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Der Grythaler.

Auzciger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsötatt für dm Höerarnlsöezirk Weuenöürg.

35. Jahrgang.

Nr. 76. Neuenbürgs Donnerstag den 28. Juni 1877.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis halbj. im Bezirk 2 Mark 50 Pf-, auswärts 2 Mark 90 Ps. In Neuenbürg abonnirt man bei der Resaction, auswärts beim nächstgelegenen Postamt, Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 8 Pf. Je spätestens 9 Uhr Lrrmittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.

Amtliches.

Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.

II. im Register für Gefellfchaftsfirmen und für Firmen juristischer Personen:

Geri'chtsstrlle,

welche die Bekannt­machung erläßt.

Tag

der

Eintragung.

Wortlaut der Firma,

Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person;

Ort ihrer Zweigniederlassungen.

Rechtsverhältnisse

der Gesellschaft oder der juristischen Person.

Prokuristen;

Liquidatoren;

Bemerkungen.

K. Oberamtsgericht Neuenbürg.

23. Juni 1877.

Spahn und Spatz Bijouteriegcschäft in Neuenbürg.

Seit 1. Mai 1877 besteht eine Zweigniederlassung in Pforzheim.

Z. B.

Oberamtsrichter

Römer.

Verfügung des Ministeriums des Knurr«, in Betreff der Rribfruerzeuge.

Vom 15. Juni 1877.

Auf Grund des §. 368 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich werden unter gleichzeitiger Hinweisung auf die Bestimmungen der Feuerpolizeiord- nung vom 21. Dezember 1876 (Reg.-Blatt S. 513), insbesondere Z. 1 bis 3, §. 7 Absatz I, 2 und 4. §. 8, §. 23, §. 35 und 36, in Betreff der Neibfeucrzenge nach­stehende besondere Vorschriften ertdeilt:

8-1. Für die Versendung müssen die Neibfeuerzeuge und sonstige ähnliche Zünd­mittel in den Portionen, wie sie zum Klein­verkauf kommen, in gut schließende un­mangelhafte Hülsen von Holz oder starkem Papier gebracht, mit den Hülsen in gut schließende hölzerne Kisten von mindestens 2 Centimeter Dicke verpackt und die leeren Zwischenräume in den Kisten mit lockeren weichen Materialien, wie trockenem Säg­mehl, Kleie und dergleichen ausgefüllt werden.

Der Frachtfnhrmann ist auf die Fenerge- fährlichkeit der Waare aufmerksam zu macken und es ifl ans den Kisten und in dem Ladschein der Inhalt durch das Wort Reibscuerzcnge" zu bezeichnen.

8- 2. Bei dem Kleinverkauf sind die Zündmittel in den in Z. 1 vorgeschriebencn Hülsen zum Verkauf zu bringen.

Hinsichtlich der feuersicheren Verwah­rung der für den Verkauf oder für bie Benützung bestimmlen Vorräthe wird auf die Bestimmung in Z. 367 Nr. 5 und 6 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich verwiesen. Außerdem sind für die Auf­

bewahrung solche Orte zu wählen, welche für Kinder nicht zugänglich sind.

ß. 3. Das Verschleudern oder Weg­werfen von Zündhölzern, an welchen noch Zündstoff haftet, ebenso das Wegwerfen brennender Zündhölzchen ist sorgfältig zu vermeiden.

Übertretungen der vorstehenden Vor­schriften, soweit nicht der §. 367 Nr. 5 und 6 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich Platz greift, unterliegen der Straf­bestimmung des §. 368 Nr. 8 des Straf­gesetzbuchs für das Deutsche Reich.

Stuttgart, den 15. Juni 1877.

S i ck.

Neuenbürg.

Den Grtsmstehtt«

werden in den nächsten Tagen die bei der diesjährigen Aushebung von der K. Oberer- satzkommission ausgestellten Ausmusterungs- Scheine zugehen, welche den betreffenden Pflichtigen nach Abnahme ihrer Loosungs- scheine einzuhändigen sind

Letztere sind an das Oberamt einzusenden. Den 25. Juni 1877.

Kgl. Oberamt. Mahl e.

Revier W i l d b a d.

Dienstag den 3. Juli, Vormittags I I Uhr,

auf dem Nathhaus in Wildbad aus den Abtheilungcn Dürrmäderwald, Rothwasser, Muckenwäldle, Distrikt Eiberg:

302 St. Lang- und Sägholz mit 163 Fm;

Neuwiesenkopf, Ochsenwaid, Pöllert und Spekenteich, Distrikt Meistern:

135 Stück Lang- und Sägholz mit 80 Fm,,

118 Stück Eichen mit 60 Fm. Neuenbürg.

Wer Hans-Vnlms.

Das in Nr. 63 und 68 dieses Blattes beschriebene zu 1550 angetanste Ge­bäude, 2stöck. Gerberei-Werkstätte mit Zu­gehör, 1 Ar 69 M. Flächengehalt, gcmeinderäthl. angeschlagen zu 2100 zur Gontmasse des Fr. Neuweiler, Rothgerber hier gehörig, kommt am Do nnerstag, den 5. Juli d. I., Morgens 9 Uhr,

letztmals auf hiesigem Rathhaus in Aus­streich, wozu Kaufsliehhaber ringelnden werden. Die vorhandene Gerberei Ein­richtung bildet ein bewegl. Zugehör.

Den 26. Juni 1877.

Kgl. Gerichtsnotariat.

H a u ß m a u n.

Neuenbürg.

Aus obiger Gantmafse werden am

Aus obiger Gantmafse werden am Donnerstag den 5. Juli d. I., Morgens 10 Uhr. in der Werkstätte verkauft:

1 Marmortafel für Gerber rc. sammt 3 Böcken,

2 Zuricht-Tafeln sammt Gestell, ca. 60 Trockenstangen,