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10) Danziger Privat-Aktienbank,

11) Provinzial?Aktienbank d.Großh, Posen,

12) Hannoversche Bank,

13) Leipziger Kassenverein,

14) Chemnitzer Stadtbank,

15) Kommerzbank in Lübeck,

16) Bremer Bank.

Die auf Gulden und Thaler lautenden Noten aller dieser Banken sind längst ein­gerufen und dürfen daher so wenig als die Noten der unter I und II genannten Ban­ken bei einer öffentlichen Kaffe angenommen werden.

Von den auf Markwährung lau­tenden Noten dieser Banken (in Beträgen von mindestens 100 werden neben den Noten der Reichsbank nur die Noten der Franksurter Bank, der Bayerischen Notenbank (München), der Württembergischen Notenbank, der Badischen Bank (Mannheim), der Bank sür Süddeutschland (Darmstadt) von den Württembergischen Staatskaffen an Zahlung angenommen, nachdem die betreffenden auswärtigen Notenbanken sich der Württembergischen Staatskaffe gegen­über, insoweit letztere die bei ihr eingehen­den Noten zu Zahlungen nicht verwenden kann, verpflichtet haben, dieselben in Stutt­gart einzulösen.

Die Entscheidung darüber, ob und welche Noten der unter III aufgeführten 16 Banken bei den Gemeindekaffen ange­nommen werden dürfen, hängt von den gesetzmäßige« Beschlüssen der Gemeindever­waltungsbehörden ab, denselben ist jedoch zu empfehlen, mit Rücksicht auf die schwie­rigere Verwendbarkeit anderer Noten in der Regel nur die Annahme derjenigen Banknoten zu gestatten, deren Annahme den inländischen Kassen erlaubt ist.

Stuttgart, den 19. Juni 1876.

Sick.

Privatnachrichten.

Die Erben der Leopo ld Heinzler, Wüller Wittwe auf der Kochmühle lassen der Erbtheilung wegen am Donnerstag den 6. Juli d. Js. Vormittags 9 Uhr

in ihrer Behausung ihr im Albthal bei Ettlingen gelegenes arrondirtes An­wesen bestehend aus

Wohnhaus nebst Mühlgebäude mit 5 Mahl- und 1 Schälgang, Oel- mühle, Hanfreibe, Scheuer, Stallun­gen, Wasch- und Backhaus, 2 ge­wölbten Kellern und

369 Ar 55 M. Garten, Hofraithe, Wie­sen und Ackerland,

öffentlich zu Eigenthum versteigern, wobei der Zuschlag ohne Vorbehalt erfolgt, wenn mindestens 57,600 geboten werden.

Auch wird dem Käufer Gelegenheit geboten sämmtliche vorhandene Fahrnisse mit zu übernehmen.

Die günstig gestellten Bedingungen kön­nen jederzeit bei dem Unterzeichneten ein­gesehen werden.

Ettlingen den 24. Juni 1876.

Großh. Notar.

Heß.

Der

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Neuenbürg.

Den werthen Mitbürgern, welche bei dem uns gestern betroffenen Brandunglück aufopfernd beigestanden, insbesondere der Feuerwehr und den Frauens­personen, welche durch ihr schnelles Eingreifen und das eifrige Beischaffen von! Wasser die uns und unfern lieben Mitbe- ! wohnern und Nachbarn drohende Gefahr! unglautblich bald beseitigten, sprechen wir auf diesem Wege unfern innigsten Dank aus!

Möchten Sie alle vor ähnlichem Un­glück gnädig bewahrt bleiben!

Den 29. Juni 1876.

Wilh. Blaich mit Familie.

Der hiesigen Feuerwehr, welche bei dem am letzten Mittwoch in der Nähe .meiner Wohnung ausgebrochenen Brande durch rasches und kräftiges Eingreifen der Gefahr wirksam begegnet ist, und den vie­len hilfreichen Händen, die sonst noch her­beigekommen sind, sage ich warmen Dank. Möge Gott uns alle vor ähnlichen Unfällen gnädig behüten.

Neuenbürg, 30. Juni 1876.

Dekan Leopold.

Neuenbürg, 30. Juni 1876.

Bei dem am letzten Mittwoch früh aus­gebrochenen Brand standen unsere Häuser in größter Gefahr; wir sagen hirmit allen denjenigen, welche zur Bekämpfung des Feuers brigetragrn haben, unfern herz­lichen Dank. Gott wolle uns ferner vor solchem Schrecken bewahren!

I. M. Weil, Dreher.

Ehr. Blaich, Schuhmacher.

Nächsten Donnerstag bringen wir wieder Vieh nach Birkenfeid. Oedrüäei' Katiii.

Neuenbürg.

Anläßlich des letzten in meiner nächsten Nähe drohenden Brandes erlaube ich mir, dieFreiwillige Feuerwehr" für ihre so rasch geleistete Hilfe auf heute, Samstag Abend 8 Uhr zu einem donnerlichen Faß Bier freundlichst einzuladen.

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Neuenbürg.

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Einen gesitteten jungen Menschen nimmt unter billigen Bedingungen in die Lehre I. Weik, Messerschmied.

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werden gegen gesetzliche Sicherheit auszu­nehmen gesucht.

Von wem? sagt die Redaktion d. Bl.

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