geirde auf Grund dös Art. 6 des Münz- gesetzes vom 9. Juli 1873 in Folge der Einführung der Reichswährung vom 1. Januar 1876 ad außer Kurs tretende Scheidemünzen süddeutscher Währung, nämlich:
die Sechskreuzerstücke, die Dreikreuzerstücke, die Einkreuzerstücke und die Theilstücke des Kreuzers, mit alleiniger Ausnahme der bayerischen Heller,
werden in den Monaten Januar, Februar, März und April 1876 von den durch die Landes-Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt haben, oder in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel find, zu ihrem gesetzlichen Werthe für Rechnung des deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- beziehungsweiseLandesmüuzen umgewechselt.
Nach dem 30. April 1876 werden der artige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen.
Z 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§ 2) findet ans durchlöcherte und anders als durch den gewöhn- lichen Umlauf im Gewicht verringerte, ungleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin, 10. Dez. 1875.
Der Reichskanzler, v. Bismarck.
Verfügung der Ministerien des Zinnern nnd der Kinanzen, öetreffend die Antzerkurssehung der Hütdenstucke süddeutscher Währung, sowie die Einlösung -er vom 1. Januar 187K aö außer Kurs tretenden Scheidemünzen süddeutscher Währung.
Unter Bezugnahme auf vorstehende im Reichsgesetz Seite 315 erschienene, die Außerkurssetzung der süddeutschen Guldenstücke und Scheidemünzen betreffende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. d. M. wird zur Nachachtung veröffentlicht, daß die in Württemberg etwa noch im Umlauf befindlichen derartigen Münzen unter der in § 3 der Bekanntmachung be- zeichneten Voraussetzung in der Zeit vom
1. Januar bis 30. April 1876 von sämmt- lichen Staatskassenstellcn in Zahlung angenommen werden, mit derEinlösung derselben gegen Reichsmünzen in der angegebenen Zeit aber sämmtliche Staats- kamcralämtcr des Landes beauftragt worden sind.
Stuttgart, den 18. Dez. 1875
Sick. Nenne r.
Tagesordnung für die Gerichtssitzung
am Freitag den 21. April 1876.
Vormittags 9 Uhr
Rechtssachen zwischen
1) M. L. Neuburger, Weinhändler in Ulm, Kl. und Christoph Friede. Burkhard, Traubenwirth in Engelsbrand, Bekl. Her ausgabe eines Fasses, bezw. Ersatzforderung betr.
2. Michael Rau von Birkenfeld Kl. und Joseph Springer von dort Bekl., Fuhr- lohnforderung betr.
Uutersuchungssachen gegen
3. Johannes Müller, Schuhmacher von Birkenfelo, wegen Beleidigung.
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4. Karl Claus von Grünhütte, wegen Beleidigung.
5. Johann Vollmer, jung, von Wildbad, wegen Beleidigung.
6. Friedrich Hammer von Wildbad, wegen Beleidigung.
7. Christine Schmid von Wildbad, wegen Beleidigung.
Vormittags 10 Uhr
Rechtssache zwischen
8. Pauline Mangler und Gen. von Loffenau, Kl. und dem Bauren Karl See- ger von da, Bekl. Ansprüche aus unehelicher Vaterschaft betr.
Untersuchungssachen gegen
9. Maria Mühleisen, Krämers Ehefrau von Gräfenhausen, wegen Beleidigung.
10. Catharine Kull Wittwe von Gais- thal, wegen Körperverletzung.
11. Johannes Regelmann, Bauern von Birkenfeld, wegen Beleidigung.
12. Jakob Nittel, led. Steinhauer und Gen. von Gräfenhausen, wegen Diebstahls und Hehlerei.
Vormittags 11 Uhr
13. Maier und Comp, in Slraßburg, Kl. und Friedr. Keller, Wirth von Gais- thal, Bekl. Restforderung betr.
14. Heumann und Sohn in Göppingen, Kl. und Gustav Pielenz, Kaufmann in Calmbach, Bekl. Wechselforderung betr.
Privatluichnchlcri.
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Neuenbürg.
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10,000 fl.
auf Unterpfänder im Anschlag von circa 15,700 fl. und Bürgschaft und bin ich zu weiterer mündlicher und schriftlicher Auskunft gerne bereit.
Stadtschultheiß
Weßinger.
Nächsten
Donnerstag den 20. d. M. ^^bringen wir
Hieß
nach
kedriitler Lada.
Re dp fühle
cirka 10,000 Stück sind nbzugeben W i n d h o f s ä g m ü h l e bei Wildbad. Calmbach den 15. April 1876.
Chr. Keller.
N e u e n b ü r g.
Unterzeichnete zeigen hiermit ergebenst an, daß sie sich am
Mittwoch und Donnerstag je Abends von 4 — 6 und 7 — 9 Uhr im Gasthof zur „Krone" in dex
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und
Gtas-Weöerei
produciren werden. — Hiebei ist auch eine Kunst-Ausstellung von verfertigten Kunstsachen und Figuren aufgestellt, die sogleich zu den billigsten Preisen zu haben sind. Auch werden alle Figuren, die gewünscht werden, im Beisein der Zuschauer ange- sertigt.
Zu zahlreichem Besuch laden ergebenst ein
B- Müller K G. Greinrr.
Die Eintrittspreise sind:
I. Platz 50 L, II. 30 III. 20
Kinder zahlen die Hälfte.
Ottenhausen.
Warnung.
Aus triftigen Gründen sieht sich der Unterzeichnete veranlaßt, hiermit öffentlich zu erklären, daß er für seine Ehefrau Katharine, geb. Gent, keinerlei Verpflichtung übernimmt, für derselben Angeborgtes keine Zahlung leistet, ebenso von derselben in Empfang genommene Guthaben nicht anerkennt.
Den 17. April 1876.
Wilh. Frirdr. Fretz,
Maurer.
Neuenbürg.
Ein größeres Quantum
S a n d
haben abzugeben
Neuenbürg.
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Gottlieü Kinznrr
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