Zeit lang in einem wasserarmen Orte wohnte. Auch Eniriiigen hat seine Ortswasserleilung, wenn auch nur in kleinem Maßstab, ver-

Beschluß gefaßt, wornach die Beseitigung bestehender Handelsgerichte herbeigeführl werden solle. Dieser Beschluß hat allge

bessern lassen und wenn die Herren des hinein die Mißbilligung des gesanimten

Nathhauses sich bei irgend einem Beschluß säst des ungetheilten Beifalls der Gemeinde zu erfreuen hatten, so ist es diese Wassec- leitungsreparatur.

Calw, den 25. Mai 1875.

Heute fand seit Neuorganisation der Handels- und Gewerbekammer die 2. und zwar öffentliche Sitzung auf dem hiesigen Rathhaus statt. Außer den vollzählig er­schienenen 9 Mitgliedern der Kammer fanden sich jedoch nur einige Zuhörer ein. Nachdem die zahlreichen Einläufe seit der letzten Kammersitzung und insbesondere mitgetheilt war, daß aus die von der Handels- und Gewerbekammer in ihrem letzten Jahresbericht niedergelegten Wünsche, von dem Könial. Ministerium des Innern die Frage wegen Correction der, der 'Ver­besserung bedürftigen Murgthalstraße in Behandlung genommen, auch seitens Kgl. Forstdirektion die Ausnützung des Torf' stiches bei Würzbach angeordnet worden sei,, wurde zu den für die Tagesordnung ausgeictzten Gegenständen übergegangen. Es wurde die für die neuorganisirte Kam­mer erforderliche Geschäftsordnung berathen und sestgestellt. Ebenso der Etat der Kammer. Nach dem Gesetz über die neue Organisation der Handels- und Gewerbe- kammer vom 4. Juli 1875 haben nunmehr d e für die Theilnahme an der Wahl Be­rechtigten alle durch die Thätigkeit der Kammern entstehenden Kosten mittelst eines Zuschlags zur Staatsgewerbesteuer unmit­telbar zu tragen. Die Skaalssteuerbetreffe von den in das Handelsregister eingetra­genen und für die Theilnahme an der Wahl angemeldeten Geschäfts-Inhabern find:

Bon der Stadt Calw Vom Bezirk . . .

Vom Bezirk . . .

Von der Stadt Nagold Vorn Bezirk . . .

Vom Bezirk

Vom Bezirk

1877

fl-

40

kr.

143

fl.

39

kr.

2021

fl-

19

kr.

767

fl.

12

kr.

972

fl-

9

kr.

1739

fl.

21

kr.

471

fl-

1

kr.

477

fl.

30

tr.

948

fl.

31

kr.

282

fl.

25

kr.

619

fl.

32

kr.

901

fl-

57

kr.

296

fl-

28

kr.

164

fl-

58

kr.

461

fl.

26

kr.

Bei Feststellung der Ausgabepositionen ist die hiesige Kammer im Interesse der Wähler sowohl als der Sache ziemlich weit unter de» Anforderungen anderer Kammern geblieben, doch konnte bei aller Sparsamkeit nicht. unter einen 10°/oigen Zuschlag gegriffen werden, wie dies bei den meisten .andern Kammern der Fall ist.

Die Kommission des deutschen Reichs tags zu Berathung der Neichsjustizgesetze hat bei der ersten Lesung des Entwurfs

Handelsstandes und eine tiefgehende Erre gung hervorgerufen, insofern hierin eine nicht berechtigte Verletzung seines Anspruchs auf eine seine Verhältnisse berücksichtigende Gestaltung der deutschen Rechtspflege liegt.

In der Mitwirkung des kaufmännische» Elements bei Benrtheilung von Handels­streitigkeiten liegt anerkanntermaßen eine verstärkte Garantie dafür, daß die Recht­sprechung in Handelssachen im Geiste des Handelsgesetzbuchs erfolgt. Es wurde be­schlossen , sowohl an den Bundesrath als an den Reichstag eine Vorstellung gegen diesen Beschluß abgehen zu lasten, auch wirb dieses Votum der Kammer durch einen Delegirten derselben, welcher zugleich den württembergiichen Hanbelsverein vertritt, bei dem zu diesem Zweck zusammenbcruscnen deutschen Handelslag seinen Ausdruck finden. In Gemäßheit der organischen Bestimm­ungen der K. Centralstelle für Gewerbe und Handel vom 15. April 1875 ist ueben dem Vorstand ein Mitglied der Kammer als Beiralh für jenes Collegium zu wählen. Diese Wahl fiel auf Herr» Eduard Leo von Höfen.

Schließlich wurde noch der Wunsch ausgesprochen, es möchten die Gewerbe­vereine des Kammerbezirks eingeiaden wer­den, Wünsche und Beschwerden, welche sich innerhalb der von ihnen vertretenen Vereine kundgeben, der Kammer vorlegen, welche gerne bereit ist, denselben eine den Ver­hältnissen entsprechendekräsligeUnterstützung zu Theil werden zu lasten, wozu ihr bei den erweiterten Befugnissen die Mittel ge­geben sind.

MisMerr.

Pie kleine Schwarze.

Soldaten-Humorcske von A. v. Winterfeld.

(Fortsetzung.)

Na, wie Sie wünschen, setzte er dann laut hinzu;in solchen Angelegenheiten darf man nicht influriren . . Das hat Jeder mit sich selber abzumachen . . . . heule Abend soll also gar nicht mehr davon geredet werden?"

Ach in der großen Gesellschaft, Herr Oberst . . ."

Aha! hm, hm! So, so! Na schön!"

Er genirt sich! Das ist die Sache! dachte er dann bei sich; das ist allerdings ein Grund, der sich hören läßt. Na ja . . . morgen früh, wenn wir allein sind, ist das allerdings auch angenehmer . . . man hätte freilich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und die Berlobungsseier gleich mit abmachen können . . . aber, man muß schon zufrieden sein, daß es so über alles Erwarten gut gegangen ist.

Na!" setzte er dann laut hinzu"; dann will ich Sie nur jetzt wieder verlas­sen, daimt die Geschichte nicht auffällt. Freut mich, daß Sie sich so offen gegen mich ausgesprochen haben. Auf Wie-

Damit stand er ans, nickte dem kerzen­gerade stehenden Fähnrich freundlich zu und flackerte dann, steifer als gewöhnlich vom langen Sitzen, wieder durch das Zimmer zurück.

Kaum war er fünf Schritte von der entgegengesetzten Wand angekommen, als ihm seine alte Frau mit jugendlicher Leichtigkeit entgegensprang.

Wie ist es geworden, Philipp, liebt er sie?"

Hum!" brummte Philipp!

Die Gattin gab ihm einen Kuß auf den Aermel.

Nicht wahr, die Johanna, Philipp."

Hum!"

Zweiter Kuß auf den Aermel.

Na, denn kann er ja gleich um sie anhalten!"

Heute nicht!"

Nicht bei Licht? Das finde ich aber doch sonderbar."

Morgen früh um sieben!"

Ob sie ihn auch lieben wird? Natürlich!"

Um die Sache nicht publik zu machen winkte der Oberst seine Frau in die Schlafstube, wo er ihr die Geschichte in prägnanter Kürze klar machte.

Nun natürlich^ das Kind genirt sich !" entgegnete die Mutter, als sie Alles ver­standen.Gott, was für ein Glück, Philipp!"

Dann begaben sich beide, um Aufsehen zu vermeiden, zur Gesellschaft zurück.

Von nun an wurde es erst recht lustig.

Die kleine Mama trippelte von Einem zum Andern, sagte Jedem etwas Ange­nehmes, verstand nicht, was darauf er- wiedert wurde und gab der kleinen schwar­zen Johanna alle Viertelstunde einen Kuß; der Oberst trank sich einen kleinen Spitz und machte ganz gegen seine Gewohnheit Witze. Der Rittmeister von Grollbart und der Lieutenant von Hackebrett bewie- herten jeden derselben pflichtschuldigst in dienstlicher Manier. Der Premier machte auffallend der großen Leonkine die Cour; der Fähnrich von Ploot, der sich jetzt be­haglicher fühlte, begann, nachdem die Andern aufgebört, zu essen und zu trinken; der Regimenlsarzt Dr. Zimstaden wurde immer leichenhaster; der Posthalter Schaffner wurde ganz nervös vom vielen, vergeblichen Horchen; der Apotheker Schivaldach batte sich bereits die Nase wund trompetet, seine Damen mahnten durch Blicke zum Aufbruch.

Der penfionirte Steuerrath Grulich wußte nicht mehr, welche Zehe ihm getreten worden war und rieb sich daher bald mit der einen, bald mit der andern die gegen­überliegende Wade; der Oberlehrer Flöter- mann hatte sich dermaßen satt gegessen, daß er auf einen Stuhl gesunken war und die Beine von sich streckte, und Knütter und die dicke Hanne waren in der Küche eingeschlafen, weil es nichts mehr jür sie zu thun gab.

(Fortsetzung folgt.)

Her

i^ner deutschen Civilprozeßordnung eine» j verletzen, lieber Junges

Redaktion, Druck und Verlag von Zak. Meeh in Neuenbürg.