323

Der Enzthäler.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Einthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt füv öen Kbevarntsbezwk Werrerrbüvg.

10. Jahrgang.

Nr. 81. Neuenbürg, Samstag den 27. Mai 1882.

Erscheint Aknstag, ZXmnerstag, Samstag L Sonntag. Preis in Neuenbürg vierteljährig^. 10 ^,»>onallich4oOzj durchdie Post bezogen

im Bezirk vierteljährlich 125 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum

Amtliches.

Neuenbürg.

A» die Gklsvorstchtt.

Da die Blutlaus im Oberamtsbczirk sich wieder gezeigt hat, so sieht man sich veranlaßt, nachstehende Belehrung zu ver­öffentlichen :

1) Die Blutlaus gehört zum Geschlecht der Blattläuse und hat mit dieser Gattung die enorme Vermehrung gemein, wonach die Nachkommen sich von einem Individuum für einen einzigen Sommer auf Millionen belaufen. Im Frühjahr und durch den Sommer erzeugt das Weibchen lebendige Junge, welche in Kurzem ebenfalls fvrt- pflanzungsfähig werden. Ihre Gefähr­lichkeit erhöht sich aber noch durch den Umstand, daß im Nachsommer und Herbst beflügelte Individuen erscheinen und zahl­reiche neue Ansiedelungen in der Nach­barschaft veranlassen.

Das unbeflügelte Insekt ist honiggelb und mit einem bläulichwcißen Flaum be­deckt; beim Zerdrücken erscheint ein rvther Saft, daher der Name Blutlaus. Das beflügelte ist von schwarzer Farbe.

2) Für ihre ersten Ansiedlungen wühlt die Blutlaus die jüngeren, noch mit zarter Rinde versehenen Zweige der Apfelbäume und zwar vorherrschend solche Stellen, an welchen sich Risse und Beschädigungen zeigen oder die Rinde sonst nicht ganz gesund ist. Sie findet sich ebenso in Baumschulen wie in jüngeren und älteren Baumpflanzungen und macht sich durch jenen Weißen baumwollartigen Flaum schon von Ferne bemerklich.

3) Die Blutlaus senkt ihren Rüffel in die Rinde und saugt den Saft der Bäume aus, wodurch diese Noth leiden und sehr oft zu Grunde gehen. Die Ver­heerungen des Insekts werden durch trockene Witterung sehr begünstigt.

4) Die Gefahr wird besonders noch dadurch gesteigert, daß viele Baumzüchter weil sie das Insekt nicht kennen, die ersten Ansiedlungen übersehen und vielleicht erst ergreifen, nachdem das Uebel größeren Umfang erlangt hat und dann schwer zu bekämpfen ist. ' In Hohenheim beobach­tete man die Blutlaus zuerst auf Gold­parmänen und Linken.

5) Es ist für den einzelnen Baum­züchter kaum möglich, hiegcgen für sich allein zu wirken. Vielmehr müssen sämmt- liche Baumbesitzer einer Markung gemein­sam Vorgehen, wenn ein Erfolg erreicht werden soll. Ein gemeinschaftliches Vor­

gehen aber wäre durch die Behörde zu veranlassen.

6) In Bezirken, wo die Blutlaus be­reits heimisch ist, müssen sämmtliche auf der Markung befindliche Bäume sorgfältig vom Eintritte der wärmeren Witterung, Ende April und Mai an so oft als möglich durchgcsehen und die Nester des Ungezie­fers unmittelbar mit den Händen oder rauhen Lumpen, Strohwischen oder Bür­sten zerdrückt und zerstört werden. Dieß ist den ganzen Sommer durch fortzusctzen. Bei größeren Bäuinen ist es zweckmäßig, die befallenen Acste und Zweige abzuschnei­den und an Ort und Stelle zu verbrennen. Wenn bereits die ganze Baumkrone befallen ist, so empfiehlt sich auch im Spätsommer oder Herbst das Verjüngen derselben unter sorgfältiger Reinigung der stehengelasscnen Aestc. Die angegriffenen Stellen sind nach Zerstörung der Nester mit Kalkmilch, Ta baks- oder Scifenwasser zu bestreichen, was öfters zu wiederholen ist, da die Brut des Ungeziefers große Zähigkeit besitzt und dasselbe nach vermeintlich vorgcnommener Zerstörung nicht selten auf's Neue er­scheint. Die Wunden der behandelten Bäume müssen mit flüssigem Baumwachs sorgfältig gedeckt werden.

7) Da die an den Wurzeln sitzende Brut der Blutlaus den Winter leicht über­dauert, so ist im Herbste der Boden um den inficirten Stamm aufzugraben, die Wurzel von der Brut zu reinigen und mit denselben Mitteln wie der Stamm zu chehandeln. Man empfiehlt auch, die Stämme im Frühjahr mit T Heergürteln zu umgeben, um dem Insekt das Hinauf­steigen unmöglich zu machen.

8) Au Orten, welche bis jetzt noch von der Blutlaus verschont sind, empfiehlt sich die sorgfältigste Riudcnpflcge, wie Beseiti­gen von Moosen und Flechten, Abscharrcn verkommener Nindentheile, Bestreichen der Stämme und Zweige mit Kalkmilch oder mit einer Mischung von Kalk, Lehm und Kuhmist, insbesondere aber eine Kräftigung des Bodens, da Niederlassungen schädlicher Insekten und Beschädigungen durch sie häufiger an schlecht ernährten, als kräf­tigen und üppig Heranwachsenden Bäumen Vorkommen.

9) Da junge, aus angestccktcn Baum­schulen versendete Bäume zur Verbreitung des Nebels wesentlich beitragen, so ist hierauf besonderes Augenmerk zu richten.

10) Die natürliche Beihilfe der ge­wöhnlichen Blattlausfeinde (Larven der Marienkäferchen, Florfliegen und Schweb­fliegen) reicht bei der Bekämpfung der Blutlaus nicht aus. Es ist deßhalb auch

allgemein das Hegen von nützlichen In­sekten fressenden Vögeln zu empfehlen.

11) Was die Ausführung der Vertil- gungsmaßregcln betrifft, so wird deren Besorgung beziehungsweise Leitung und Beaufsichtigung am besten den Gemeinde- Baumwürtern übertragen; wo cs an sol­chen noch fehlt, ist ein besonderer Sach­verständiger aufzustellen. In jeder Ge­meinde ist das ganze Bertilgungsgcschäft vom Ortsvorsteher oder dem Gemeinderath anzuordnen; den Vollzug der Maßregeln überwacht in jedem Bezirk das K. Ober­amt, welches eventuell auf Grund der Art. 33 und 51 des Polizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 vorzugehen hat. Besonders wünschenswerth ist, daß die Vcr- tilgungsmaßregeln in sämmtlichen Orten und Bezirken möglichst gleichzeitig zur Ausführung kommen.

Die Ortsvorstehcr werden angewiesen, diese Belehrung auf ortsübliche Weise auch in der Gemeinde bekannt und hier­über einen Eintrag im Schultheißenamts­protokoll zu machen.

Die Sache ist von den Ortsbehörden fortwährend genau im Auge zu behalten; dieselben haben von dem Auftreten des Ungeziefers an das Oberamt sofort An­zeige zu erstatten.

Den 23. Mai 1882.

K. Obcramt. Mahle.

A r n b a ch.

Rmbkn-Uerkaiis.

Am Samstag den 27. Mai Nachmittags 4 Uhr

kommen auf dem Rathhause hier, zum Verkauf

ca. 300 Ctr. eichene Glanzrinden,

ca. 30 Rm. Raitelrinden.

Die Kaufsliebhabcr sind hiezu freund­lich eingeladcn.

Den 23. Mai 1882.

Schultheißenamt.

B u ch t e r.

K n p p i n g e n.

EichenWhoWerkaus.

Die Gemeinde verkauft im Schlag Otternzipfel am Mittwoch den 31.Mm, Vormittags 10 Uhr 95 Eichlen von 513 ur Länge, 12 bis 35 cm Durchmesser, 28 Fm. für Wagner, Küfer und zum Bauen geeignet, 150 Wagnerstangen von 7 bis 13 m lang u. 270 Baumstützen, 3 bis 10m lang.

Zusammenkunft aus der Herrenberg- Nagolder Straße beim Uebcrgang des Kuppinger-Haßlacher Wegs.

Waldmeisteramt.