hat. Eine Aufzählung dieser Beruss- genossenschaften mit Angabe der Industrie­zweige, welche unter jede einzelne Berufs­genossenschaft fallen, findet sich in den Bekanntmachungen des K. Ministerums des Innern vom 6. Juni und 24 Sept. d. I., abgedruckt im Reg.-Bl 1885 Nr .25 S. 194 ff. und Nr. 39 S. 381. Diese Berufsgenossenschaften sind teilweise noch in eine Anzahl von Sektionen gegliedert und haben als örtliche Genoffenschafts­organe auch noch einige sogenannte Vertrauensmänner aufgestellt.

Die Auszahlung der zu leistenden Entschädigungen wird auf Anweisung des Gcnosscuschafts - Vorstandes vorschußweise zunächst durch die Postverwaltungen be­wirkt; nach Ablauf jedes Rechnungsjahrs erfolgt durch die Postverwaltungen eine Liquidation der von ihnen im Laufe des Jahres ausbezahlten Beträge, worauf zum Ersatz derselben eine Umlage auf die Betriebsunternehmer nach Maßgabe der in ihren Betrieben von den Versicherten verdienten Löhne und Gehälter, bezw. des Jahres-Arbeitsverdienstcs jugendlicher und nicht ausgebildeter Arbeiter sowie nach Maßgabe der statutenmäßigen Gefahren­tarife erfolgt.

Verfahren. Alle in einem versicherten Betrieb eintretenden Unfälle, durch welche eine darin beschäftigte Person eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit verur­sachende Körperverletzung oder den Tod erlitten hat, müssen durch die Betriebs­unternehmer rc. nach einem besonderen vom Neichsversicherungsamt aufgestellten Formular bei der Ortspolizeibehörde sofort schriftlich angezeigt werden (näheres s. A. 51 des Ges.). Außerdem sind die­selben durch statutarische Bestimmungen, welche bei allen Berufsgenossenschaten wiederkehren, gehalten, von diesen Unfalls­anzeigen gleichzeitig eine Abschrift an die Organe ihrer Berufsgenossenschaft (Ver­trauensmann, Sektionsvorstand. Genossen­schaftsvorstand) einzusenden. Jeder zur Anzeige gelangte Unfall, wodurch eine versicherte Person getödtet ist oder eine Körperverletzung erlitten hat, die voraus­sichtlich den Tod oder eine Erwerbsun­fähigkeit von mehr als 13 Wochen zur Folge haben wird, ist von der Orts- polizeibchörde einer Untersuchung zu unter­ziehen, an welcher teilnehmen können: Vertreter der Genossenschaft, der von dem Vorstande der mitbeteiligten Krankenkasse gewählte Bevollmächtigte, der Betriebs­unternehmer in Person oder dessen Ver­treter , und selbstverständlich auch der Verletzte oder dessen Vertreter. Die Fest­stellung der Entschädigung erfolgt durch die Vorstände und zwar sofern die Genossenschaft in Sektionen eingeteilt ist durch den Sektionsvorstand, wenn es sich um die Heilungskosten, oder um die für die Dauer einer voraussichtlich temporären Erwerbsunfähigkeit zu gewährenden Rente oder um den Ersatz der Beerdigungskosten handelt, in allen übrigen Fällen durch den Vorstand der Berufsgenoffenschaft. Eine erste Berufungsinstanz gegen dessen Be­scheide bildet ein Schiedsgericht, welches aus einem öffentlichen Beamten als ständigem Vorsitzenden, 2 Vertretern der Berufsgenossenschaft bezw. Sektion und 2 Arbeitervertretern besteht und an welches

die Berufung bei Vermeidung des Aus­schlusses binnen 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides zu erheben ist. Gegen dessen Entscheidung endlich geht unter gewissen Voraussetzungen (näheres s. Z. 63 des Ges.) der Rekurs an das Reichsver­sicherungsamt.

Wir begnügen uns vorerst mit dieser allgemeinen Darlegung einiger Haupt­grundzüge des wichtigen Gesetzes. Eine Veröffentlichung der Namen, Sitze und Bezirke der Berufsgenossenschaften, der Sektionen und Schiedsgerichte, sowie die Namen und Wohnorte der Vorsitzenden der Genossenschafts- und Sektionvorstände und der Schiedsgerichte hat das Reichs- versicherungsamt in nächste Aussicht gestellt. Sofort nach deren Erscheinen werden wir davon Mitteilung machen, wie überhaupt die mannigfaltigen mit der Durchführung und weiteren Ausbildung des Unfallversicher­ungsgesetzes zusammenhängenden Fragen uns noch oft Anlaß geben werden, auf dasselbe immer wieder zurückzukommen.

Ausland.

(Eine aufregende Scene) spielte sich am Sonntag in dem von Brüssel nach Paris gehenden Expreßzuge ab. In einem Coups 1 Klaffe hatte der Repräsentant einer großen belgischen Spinnerei Platz genommen; plötzlich stiegen noch vier Herren ein. Sofort nach Abgang des Zuges zogen dieselben Karten aus der Tasche, begannen ein Spiel und forderten den Repräsentanten zur Beteiligung auf, was derselbe ablehnte. Letzterer, der seine Ruhe bewahrte, zog seine Uhr, um zu sehen, wann der Zug anhalten würde. In diesem Augenblicke stürzte sich einer der-Spieler auf ihn, um ihm die Uhr zu entreißen. Die drei anderen griffen ihn mit an und es entspann sich ein erbitternder Kampf. Der Belgier schlug verzweifelt um sich, um die Alarmglocke zu erreichen, aber sie drängten ihn gegen die Thür, um ihn hinauszuwerfen. Da erscheint zu seinem Heil ein Kondukteur. Bei diesem Anblick sprang einer der Spieler aus dem Coups; die drei andern aber wurden festgehalten und auf der nächsten Station ins Ge­fängnis geführt.

(General Mac Clellan si.) Einer der Helden des nordamerikanischen Secessions- krieges, einer jener Männer, welche von innerer Tüchtigkeit erfüllt, im Laufe des Krieges zu Führern des bundestreuen Heeres emporstiegen, ist gestorben.

Newyork, 30. Okt. Kapitän Juengst vom Norddeutschen LloyddampferRhein" wurde, weil er mehr als die erlaubte An­zahl von Passagieren befördert har. zu dreitausend Dollars Geldstrafe verurteilt.

MigMen.

Me Engländer auf der Weise.

(Aus dem Französischen von L. K....)

Vor allem die Frage:Warum ver­stehen die Engländer das Reisen wie kein anderes Volk?" Es ist erlaubt zu ant­worten:Weil sie sich langweilen in ihrem Land." Es mag ihnen wohlthun, ihre verrauchten Häuser von London, den ewig grauen Himmel und die Nebel zu ver­tauschen mit freundlichen Gegenden und blauem Himmel. Paris mit seinem Tumult,

wo das Vergnügen auf die Arbeit folgt, ist ihnen ein Paradies. Wir haben nicht wie sie, eine unübersteigliche Barrisrc zwischen den verschiedenen Klaffen der Be­völkerung. Hier Banquier, Advokat, Baron, Kaufmann, Künstler, Handwerker alles ist untereinander. Diese Abwechslung giebt hierzulande eine freundliche Physio- nomie, welche unsere Nachbarn anzieht und festhält. Wenn sich einer von uns endlich entschließt nach London zu gehen, ist es sicherlich wegen der Notwendigkeit der Geschäfte. Er kommt nach 14 Tagen zurück, glücklich, den Steinkohlen ent­sprungen zu sein und die Sonne zu sehen. Es wird ihm nie einfallen zu sagen:Ah das schöne, das lachende England, Man wollte immer hier leben!" Die Engländer reisen, weil sie auf dem Kontinent Alles finden, was ihnen zusagt, sie lieben es, sich zu zerstreuen. Bei ihnen ist schon der Sonntag der Langeweile gewidmet. Eins auf sieben ist viel. Die Fremden, welche eine Woche in London zubringen müssen, wissen, daß man Montags kommen und es Samstags verlassen muß um jeden Preis. Und welches naive Erstaunen malt sich nicht auf dem frisch angekommenen Engländer, wenn er sieht an einem schönen Sonntag des Monats Mai oder Juni zweihunderttausend Pariser den Bahnhöfen zueilen, sich drücken und drängen auf den Boulevards, promenieren im Gehölz von Boulogne. Zweihunderttausend Schüler in der Vakanz, plaudernd, lachend, singend, welcher Spektakel. Er amüsiert sich nicht, aber er zahlt, um zu sehen, wie sich andere amüsieren, das genügt ihm. Begleitet von zwei Ladys, gefolgt noch von vielen andern Ladys und Kindern, welche seine Familie bilden, braucht er das ganze Trottoir und schant mit Mund und Augen. Er ist immer ernst, ist es vielleicht, weil er weiß, daß er bald zurückkehren muß, dort hin­über! Vielleicht? Auch ist er mit allem Comfort ausgestattet. Die Ladys tragen ein weißes Kleid, weil es jetzt heiß ist, tragen einen Shwal über die Schultern und einen Boa um den Hals, denn es könnte kalt werden zu abend. Eintretenden­falls ist er für Alles vorbereitet. Und dann die Bagage. Was macht es ihnen, diesen Engländern, welche ihr Haus mit sich schleppen auf der Reise? Wozu ist denn der John da? John begleitet seinen Herrn auf das Dampfschiff. Dieser treue Domestique, geschnürt und geschnallt wie ein Reisekoffer, trägt die Mäntel, Plaids und Handkoffer. Er ist auf der Brücke, das Auge überall, reicht Mylord sein Fern­glas. Mylady hat alles Erforderliche um die Ueberfahrt bequem zu bestehen. Mylady ißt und trinkt gewohnheitsgemäß. Auf der Reise ist der Engländer buchstäblich bewaffnet. Zuerst mit seinem Regenschirm, überzogen mit dickem Wachstuch, dann mit einer Tasche, ans deren Tiefe man schließt, daß sich die denkbar phantastischsten Dinge von der Welt darin befinden mögen. Endlich kommt das Lorgnette, welches ihn nicht verhindert, noch den Feldstecher mit­zutragen. Der Paletot, die Westen haben Taschen in- und auswendig, einige davon gefüttert mit Kautschuk dienen als Speise­kammer. Die lederne Brieftasche ist auf der Brust geborgen, das Bleistift hat Re­serven für 6 Monaten und das Cigarren-