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Der Enzthiiler.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Einthal und dessen Umgegend.
AnrtsötcrtL für: öen Z)6er:crrnts6eZir:k Wouerrbüvg.
4S. AaSrgaug.
Nr. 172. Neuenbürg, Dienstag den 28. Oktober 1884.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg Vierteljahrs I «4L 10 ^, monatlich 40^: durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 «4L 25 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -4L 45^. — Jniertionspreis die Zeile oder deren Raum 10
Amtlichkü.
Neuenbürg
A« die OrtsroMll.
Nach Anordnung des K. Ministeriums des Innern sollen alljährlich vor dem Eintritt der kälteren Jahreszeit die bestehenden feuerpolizeilichen Vorschriften verkündet werden. Die Ortsvorsteher werden daher beauftragt, die Bestimmungen der K. Verordnung, betreffend die Feuerpolizei vom 21. Dezember 1876, Regierungsblatt S. 513 ff. alsbald in ortsüblicher Weise wieder zu verkündigen und sich nicht nur selbst eifrig angelegen sein zu lassen, diesen Vorschriften die erforderliche Geltung zu verschaffen, sondern hiezu auch ihre Offizianten und Diener, insbesondere die Ortsfeuerschauer u. Polizeidiener unter angemessener Erinnerung an die getreue Erfüllung ihrer diesfälligcu Pflichten, aufzufordern.
Da es sodann auch im hiesigen Oberamtsbezirk schon vorgekommen ist, daß zum Anfachen des Feuers (in Oefen und Herden) Erdöl benutzt wurde, so sieht man sich ferner veranlaßt, wiederholt auf das Gefährliche dieser Verwendung aufmerksam zu machen, da hiebei sehr leicht Explosionen entstehen, welche unter Umständen für Leben und Gesundheit der Beteiligten, sowie für Gebäude und Mobilien von höchst verderblicher Wirkung sein können. Wenn auch kein direktes Verbot hiegegen besteht, so kann gleichwohl über die Strafbarkeit der Handlung im Hinblick auf ZZ 1, 2 und 44 jener Polizeiverordnnng vom 21. Dezember 1876 nicht wohl ein Zweifel bestehen, da nach Z 1 cit. Jedermann die Pflicht hat, mit Feuer und Licht sorgfältig umzugehen und bei der Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände, sowie bei dem Verkehr mit solchen die zur Verhütung von Feuersgefahr erforderliche Sorgfalt anzuwenden und in Z 2 Abs. 1 den Familienhäuptern und Dienstherrschaften zur Pflicht gemacht ist, ihre Familienmitglieder, Hausgenossen und Dienstleute zur Erfüllung der Vorschrift in K 1 anzuhalten und Z 44 bezüglich der Strafbarkeit der Uebertretung dieser Vorschriften auf die betreffenden Artikel des deutschen Strafgesetzbuchs und des Landespvlizeistrafge- setzes verweist.
Hierauf sind die Gemeindeangehörigen besonders hinzuweisen.
Denselben sind außerdem die Lokal- feuerlöschordnung, sowie die bezirkspolizeiliche Vorschrift, betreffend die Beleuchtung der Fuhrwerke bei Nacht vom 1. März
1878, Enzthälcr von 1878, Nr. 27, Seite 107 aufs neue bekannt zu machen.
lieber alle diese Verkündigungen ist das Geeignete imSchultheißenamtsprotokoll einzutragen.
Den 24. Oktober 1884.
K. Oberamt.
— , Nestle.
Neuenbürg.
Wahl W deutschen Reichstag.
VII Wahlkreis, 105. Wahlbezirk
bestehend ans der Stadtgcmcinde Neuenbürg mit oberer Sensenfabrik, Eisenfurt und Schleifmühle.
Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag am
Dienstag den 28. Oktober 1884 in dem hiezu bestimmten Wahllokal, dem Sitzungßsoale des Rathauses zu Neuenbürg stattfindet, daß die Wahlhandlung vormittags 10 llhr beginnt, ununterbrochen bis nachmittags 6 Uhr dauert und mit dem Schlage 6 Uhr geschlossen wird.
Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Wählerliste ausgenommen sind.
Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte, in eine Wahlurne nicdcrzulegende, Stimmzettel ohne Unterschrift ansgeübt. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.
Zum Wahlvorsteher ist ernannt: Stadt- schnltheiß Bub in Neuenbürg.
Zum Stellvertreter desselben im Verhinderungsfälle :OberamtspflegerWcßinger in Neuenbürg.
Den 16. Oktober 1884.
Stadtschultheißenamt.
Bub.
Primtimchrichlen.
F e l d r e n n a ch.
Die Erben des Joh. Fr. Schönthalcr. Lederhändlers in Feldrennach verkaufen am Donnerstag den 30. d. Mts. morgens 8 Uhr
in dessen Behausung sämtliche Fahrnis, wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 26. Oktober 1884.
Schultheiß Schönthalcr.
Neuenbürg.
Ginen Gvatofen
und einen kleinen Kochofen verkauft Bozenhard L Wanner.
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Post. Dampfschiffahrt
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Nach k^kW-VorK jeden Mittwoch u. Sonntag von Saiuburx und
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Dienstag
mit Deutschen Dampfschiffen der
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Auskunft und Ueberfahrtsverträge bei W. G. Blaich in Neuenbürg.
Calmbach.
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Pflegschaftsgeld liegen gegen gesetzt. Sicherheit zum Ausleihen parat bei
Barth zur Roic.
20ü öis 300 Mark
werden gegen tüchtige Bürgschaft als Anlehen gesucht. Von wem sagt die Red.
Neuenbür g. Keute Dienstag
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Robert Silbereisen.
Calmbach.
Heute Dienstag (Jahrmarkt) findet bei Unterzeichnetem
Hanzunterhaktung
nebst Weheksuppe und ausgezeichnetem neuen Wein statt.
Bon vormittags 9 Uhr an Kefselflrisch. Wozu höslichst einladet
WcrrtH znm Waldhorn.
Weiosderg
offeriert als
gute reine Wchiveine
Schiller pro IU ü 33 -^6,
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