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Der Enzthäler.

Anzeiger und Unlerhallungsölatt für das Cnzlhal und dessen Umgegend.

Amtsblatt füv öen Hbevcrmtsbezivk Hleuenbüvg.

42. Zatzrgang.

Nr. 151. Neuenbürg, Sonntag den 21. September 1884.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. t ^ 10 monatlich 40^; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1-/L 25 ^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich I-4L 45^. Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum lo^si

Amtlich es.

Revier Schwann.

Wiederholter

Ktkinholj-Nklkilils.

Am Dienstag den 23. September vormittags 8 Uhr

auf der Revieramtskanzlei aus dem Staats­wald Fahrnberg wegen nicht geleisteter Bezahlung:

Nr. 2123: 10 Rm. Nadelholzreis­prügel.

Waldrennach.

Schlusi-Nerteililug

ist in der Konkurssache des entwichenen Friedrich Kull, Ochsenwirts hier vorzu­nehmen.

Der verfügbare Massebestand beläuft sich auf 2688 37 ^

wovon die noch rückständigen Kosten ab­gehen, die zu berücksichtigenden Forderungen betragen:

die bevorechteten 217 vtL 44 L

die nicht bevorrechteten 12311-^63^ Den 19. September 1884.

Konkursverwalter H a u ß m a n n.

Neuenbürg.

Die nachstehende vom Gemeinderat am 15. d. Mts. beschlossene und vom Kgl. Oberamt am 18. d. Mts. für vollziehbar erklärte Polizcivorschrift wird hiemit be­kannt gemacht.

Den 19. September 1884.

Stadtschultheißenamt.

Bub.

Ortspolheil. Vorschriften

über

den Merkehr mit Brot für die Stadt Neuenbürg.

8 1-

Die Bäcker und Verkäufer von Back­waren sind verpflichtet, die Preise und das Gewicht ihrer Backwaren durch einen von Außen sichtbaren Anschlag an dem Ver­kaufslokal zur Kenntnis des Publikums zu bringen. Es darf der Verkauf nur nach den an dem Verkaufslokal angeschlagenen Preisen erfolgen.

8 2 .

Die Preise für sämtliche Backwaren und das Gewicht des Kleinbackwerks (Wecken) werden je für den Zeitraum von einem Monat festgesetzt.

8 3.

Der Anschlag wird kostenfrei mit dem polizeilichen Stempel versehen und ist täg­lich während der Verkaufszeit auszuhängen.

8 4.

Die Bäcker und die Verkäufer von Backwaren sind verpflichtet, in dem Ver- kanfslokale eine Wage mit den erforder­lichen geeichten Gewichten aufznstellen und die Benützung derselben den Käufern zum Nachwägen der erkauften Backwaren zu gestatten.

8 5 .

Das Brot muß gut ausgebacken sein und darf keine zu große Menge Wasser ent­halten.

Die Krumme (die inneren weichen Teile) von gut ausgebackenem und erkalteten weißen Brot darf nicht über 45, von schwarzem Brot nicht über 48°/o Wasser enthalten.

8 6 .

Den Backwaren von 2 Pfd. und darüber müssen Bäckerzeichen auf der obern Seite aufgedrückt sein; diese Zeichen haben in Nummern zu bestehen, welche jedem Bäcker von der Polizeibehörde angewiesen werden.

8 7-

Verfehlungen gegen diese Vorschriften werden nach Art. 29, Abs. 2 des Polizei- strafgesctzes mit Geldstrafe von 145 bestraft.

Revier Thumlingen.

Kong- und Nghch-Drrkmf.

Aus den Staatswaldungen Döbele, Langenhardt, Sattelacker kommen am Donnerstag den 2. Oktober morgens 10 Uhr

auf dem Rathaus in Lützenhardt 587 St. Langholz mit 990 Fm., 204 Stück Säg­holz mit 136 Fm. und 123 St. Ausschuß­klötze mit 67 Fm. zum Verkauf.

Holj-VklNiü

Von Gr. Bezirksforstci Kaltenbronn zu Gernsbach werden mit unverzinslicher Borgfrist bis 1. April 1885 verkauft:

I. im Submissionswcge: auS Abt. I 50 Hirschwald: 63 Nadel­holzstämme I. Kl., 53 II., 52 III., 154

IV. , 355 V., 36 Nadelsägklötze I. Kl.. 46 11.; aus Abt. I 18 und20Wäudlc und Lochbrunncn: 43 Nadelholzstämme I. Kl., 35 II., 43 III . 105 IV.. 71

V. . 31 Nadelsägklötze I. Kl., 64 II..;. aus Abt. I 28 Altloh: 28 NadelhoHj- stämme I. Kl., 58 II., 90 III., 191; IV., 294 V., 71 Nadelsägklötze II. E 11 Birken aus Hutdistrikt Brotenau

(Windfallholz): 9 Nadelholzstämme II. Kl., 48 III., 150 IV., 116 V., 7 Nadel­sägklötze I. Kl., 3611.; aus Hutdistrikt Kaltenbronn (Windfall- und Weglinien­holz: 4 Nadelholzstämme II. Kl., 21 III., 43 IV.. 43 V., 7 Nadelsägklötze II. Kl.; aus Hutdistrikt Rombach (Wind­fallholz): 2 Nadelholzstämme II. Kl., 3 III., 18 IV., 17 V., 5 Nadelsäg­klötze II. Kl.

Die Angebote sind nach Abteilungen bezw. Hutdistriktcn und Sortimenten ge­trennt für ein Festmeter zu stellen und spätestens bis

Montag den 29. September d. I. morgens 10 Uhr

portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift Angebot auf Nutzholz" einzureichen. Die Oeffnung der Angebote erfolgt jedoch Dienstag den 30. September d. I. morgens 9'/2 Uhr

im Gasthaus zu Kaltenbronn;

II. ebendaselbst am gleichen Tage morgens 10'/- Uhr in öffentlicher Versteigerung:

Dürr- und Windfallholz aus Hutdistrikt Dürrehch: 200 Ster, aus Hutdistrikt Brotenau: 167 Ster, aus Hutdistrikt Kaltenbronn : 290 Ster, aus Hutdistrikt Rombach: 27 Ster Nadel-, Scheit- und Prügelholz gemischt; Schlagholz aus Abt. 46, 51 u. 52 Breitloch, Spcilter- miß und Brunnenberg: 287 Ster Nadel- Scheit- und Prügelholz gemischt, 140 Ster Nadelreisprügel; aus Abt. I. 4 Stillwasserberg: 21 Ster Birken-Scheit- holz, 77 Ster Nadel-Scheit- u. Prügel­holz gemischt, 28 Ster Nadelreispügel, aus Abt. 55, 54 und 53 Herrmanns- miß, Vollmerswald und Altläger: 304 Ster Nadel-, Scheit- und Prügelholz gemischt, 226 Ster Reisprügel; aus Abt. 23 und 24 rc. Wanne u. Wannen­rain : 6 Ster buchenes Scheitholz, 264 Ster Nadel-, Scheit- und Prügelholz gemischt, 76 Ster Nadelreisprügel; aus Abt. I 35 und 41 Schwarzerrain und Diebau: 24 Ster buchenes Scheitholz, 10 Ster buchenes, 174 Ster Nadel- Scheit- und Prügelholz gem., 104 Ster Nadelholzreisprügel.

H e r ue n a l b.

Die hiesige» Warlltsimdpliitze

werden am nächsten Jahrmarkt

Dienstag den 23. September d. I.

... . - morgens 8 Uhr auf'weitere 3 Jahre verpachtet.

Den 18. September 1885.

Schultheißenamt.

B e u t t e r.