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Der Enzthäler.

Anzeiger und UnterhaltungMatt für das Cnsthal rmd dessen Umgegend.

Amtsblatt für: öen ZBermmtsöeziM Weuenbüvg.

4S. Jahrgang.

Nr. 188. Neuenbürg, Donnerstag den 26. November 1885.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährt. i-4L 10 ^, monatlich 4o^; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -4L 25^, monatlich 4L^Z: auswärts vierteljährlich I -4L 45A Jnsertionsvreis die Zeile oder deren Raum 10^.

Amtliches.

Neuenbürg.

Aufforderung zur Einhaltung der Schonzeit der Aische.

Damit die für bestimmte Arten von Fischen festgesetzte Schonzeit gehörig be­achtet wird, sieht sich die Unterzeichnete Stelle veranlaßt, die betreffenden Bestim­mungen der Verfügung der K. Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 27 Novbr. 1865 über die Fischerei, vom 9. Juli 1877 Reg.-Bl. S. 193 durch nachstehenden Ab­druck zu veröffentlichen. Dieselben lauten:

tz 1. Der Fang und der Verkauf von Neschen und Rotfische ist während der Zeit vom 15. März bis 15. Mai, beide Tage einschließlich, der Fang und der Ver­kauf der übrigen Salmenarten, insbesondere der Forellen, sowie der Treischen, mährend der Monate November und Dezember, der ordentlichen Laichzeit dieser Fische verboten, soweit er nicht nachgewiesenermaßen zum Zweck künstlicher Fischzucht stattfindet.

Z 2. Während dieser Zeit und während weiterer 6 Wochen nach beendigter Laich­zeit dürfen Enten in Fischwasser, in welchem Forellen oder andere Salinenarten sich vorherrschend aufhalten, nicht zugelassen werden, wenn diese Fischwasser nicht Ge­meinden zur Benützung zustehen; stehen aber solche Fischwaffer Gemeinden zur Be­nützung zu, so hängt die Zulassung der Enten von der Genehmigung der Ge­meindebehörde ab (Art. 9 Abs. 2 des Fischereigesetzes.)

Die Ortsvorsteher der betreffenden Ge­meinden werden angewiesen, den in 8 7 der genannten Ministerialverfügung aufge­führten Offizianten die Ueberwachung des Vollzugs der Fischereivorschriften aufs Neue einzuschärfen.

Den 23. November 1885.

K. Oberamt.

Nestle.

KMillmrschrc«.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Johannes Mast, vormaligen Waldhornwirts in Enzklösterle ist zur Ab­nahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der beider Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf

Montag den 14. Dezember 1885 nachmittags 6 Uhr

vor dem Kgl. Amtsgerichte Hierselbst be­stimmt.

Neuenbürg den 23. Nov. 1885. Gerichtsschreiber d. K. Amtgerichts. Stirn.

N e u e n bürg.

KchiumgspMidatm.

Die Publikation der Stadtpflege-Rech- nung findet am 1884/85

Samstag den 28. d. Mts., vormittags 11 Uhr,

im Sitzungssaale des Rathauses statt und wird die Einwohnerschaft hiezu eingeladen. Den 25. November 1885.

Stadtschultheißenamt.

Bub.

Waldrennach.

Ban-AlM siir Maurer und Aeinhauer.

Der hiesige Gottesacker soll um 14 laufende Meter vergrößert werden, nach dem Kostenvoranschlag betragen die Kosten 900

Diese Arbeit wird im Submissionswege vergeben. Angebote sind in Prozenten des Voranschlags ausgedrückt längstens bis Montag den 30. November d. I. mittags 1 Uhr

bei dem Unterzeichneten einzureichen, der Plan, sowie die Bedingungen liegen auf dem Rathaus daselbst zur Einsicht auf. Die Eröffnung der Offerte findet am Freitag den 4. Dezember mittags 1 Uhr

statt, welcher die Submittenten anwohnen können.

Den 20. November 1885.

Schultheißenamt.

_ Stickel.

Schwann.

Salz-Verkauf.

Am Montag den 30. d. Mts. vormittags 10 Uhr

kommt auf hiesigem Rathaus zum Verkauf: 6 Stämme Bauholz IV. Kl.,

19 St. Baustangeu.

32

Gerüststangen,

610

Hopfenstangen I.III. Kl.,

225

Reisstangen I. Kl.,

905

' II-

940

III- ..

2085

IV. ,.

2535

V.

9 Rm. Reisprügel. Den 23. November 1885.

Schultheißenamt. Bohlinger.

A rnba ch.

Am Montag den 30. November d. I. nachmittags 2 Uhr

kommen auf hiesigem Rathaus zum Ver­kauf:

ca. 180 Ztr. eichene Glanz- u. Raitel- rinde, welche in der Gemeindescheuer gut getrocknet aufbewahrt ist, wozu Käufer eingeladen werden.

Den 24. November 1885.

Schultheißenamt.

B u ch t e r.

Bekamtmachuug der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhalt­ung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.

Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Hufbeschlaggewerbe, vorge­schriebenen Prüfung im Hufbeschlag zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in Heilbronn, Reut­lingen,Hall,Ulm und Ravensburg dreimonatliche Unterrichtskurse im Huf­beschlag statt, welche am Dienstag den 12. Januar 1886 ihren Anfang nehmen.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse find bis 15. Dezember d. I. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschriftsmäßig einzureichen.

Dem Zulassungsgesuch sind in Form urkundlicher Belege beizufügeu:

1) ein Geburtszeugnis;

2) der Nachweis der mit Erfolg be­standenen Lehrzeit im Schmiedehandwerk und einer zweijährigen Thätigkeit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß;

3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes;

4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Untcrrichts- kurses zu Gebote stehen werden!

5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durchweiche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle