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Der Enzthiiler.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Einthal und dessen Umgegend.

AnrtsötcrtL für: öen Z)6er:crrnts6eZir:k Wouerrbüvg.

4S. AaSrgaug.

Nr. 172. Neuenbürg, Dienstag den 28. Oktober 1884.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg Vierteljahrs I «4L 10 ^, monatlich 40^: durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 «4L 25 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -4L 45^. Jniertionspreis die Zeile oder deren Raum 10

Amtlichkü.

Neuenbürg

A« die OrtsroMll.

Nach Anordnung des K. Ministeriums des Innern sollen alljährlich vor dem Ein­tritt der kälteren Jahreszeit die bestehen­den feuerpolizeilichen Vorschriften verkündet werden. Die Ortsvorsteher werden daher beauftragt, die Bestimmungen der K. Ver­ordnung, betreffend die Feuerpolizei vom 21. Dezember 1876, Regierungsblatt S. 513 ff. alsbald in ortsüblicher Weise wie­der zu verkündigen und sich nicht nur selbst eifrig angelegen sein zu lassen, diesen Vor­schriften die erforderliche Geltung zu ver­schaffen, sondern hiezu auch ihre Offizianten und Diener, insbesondere die Ortsfeuer­schauer u. Polizeidiener unter angemessener Erinnerung an die getreue Erfüllung ihrer diesfälligcu Pflichten, aufzufordern.

Da es sodann auch im hiesigen Ober­amtsbezirk schon vorgekommen ist, daß zum Anfachen des Feuers (in Oefen und Herden) Erdöl benutzt wurde, so sieht man sich ferner veranlaßt, wiederholt auf das Ge­fährliche dieser Verwendung aufmerksam zu machen, da hiebei sehr leicht Explosionen entstehen, welche unter Umständen für Leben und Gesundheit der Beteiligten, so­wie für Gebäude und Mobilien von höchst verderblicher Wirkung sein können. Wenn auch kein direktes Verbot hiegegen besteht, so kann gleichwohl über die Strafbarkeit der Handlung im Hinblick auf ZZ 1, 2 und 44 jener Polizeiverordnnng vom 21. Dezember 1876 nicht wohl ein Zweifel bestehen, da nach Z 1 cit. Jedermann die Pflicht hat, mit Feuer und Licht sorgfältig umzugehen und bei der Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände, sowie bei dem Verkehr mit solchen die zur Ver­hütung von Feuersgefahr erforderliche Sorgfalt anzuwenden und in Z 2 Abs. 1 den Familienhäuptern und Dienstherrschaften zur Pflicht gemacht ist, ihre Familienmit­glieder, Hausgenossen und Dienstleute zur Erfüllung der Vorschrift in K 1 anzuhal­ten und Z 44 bezüglich der Strafbarkeit der Uebertretung dieser Vorschriften auf die betreffenden Artikel des deutschen Straf­gesetzbuchs und des Landespvlizeistrafge- setzes verweist.

Hierauf sind die Gemeindeangehörigen besonders hinzuweisen.

Denselben sind außerdem die Lokal- feuerlöschordnung, sowie die bezirkspolizei­liche Vorschrift, betreffend die Beleuchtung der Fuhrwerke bei Nacht vom 1. März

1878, Enzthälcr von 1878, Nr. 27, Seite 107 aufs neue bekannt zu machen.

lieber alle diese Verkündigungen ist das Geeignete imSchultheißenamtsprotokoll einzutragen.

Den 24. Oktober 1884.

K. Oberamt.

, Nestle.

Neuenbürg.

Wahl W deutschen Reichstag.

VII Wahlkreis, 105. Wahlbezirk

bestehend ans der Stadtgcmcinde Neuen­bürg mit oberer Sensenfabrik, Eisenfurt und Schleifmühle.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kennt­nis gebracht, daß die Wahl eines Abge­ordneten zum deutschen Reichstag am

Dienstag den 28. Oktober 1884 in dem hiezu bestimmten Wahllokal, dem Sitzungßsoale des Rathauses zu Neuen­bürg stattfindet, daß die Wahlhandlung vormittags 10 llhr beginnt, ununterbrochen bis nachmittags 6 Uhr dauert und mit dem Schlage 6 Uhr geschlossen wird.

Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Wähler­liste ausgenommen sind.

Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte, in eine Wahlurne nicdcrzulegende, Stimmzettel ohne Unterschrift ansgeübt. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.

Zum Wahlvorsteher ist ernannt: Stadt- schnltheiß Bub in Neuenbürg.

Zum Stellvertreter desselben im Ver­hinderungsfälle :OberamtspflegerWcßinger in Neuenbürg.

Den 16. Oktober 1884.

Stadtschultheißenamt.

Bub.

Primtimchrichlen.

F e l d r e n n a ch.

Die Erben des Joh. Fr. Schönthalcr. Lederhändlers in Feldrennach verkaufen am Donnerstag den 30. d. Mts. morgens 8 Uhr

in dessen Behausung sämtliche Fahrnis, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Den 26. Oktober 1884.

Schultheiß Schönthalcr.

Neuenbürg.

Ginen Gvatofen

und einen kleinen Kochofen verkauft Bozenhard L Wanner.

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VLrsote

Post. Dampfschiffahrt

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Nach k^kW-VorK jeden Mittwoch u. Sonntag von Saiuburx und

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mit Deutschen Dampfschiffen der

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Auskunft und Ueberfahrtsverträge bei W. G. Blaich in Neuenbürg.

Calmbach.

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Pflegschaftsgeld liegen gegen gesetzt. Sicher­heit zum Ausleihen parat bei

Barth zur Roic.

20ü öis 300 Mark

werden gegen tüchtige Bürgschaft als An­lehen gesucht. Von wem sagt die Red.

Neuenbür g. Keute Dienstag

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Robert Silbereisen.

Calmbach.

Heute Dienstag (Jahrmarkt) findet bei Unterzeichnetem

Hanzunterhaktung

nebst Weheksuppe und ausgezeichnetem neuen Wein statt.

Bon vormittags 9 Uhr an Kefselflrisch. Wozu höslichst einladet

WcrrtH znm Waldhorn.

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