unng und die Strafen, welche in derselben auf die Kontravention festgesetzt wurden, kennen zu lernen. In dem Edikt vom 28 Januar I7l8 wird festgesetzt, daß die Denunzianten einer solchen Verfälschung, wenn die Wein- und 'öicrschänken davon überführt werde» könnten, von jedem Eimer verfälschten Weines 4 Thaler und von jeder Tonne solchen Bieres I Thaler erhalten, die Schenken aber zum ersten Mal für jeden Eimer Wein 16 Thlr. und für jede Tonne Bier 4 Thlr. Strafe erlegen sollten; machten sie sich aber zum zweiten Male dessen schuldig, so sollten sie aller ihrer im Keller befindlichen Weine vertu stig gehen und der Denunziant den dritten Theil davon erhalten, außerdem sollte dem Wirthe die Konzession für immer abgenommen und an dem Hanse, wenn es ihm gehörte, eine schwarze Tafel mit dem darauf verzeichnelcn Verbrechen ansgehängt werden.
Die Annehmlichkeiten eines Zeitungs- Redakteurs. Biele Leute halten es für eine gar bequeme und angenehme Sache ein Zeitungsredakleur zu sein. Wie wenige haben dagegen einen Begriff von den Dornen, welche dieser Beruf darbietet. Ei» amerikanisches Blatt macht sich die Mühe einige dieser Annehmlichkeiten zusammenzu- stellen, die wir hier wiedergeben. Es sagt: Schreiben wir Leitartikel über Tagessragen, so greifen wir dem Uriheil der Leser vor und sollten dafür lieber Thaliachen aus andern Weltgegenden berichten. Liefern mir Ausschnitte aus andern Blättern also die gewünschten Thatsachon aus andere» Weltgegenden, so sind wir zu faul um Leitartikel zu schreiben. Schreiben wir für die Regierung, so sind wir Ab triinntge von der Partei. Schreiben wir gar unparteiisch so kennt unsere Rücksichtslosigkeit gar keine Grenzen, oder wir sind zu feig um es mit der einen oder der ander» Partei zu verderben. Bringen wir ausführliche Kritiken über Theater, Con- certen re., die nach unserer beste» Ueber- zeugung geschrieben sind, so sind sie den einen zn langweilig und die andern bebaup- len, daß jedes Lob und jeder Tadel parteiisch ist. Bringen wir eine allgemeine Kritik ohne „Spczialpufss", so ist das ein „Humbug" und bringen wir cndl'ch gar keine Kritik, so sind wir Berückter der Knust. — Widmen wir unsere Muse- stun'den Privatsreuden oder Privatstudien so sind wir stolz und ziehen uns vom Publikum zurück, mit dem wir uns bekannt zn machen haben. Gehen wir Abends in Wirthschasten, um uns mit dem Publikum bekannt zn machen, so sind wir Bummler und tr-ibeu uns auf Vierbänken herum. Dito: Fehlen wir bei Eröffnung einer neu eingerichteten Wirthschast, so ist uns das Lokal offenbar nicht gut genug, um es zu besuchen. Stellen wir uns ein so heißt es: „Na. der fehlt doch bei keiner Gelegenheit." — Berichten wir, daß Trichinen im Schweinefleisch sind, so verderben wir den Fleischern das Geschäft. Sagen wir, daß keine darin sind, so bekommen wir die Gelehrten auf den Hals; und sagen wir daß gar nichts im Schweine- fleisch ist, so haben wir's erst recht mit
Allen verdorben. — Stirbt dem Hans oder Peter über Nacht eine Kuh und sin det er dies wichtige Erciguiß am nächste» Tage nicht ausführlich berichtet so bestellt er die Zeilung ab. *) Sind wir gerade mit den dringt ndsten Arbeite» beschäftigt, so kommt irgend Jemand der eine Anzeige wegen eines entlaufenen Pinschers zu bestellen hat, läßt sich gemüthlich nieder, stopft sich eine Pfeife aus dem Tabakskasten und erzählt uns seine ganze Familiengeschichte vom Urgroßvater herab mit allen Seitenverzweigungen nebst den Familiengeheimnissen des verloren gegangenen Pinschers. Bringen wir die telegraphischen Berichte ausführlich, so heißt es: das ist ja alles erlogen und wird morgen wiederrnfen. Bringen wir sie im AuSzuge, so versteht es sich von selbst, daß wir das, was uns niißlie big ist, absichilich unterdrücke». Hat sich ein avmer Junge das rechte Bein gebrochen und wir berichten unglücklicherweise, daß cs das linke gewesen ist, so haben wir vie schönsten Grobheiten wegen „Lügen und Entstellung" zu erwarten. Steigen die Papierpreise» so darf die Zeitung weder th urer noch kleiner werden. Und so weiter. — Dabei fällt uns noch, wie Lincoln zu sagen pflegte, eine „Geschichte" ein: Ein Vater ging mit seinem Jungen aus die Straße. Da fragte der Junge, indem er auf einen Manu zeigte, der auf der gegenüberliegenden Seite der Straße ging: „Papa, was ist das für ein Mann dort drüben?" — „Sei stille," antwortete der Vater, „Du kannst nicht wissen, wie es Dir noch einmal im Leben gehen mag; es ist ein Zeitungsschreiber."
*) Hieher könnten wir noch andere originelle Ursachen erzählen. D. N.
Um gelb gewordene Wäsche ohne Rasenbleiche wieder vollkommen weiß hcrzusp llen, gebraucht man neuerdings Terpentinöl und zwar auf folgende Weise:
Zuvor reinigt mau die Wäsche durch Kochen mit Seife und Lauge, mischt sodann I Eßlöffet gereinigtes Terpentinöl möglichst gut mit 3 Eßlöffeln voll SpirtuS und gießt dieß in das Wasser worin man die Wäsche ipült (aber nicht blaut). Nachdem dieselbe gcspüli, hangt mau sie womöglich im Freien oder sonst in einem Raume aus der der Zngluit ausgesetzt ist. Sobald nun die Wüsche trocken, ist sie gleichzeilig gebleicht ohne daß sie bei diesem Verfahren — vorausgesetzt natürlich, daß das Terpentinöl gut gereinigt ist und nicht im Uebermaß angewendel wird — im Mindesten nach Terpentin riecht.
Vernichtung der Kleeseide. Dem „Prag. ldw. Wochenbl." schreibt ein Landwirlh: In diesem Jahre wurde mein Lnzernefeld von der Kieeseide flcckenweise ergriffen. Ich ließ versuchsweise einige Stellen umgraben und die Kleeseide ziemlich hoch mit Erde bedecken, um sie zerstören zu könne». Fiii/s zweite ließ ich nicht sehr doch Stroh über einige Stellen streuen und anzünden. Die Kleeseide war ganz vertilgt und die Luzerne wuchs nach einiger Zeit üppig von Neuem. Das Strohfeuer darf jedoch nicht lange anhalten. — Fi'ir's dritte ließ ich in einer Gießkanne eine ziemliche Portion Viehsalz in Wasser auslinen
und einige Stelle» tüchtig besprengen. Die Kleeseide wurde ebenfalls vertilgt, die Luzerne nicht, obwohl die Blätter und Stengel bleich wurden. — Ungelöschter Kalk gestreut, und dann begossen, vernichtete nicht die Kleeseide.
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für den direkten Hkerfonenvcrkeyr zwischen der K. W. K»z1ha5-Kife»6astn einer- und den Hrh. Aadischt» Staats-Eisenbahnen andererseits.
Von Ae«enSürg nach:
Bietigheim . Bruchsal . . Cannstatt Carlsruhe . Durlach . .
Enzberg . .
Eßlingen Eutingen. , Grosffachsenheim Heilbronn . Illingen . . Ispringen . Königsbach . Ludwigsburg Maulbronn. Mühlacker . Niesern . . Plochingen . Stuttgart . Ulm . . . Baihingen .
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den direkten Verkehr kommen n den Farben
rosaroth für die I. Classe, ledergelb „ „ H. „
weiß „ „ III. „
zur Ausgabe. Außerdem tragen die Schnell- zugsbillete einen zinnoberrothen Längestreifen.
Die Zuschlagsbillete sind hellgrün mit rothem Vertikalstreisen.
Die Billetc für den Verkehr zwischen der Enzthalhahn und den übrigen württ. Bahnen erhalten einen Coupon für die badische Bahnstrecke Pforzheim-Mühlacker, welcher vom badischen Fnhrpersonal abgenommen wird.
Die Retourbillete bestehen aus zweiThei- len und zwar einem Coupon für die Hinfahrt, welcher vom Conducteur vor Ankunft aus der Bestimmnngsstanon abgenommcn wird und einem Stamm für die Rückfahrt, der bis zur Becndig- gung der Reise in den Händen des Reisenden verbleibt. Der Datumstempel ist bei allen mit Coupons versehenen Billeten auf der Rück se i t c beider Theile des Billets aufzudruckcn.
Die Ret.-urbiilete sind nur für gewöhnliche Züge giltig; bei Benützung des Schnellzugs ist für die betreffende Strecke ein ZuschlagsbiUet zuzukanfen.
Die Zuschlagsbillete gelten nur zur Fahrt in einer Richtung und es ist demnach, falls der Inhaber eines Retourbillcts auf der Hin- und Rückreise einen s-chncllzug benützen will, für jede Richtung ein Znschlagsbillet zuznkaufen.
Die Küktigkettsdaner der einfachen Billetc betragt — 3 Tagen der Retourbillete bis zu 74Kilometer entfernten Stationen — zwei Tage; bei mehr als 74 Kilometer Entfernung — drei Tage:
dieselbe ist den Billeten aufzudrucken.
Bei Bemessung der Gültigleitsdaner der Retourbillete bleiben die Sonntage und die Festtage — Neujahr, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Christtag und Stephanstag — außer Betracht und zwar gleichviel, ch- dicse Sonn- und Festtage den für die Bered o nung der Gültigkeitsdauer maßgebenden Werktagen unmittelbar vorausgehen, sich an dieselben anschließen, oder zwischen denselben liegen.
Üeber die Mitternacht des letzten Tages der Benützbarkeit hinaus erstreckt sich die Gültigkeitsdauer der Retourbillete nur in so ferne, als der Reisende sich noch des letzten Zuges bedienen darf, der vor Mitternacht nach der Billetaus- gabcstation abgeht.
Redaktion, Druck und Vertag von Jak. M eeh in Neuenbürg.