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Der EmthLler.

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Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

AmLsAatl fiir den Höeramlsöezirk Weuenvürg.

34. Jahrgang.

Nr. 47. Neuenbürg, Donnerstag den 2V April 1876.

Erscheint Dienüag, Donnerstag nnü Samstag. Preis haibj. im Bezirk 2 Mark 50 Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenbürg abonuirt man bei der ReSaction, auswärts beim näch tgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum S Pf. Je spätestens 9 Uhr 'Permittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.

Amtliches.

Forst bezirk Mittelberg.

Holj-Serjleizkriiig

Neuenbürg.

An die Gemein des Lyirds.

Dieselben werden höherer Anordnung zu Folge darauf aufmerksam gemacht, daß die Bewerber um die erledigte Oberamts- geometerstelle in Böblingen innerhalb 14 Tagen bei dem K.. Steuerkollegium sich zu melden haben.

Den 12 . April 1876.

K. Oberamt.

Revier Calmbach.

Ktammholj-Vkrkaiif

Samstag den 22. April Nachmittags 4 Uhr im Ochsen zu Höfen

aus Untere Eyachhalde:

32 Buchen mit 27,05 Fm.,

5 buchene Wagnerstangen, aus Oeschlesgrundr 7 Forchstämme mit 20,64 Fm.

Forstamt Neuenbürg.

Revier Wildbad.

Wkgdaii-Akkord.

Freitag den 21 . April Morgerls 7 Uhr

in der Nevieramtskanzlei wird die Herstellung eines Schleifwegs im Staatswald Nißhalde verakkordirt. Voranschlag 928 Mlr. lang, 2,2 Mrr. breit pro laufenden Mtr. 1 ^ 50 L sammt Wasserfallen 1600

K. Revieramt.

W i l d b a d.

II. md letzter Hms-Nnkms.

Das freundlich gelegene, geräumige Wohnhaus des 7 Carl August Keppler, gew. Grünbanmivirths hier wird am Montag den 24. April 1876 Nachmittags 2 Uhr

zum zweiten und letztenmal auf dem hie­sigen Nathhaus im Aufstreich verkauft. Das Ergebniß dieses Aufstreichs ist zum Voraus genehmigt, spätere Nachgebote also aus­geschlossen.

Den 18. April 1876. -

K. Amts-Notariat.

F e h l e i s e n.

Aus dem DomänenwalddistriktMittel­berg" versteigern wir mit Borgfrist bis Martini d. I.

am Dienstag den 25. April d. I.

folgende Holzsortimente:

14 tannene Sägstämme, 69 tannene und 60 lerchene Baustämme, 48 eichene und 42 buchene Nutzklötze nebst 45 Stück Nadelholzgerüststan­gen;

581 Ster buchenes, 221 Ster for- lenes und 9 Ster eichenes Scheitholz, 182 Ster buchenes, 1184 Ster for- lenes und 95 Ster eichenes, erlenes und gemischtes Prügelholz;

3950 Stück buchene und 650 Stück Nadelholzwellen.

Die Zusammenkunft ist Morgens 10 Uhr beim Forsthause auf dem Mittelberg.

Waldhüter Ferdinand Mayer auf dem Mittelberg zeigt auf Verlangen das Holz im Walde vor.

Ettlingen am 12 . April 1876.

Maier.

Mord «der Wa-nortzrit.

Nachdem die Herstellung eines Straßen- KandelS an der Eltergrenze in Herrenalb die höhere Genehmigung erhalten hat, wird die betreffende Pflasterarbeit im Ueber- schlagsbetrag von 607 49 L

nächsten Freitag den 21 . l. Mts.

Nachmittags 4 Uhr

auf dem Rath Haus in Herrenalb ver­akkordirt, wozu tüchtige Pflästerer einge­laden werden; solche welche der Inspektion nicht bereits als tüchtig bekannt sind, haben ihre Tüchtigkeit durch amtliche Zeugnisse nachzumeisen.

Hirsau den 15. April 1876.

K. Straßenbau-Inspektion.

Calmbach.

Ho1;-Nkltz««f

Am Donnerstag den 20 . d. M. Mittags 11 Uhr verkauft die hiesige Gemeinde:

1597 Stämme Langholz mit 738 Fm. 38 Stämme Klotzholz mit 156 Fm.

601 Stück Baustangen und 295 Feldstangen.

Den 13. April 1876.

Schultheiß Ho sch.

G r u n b a ch.

KeMsitzafts-Uttlmf.

In der Exekutionssache gegen Johann Fried r. Kloz, Goldarbeiter von hier kommt zu Folge gemeinderäthl. Beschlusses vom 6 . d. M.

am Mittwoch den 26. d. M. Nachmittags 2 Uhr

auf hies. Rathhause im Aufstreich zum Verkauf:

Geb.-Nr. 82

96 Meter ein neuerbautes einstockig- tes Wohnhaus mit Balkenkeller und Scheuer,

79 Meter Hofraum u. Garten unten im Dorf.

Den 12 . April 1876.

Schultheißenamt.

R e n t s ch l e r.

Dennach.

Wegen Nichteinhaltung der Zahlung werden mehrere Loose

Aa»M und Koutzoh

am Montag den 24. April Morgens 9 Uhr

auf hiesigem Rathhaus wiederholt zum Verkauf gebracht.

Den 15. April 1876.

Schultheißenamt.

Merkle.

Bekanntmachung, betreffend die Außer­

kurssetzung der Guldrnstücke süddeutscher Währung, sowie die Einlösung der vom 1. Januar 1876 ab außer Kurs treten­den Scheidemünzen süddeutscher Währung. Vom 10 . Dezember 1875.

Auf Grund des Artikels 8 des Münz­gesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesralh die nachfol­genden Bestimmungen getroffen:

Z 1. Vom 1. Januar 1876 ab gelten die Guldenstücke süddeutscher Währung nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel.

Es ist daher vom 1 . Januar 1876 ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

§ 2. Die im Umlauf befindlichen Gul­denstücke süddeutscher Währung, sowie fol-