist leer, ;es Loch darin."

i, übernehmen wir chreiben, dessen Jn- wenn wir auf hoher

rtcn zu leben und l ohne Lebensart.

Ler V

Anzeiger und UilterhMmgsbLatt siir das Crlfthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für: öen KbertcrmtsbeZwk Weuenbür-g.

44. Ia?r,a«g.

Neuenbürg, Samstag den 4. Dezember

Nr. 1S2.

1886.

Neuenbürg.

A» die Grts»m-chn

betr. die Ausstellung der Wandergewerbe­scheine pro 1887.

Die Ortsvorsteher erhallen unter Hin­weis auf Z 64 der Minist.-Verf. betr. den Vollzug der Gewerbeordnung für das deutsche Reich vom 9. November 1883 (Reg.-Bl. S. 234 ff.) den Auftrag, nach vorhergegangener öffentlicher Aufforderung über sämtliche Personen ihrer Gemeinden, welche für das Jahr 1887 oberanuliche Wandergewerbescheine wünschen und im Besitze eines giltigcn Waudergewerbc- scheines für das Jahr 1886 sind, ein ta­bellarisches Verzeichnis mit den Rubriken 1. fortlaufende Nummer, 2. Vor- und Zu­name des Hausierenden, 3. Bezeichnung der Hausierwaren, 4. Bemerkungen, ins­besondere Nummer des Scheins von 1886, aiizufertigen und am Schlüsse desselben durch den Gemeinderat beurkunden zu lassen, daß seit Ausstellung des früheren Zeugnisses keine Aenderung der in Betracht kommenden thatsächlichen Verhältnisse bei den einzelnen Gesuchstellern eingctreten sind.

Dieses Verzeichnis ist unter Anschluß der Sportel mit je 3 -//L spätestens bis znm 31. d. Mts. hieher einzusenden.

Für Gesuchsteller, welche nicht im Be­sitze eines für das Jahr 1886 gütigen Wandergcwerbescheins sind, müssen die durch K 64 obengenannter Minist.-Verf. vorgeschriebenen Zeugnisse vorgelegt wer-

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1 -tL 10 monatlich)F; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 <^L 25^Z, monatlich 45^, auswärts vierteljährlich 1-^6. 45 I JnsertionspreiS die Zeile oder deren Raum 10^.

Amtliches.

Neuenbürg.

An dir Grtsmllrher.

Die Ortsvorsteher werden aufgefordcrt, die in H 120 der Ministerialverfügung, betr. den Vollzug der Gewerbeordnung für das deutsche Reich vom 9. November 1883 (Reg.-Bl. S. 234 ff.) vorgeschriebencn Uebersichten der in ihrem Bezirk vor­handenen Fabriken rc., in welchen jugend­liche Arbeiter beschäftigt werden event.

Fehlanzeigen zuverlässig spätestens bis zum 15. d. Mts. hierher einzusenden.

Die Uebersichten sind nach dem oben erwähnter Verfügung angchängten For­mular Nr. X. (Reg.-Bl. S. 307 u. 308) anzufertigen.

Den 1. Dezember 1886.

K. Oberamt.

Hofmann.

den. (z. vcrgl. oberamtl. Erlaß vom 26. November 1883, Enzth. Nr. 188.)

Die auf Grund der Verzeichnisse bezw. Zeugnisse ausgestellten neuen Wanderge­werbescheine für 1887 werden den Schult­heißenämtern zur Aushändigung an die Beteiligten zugefertigt werden. Vor Aus- folgung derselben ist je auf der zweiten Seite die Personalbeschreibung und die Unterschrift des Empfängers, bezw. der Begleiter desselben beizufügen und von dem Ortsvorsteher zu beglaubigen.

lieber diese Behandlungsweise, deren pünktliche Einhaltung den Ortsvorstehern eingeschärft wird, sind die Hausierer bei Anbringung ihrer Gesuche um Ausstellung eines Wandergewerbescheins pro 1887 zu verständigen mit der ausdrücklichen Be­lehrung, daß ein persönliches Erscheinen beim Oberamt nicht geboten ist.

Den 2. Dezember 1886.

K. Oberamt.

Pommer, Amtmann.

Neuenbürg.

WassttbaukollMonsgksich.

Der Sägmühlebesitzer Wilhelm Gott­lob Proß in Calmbach beabsichtigt seine am Calmbächle, Markung Calmbach ge­legene, am 26. Februar d. Js. abgebrannte Sägmühle, Gebäude Nr. 47 wiederaufzu- bauen. Dabei erleidet auch das Wasser­werk bezüglich des Wehrbaus, des Over- und Untcrkanals, sowie des Wasserrads mehrfache Aenderungen.

Etwaige Einwendungen hiegegen sind binnen

14 Tagen

beim Oberamt anzubringen; nach Ablauf dieser Frist können solche in dem Verfahren , nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Beschreibung, die Zeichnungen und die Pläne sind in der vorbezeichneten Zeit in der Overamtskanzlei während der gewöhnlichen Dienststunden zur Einsicht aufgelegt.

Den 2. Dezember 1886.

Kgl. Oberamt.

Pommer, Amtmann

Privatimchrichten.

Salmbach.

lnijkiiigr» M AtSM-kher«,

j welche die Sachregister zum Enzthäler und ^ den Amts-Versammlungsprotokollen nicht

> selbst ergänzen wollen, erbiete ich mich zur i Besorgung dieses Geschäfts, wenn mir die ! Register hieher gesendet werden.

Den 1. Dezember 1886. j Amtsversammlnngs-Aktuar

a g n e r

Sonntag den 5. d. Mts. nachmittags 5'/- Uhr

V 8LKIH, »IRK

bei Kamerad Eberle zum Adler. Zahlreiches Erscheinen erwünscht.

Ter Vorstand.

MttM

N Ars

Revier Herrenal b.

KkkNllhalj-Ukrliaiis.

Am Mittwoch den 8. Dezember vormittags 9 Uhr

werden aus dem Staatswald VII. 11 Kürbsenloch:

23 Rm. Nadelholz-Scheiter im Aufstreich verkauft.

Zusammenkunft auf der Revieramts­kanzlei.

Neue n b ü r g.

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