5. Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Mnsternngstermin Anträge auf Zu­rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation (z. B. Todes­fall u. s. w.) erst nach Beendigung des Musteruugsgeschäftes, so kann der Antrag auch noch bei der Aushebung vor der K. Oberersatzkommission angebracht werden. Die Anträge können durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen unterstützt werden.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten 3 glaubhafte Zeugen zu stellen.

.Behauptete Erwerbsunfähigkeit der Eltern u. s. w. muß durch ärztliche Untersuchung bei der Musterung festgestellt werden; die betreffenden Personen haben daher bei der Musterung sich der Ersatzkommission vorznstellen.

6. Etwaige An- und Abmeldungen von Militärpflichtigen in der Zwischenzeit sind dem Oberamt umgehend anzuzeigcn.

7. Bei der Musterung haben die Ortsvorsteher je mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden zu erscheinen, bei der Losung dagegen nicht. Die Rekrutiernngsstammrollen sind mitznbringen und bei der Musterung nach deren Ergebnis genau zu ergänzen. Die Losnummern sind auf Grund der Losnngsscheine, wenn diese vom Oberamt den Ortsvorstehern behufs Ausfolgc an die Pflichtigen zugesendet werden, in die Stammrollen einzutragen.

Die Ortsvorsteher sind dafür verantwortlich, daß die Militärpflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeitig auf dem Rathaus des Musterungsortes sich einfinden. Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlungen bei Strafe verboten sei, und daß gegen Pflichtige, welche nicht in geordnetem Zu­stand erscheinen, das Geeignete verfügt werden wird.

8. Ueber die Klassifikation der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve I. Klasse (siehe Enzthäler Nr. 24) findet die Verhandlung je am Schluß des Musteruugsgeschäftes bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden, welche an dem betreffenden Tage die Militärpflichtigen zur Musterung zu stellen haben, statt.

Hiernach haben die Ortsvorsteher das Weitere zu besorgen.

Den 19. März 1885. K. Oberamt.

Oberamtmann Nestle,

Zivilvorsitzender der K. Ersatzkommission.

Revier Schwann.

Stamm- md Kkmlhoh-Mrlms.

Samstag den 11. April vormittags 10Vs Uhr auf dem Rathaus in Schwann aus Ab­teilung Erzgrube und Kanzel: 3 Buchen mit 4,66 Fm., 16 Rm. eichene Scheiter, 158 Rm. dto. Abfall, 81 Rm. buchene Scheiter, 17 Rm. dto. Prügel, 115 Rm. dto. Abfall, 4 Rm. Nadelholz-Scheiter, 30 Rm. dto. Abfall, 16 Rm. eichene, 51 Rm. buchene und 4 Rm. tannene Reis­prügel; aus Abt. Schwabstich: 4 buchene Hackklötze; sodann aus Abteilung Reichert, Thor und Leimeuloch: 1 Rm. buch. Prügel, 8 Rm. dto. Abfall; 162 Rm. Nadelholz- Scheiter, 302 Rm. dto. Prügel und 190 Rm. dto. Abfall.

Revier Herrenalb.

Halj-Ncrkails.

Am Donnerstag den 9. April vormittags 8 Uhr

werden aus dem Staatswald Bernstein:

299 Stück Hopfenstangen wegen nicht geleisteter Bezahlung wiederholt verkauft.

Zusammenkunft auf der Revieramts­kanzlei

Nenenbür g.

Der auf Mittwoch den 8. April d. I. fallende hiesige Viehmarkt ist mit Erlaub­nis der K. Regierung für den Schwarz­waldkreis auf

Mitwoch den 15. April d. I.

verlegt worden.

Den 2. April 1885.

Stadtschultheißenamt.

Bub.

A l t h e n g st e t t.

kaighilj-Verkaiif.

Am Dienstag den 14. d. Mts. verkauft die Gemeinde ca 600 Fm Lang-, Ban- und Klotzholz, das Lang- und Klotz­holz per Stück, das Bauholz losweisc.

Zusammenkunft morgens 8 Uhr im Ort.

Den 4. April 1885.

Schultheiß Weiß.

Calmbach.

lang- und SWoh-VMiis.

Donnerstag den 9. April vormittags 11 Uhr auf dem Rathaus dahier aus dem Ge­meindewald Kälbling:

480 Sr. tann. Langholz I. bis IV. Kl. mit 450,53 Fm.,

198 St. tann. Sägholz I. bis III. Kl. mit 143,20 Fm.,

149 St. tann. Baustangen mit 20,23 Fm. 3 St. Eichen mit 2,37 Fm. Kaufsliebhaber ladet ein

Schultheißenamt.

Häberlen.

Ittersbach.

Rmdssamn-Vtrßeigtruug.

Mittwoch den 8. d. Mts. mittags 1 Uhr

läßt die hiesige Gemeinde vor dem Rat­haus einen fetten Farren versteigern, wo­zu die Liebhaber eingcladen werden.

Den 2. April 1885.

Bürgermstr. Kapple r.

PriulUnlichrichkeil.

Herrenalb.

Nächsten Dienstag den 7. April 1885 kommen im Wege der Zwangsvollstreckung beim Rathause hier zum Verkauf:

4 Betten, 2 Sopha, 2 Kästen, 25 Mtr. Tuch, 30 Mtr. Flanell.

Gerichtsvollzieher.

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