Folgendes die älteren Unfallver­sicherungsverträge betreffende Rund­schreiben vom 3. ds. ist vom Reichs - versicherungsamt an die Genossen­schaftsvorstände erlassen worden:

Infolge der Anfragen und Anträge, welche von Seiten der Vorstände der Berufsgenossenschaften und der Genossen­schaftssektionen sowie von Seiten einzelner Betriebsunternehmer hinsichtlich der älteren Unfallvcrsicherungsverträge an das Reichs­versicherungsamt fortgesetzt gerichtet werden, sieht sich das letztere zu der nachstehenden Mitteilung veranlaßt. Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus Versicherungs­anträgen, welche vor dem 1. Oktober 1885 von Unternehmern versicherungspflichtiger Betriebe oder von den in denselben be­schäftigten Personen gegen die Folgen der im Unfallversicherungsgesetz bezeichneten Un­glücksfälle und bezeichneten Unfälle mit Versicherungsanstalten abgeschlossen und nach dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes gemäß Z 100 desselben auf eine Berufsgenossenschaft übergegangen sind, unterliegen der Entscheidung durch die ordentlichen Gerichte. Das Reichsver­sicherungsamt ist zu einer solchen Ent­scheidung weder berufen noch berechtigt und vermag sich deshalb insbesondere auch nicht über die oft gestellte Frage zu äußern, welchen Einfluß die Beseitigung der Haft­pflicht und die Gewährung angemessener Entschädigungen bei allen schweren Unfällen seitens der Berufs-Genossenschaften auf den Inhalt der zu Gunsten der Betriebs­arbeiter gegen die Folgen der Haftpflicht oder ganz allgemein geschlossenen Ver­sicherungsanträge ausübt. Das Reichs­versicherungsamt benutzt übrigens diesen Anlaß zu der Bemerkung, daß in Voraus­sicht der Schwierigkeiten und kostspieligen Prozesse, welche sich aus der Durchführung der Vorschrift des tz 100 eit. ergeben können, seitens eines Genossenschaftsvor­standes der Versuch einer gütlichen Einig­ung zwischen den beteiligten Versicherungs­nehmern bezw. Versicherungs-Anstalten und der Berufsgenossenschaft gemacht worden ist, und zwar auf der Basis der sofortigen Aufhebung aller mit den Be­triebsunternehmern geschlossenen Versicher­ungsverträge gegen Belastung von 25 Prozent der über die Zeit nach dem 1. Okt. 1885 hinaus vorausbezahlten beziehungs­weise bis zum 1. Oktober 1886 fällig werdenden Prämien an die Versicherungs­anstalt als Ersatz für die Verwaltungskosten u. s. w. Gleichzeitig nimmt das Neichs- versicherungsamt indesfen keinen Anstand, zu erklären, daß nach seiner Auffassung die Berussgcnossenschaften nicht verpflichtet sind, für Unfälle und Verwaltungskosten aus der Zeit vor dem 1. Oktober d. I. irgendwie einzutreten, einerlei, ob nach den vorliegenden Verträgen die Prämien (Beiträge) pränumerando oder postnume­rando gezahlt werden.

Das Reichsversicherungsamt. Bödicker.

Württemberg.

Das Württ. Wochenblatt für Land­wirtschaft bringt in einer besonderen Bei­lage die im deutschen Reich und in Würt­temberg zur Bekämpfung der Reb­laus erlassenen Gesetze und Verfügungen und fügt denselben die einschl. Abbildungen

bei. Wir machen unsere Weinbau treibenden Orte auf diese Beilage ganz besonders aufmerksam.

Stuttgart, 18. Nov. Im Stadt­garten feierte vorgestern die Landespro­duktenbörse das 25jährige Jubiläum ihres Bestehens durch ein Festmahl, an welchem auch die Bäckergenossenschaft teilnahm. Auch Se. Exz. der Minister des Innern v. Hölder, sowie die Präsidenten der Zentralstellen für die Landwirtschaft und für Gewerbe und Handel, v. Werner und v. Gaupp, beehrten die Feier mit ihrer Gegenwart.

Tübingen, 17. Novbr. In letzter Nacht machte sich ein Student an dem Wagen eines Geschirrhändlers zu schaffen. Der Besitzer des Wagens, der sich darin befand, kam heraus und versetzte dem Studenten einen so unglücklichen Hieb über das rechte Auge, daß der Student in die Klinik verbracht werden mußte, wo ihm bei der Operation das Auge herausge­nommen wurde. Der Unglückliche ist der Sohn eines Pfarrers aus Norddeutschland.

Hall. Hr. E. Bohlig, Wander- Turnlehrcr und Kraftturner aus Newyork, hielt am 15. Nov. im Gasthof zum Adler auf Einladung der hiesigen Turngemeinde einen Vortrag über das Turnen, mit welchem derselbe Turn- und Hantelübungen verband. B. hat durch Energie und Uebung seine Muskeln so gestählt, daß man wirk­lich staunen muß, wie menschliche Kraft zu solchen Leistungen, wie B. sie vorführt, ausgebildet werden kann. Möchten B.'s Wünsche in Erfüllung gehen, daß sowohl Männerturnen wie Mädchenturnen gepflegt werde.

Vom Bussen, 14. Nov. Großes Unglück hätte gestern Abend in Uttenweiler entstehen können. ImRößle" daselbst versammelte sich wie gewöhnlich Mitt­wochs eine größere Gesellschaft von Herren aus der Umgegend. Die fröhliche Unterhaltung wurde plötzlich gestört, indem oie schwere, mit Petroleum gefüllte Hänge­lampe von der Decke fiel und auf dem Gesellschaftstisch in tausend Stücke zer­schellte. Die Zunächstsitzenden wurden mit Erdöl übergossen. Glücklicherweise fing das Oel kein Feuer, sonst wäre gräß­liches Unglück unvermeidlich gewesen. Die­ser Vorfall mahnt, von Zeit zu Zeit nach der Befestigung der Hängelampen zu sehen.

* Neuenbürg. Unter Hinweisung an das Ausschreiben des landw. Bezirks­vereins in der heutigen Nummer des Enz- thälers, bringen wir nachstehend eine der Nr. 46 des Württb. Wochenblattes für Landwirtschaft entnommene Mitteilung zu weiterer Kenntnis unserer Leser. Dazu ist übrigens zu bemerken, daß die vom landw. Verein ausgeschriebene Torfstreu und Torfmull nicht aus der Schussenrieder Fabrik, sondern niederrheinisches Produkt ist und jener entschieden vorzuziehen sein soll. Wir möchten insbesondere auch den Gemeinden empfehlen, bei den Aborten der Schulen einen Versuch mit Torfmull zu machen; soviel uns bekannt, ist die Anwendung von Torfmull schon seit einiger Zeit in der Volksschule in Gächingen, O.-A. Calw eingeführt und soll man dort davon sehr befriedigt sein.

Der eingangs erwähnte Artikel des landw.

Wochenbl. lautet: Auf die Frage: Welche Erfahrungen in Betreff des Torfmulls für Aborte gemacht worden seien, ist Unterzeich­neter in der Lage folgendes zu antworten: Seit Juli d. I. kommt Torfstreu und Torf- mull aus der Fabrik Schuffenried hier zur Anwendung u. als Ergebnis hat sich heraus­gestellt, daß eine bessere Streu für die Pferde der Strafanstalt bisZjetzt nicht aus­zufinden war. Denn es wird damit alle Feuchtigkeit auf dem Boden, an den Wand­ungen, wie in der Luft des Stalles so vollständig aufgezehrt, daß selbst an den Stellen, wo die Pferde regelmäßig harnen, unterhalb der Streu, keine Feuchtigkeit zu finden ist; cs ist ferner keine Spur von der in Pferdestallungen überall zu treffen­den übelriechenden, beißenden, den Augen der Tiere und Menschen so wehe thuenden Ausdünstungen wahrnehmbar und schließ­lich legen sich die Pferde sehr gerne auf die weiche Matraze und schonen, auf der­selben stehend, die Hufe und Eisen. Da­gegen hat sich eine irgend nachteilige Wirkung dieser Streu noch nie geoffenbart. Notwendig aber ist, daß sie je einmal des Tags in Abwesenheit der Pferde tüchtig um und untereinandergeschafft und dann mit einem eisernen Rechen wieder geebnet wird Dann genügt es, wenn alle zwei Wochen etwa 10 KZ. pro Pferd frisch untergemengt wird. Anlangend sodann die Anwendung des Torfmulls für die Aborte, so hat sich auch in dieser Beziehung er­geben, daß cs ein besseres wirksameres Desinsektionsmittel nicht gicbt, denn die Aborte und Wohngelaffe verlieren dadurch jeden üblen Geruch und die Leerung dieser Senkgruben gewährt diejenigen Vorteile alle, welche vorzugsweise gerühmt und deshalb als bekannt angenommen werden dürfen. Um aber die geruchlose Entleer­ung sicher zu erzielen ist einige Uebung bei der Einstreu, namentlich in der Richt­ung notwendig, daß man mit dem Material nicht spart, weil sonst die unteren Lagen in den Gruben zu seucht bleiben, nicht schnupftabakähnlich werden, und beim Ausleeren und Abführen, zwar nicht in der unmittelbaren Nähe der Gruben, aber desto mehr in einiger Entfernung und in der Höhe sich für die Nase sehr empfind­lich fühlbar machen. Es ist daher sehr zu empfehlen, daß vor jeder Einstreu, deren mehr oder weniger öftere Wieder­holung sich je nach den Umständen zu richten hat, die unmittelbar unter dem Fallrohr liegen gebliebene Masse mehr nach vornen geschafft und dann erst der leere Raum mit einer etwa 30 cm dicken Lage bedeckt wird. Der sich ergebende Dünger ist ein äußerst massenhafter und von vorzüglicher Qualität, wodurch der Aufwand sich reichlich bezahlt macht.

Hall. Oberjustizrat Jeittcr.

Neuenbürg, 21. Novbr. Heute wurde von Arnbach her das erste Brauer- Eis eingeführt.

Ausland.

Die serbische Hauptarmee, die König Milan anführt, ist vor den Höhen von Slivnitza zum Stehen gekommen und sieht sich in ihrem bisher siegreichen Vormarsch auf Sofia aufgehalten; das ist die That- sache, die aus den Siegesbulletins der Bulgaren und den Andeutungen über die