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Amtliches.

Neuenbürg.

Nächsten Freitag den 5. September Nachmittags 2 Uhr

findet eine Sitzung desAmts-Versammlungs- Ausschufses dahier statt.

Den 1. September 1873.

Königl. Oberamt.

G a u p p.

Revier Wildbad.

Nutzholz- und Stangen- Verkanf.

Montag den 8. September Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhaus in Wilvbad aus den meisten Abth. vom Eyberg und Meistern: 2200 St. tann. Lang- und Klotzhol), 35 Eichen und 4 Birken,

35 Stück tannene und 4 eichene Baustangen; ferner wiederholt: aus der untern Linie:

2000 St. tann. Laug- und Klotzholz.

Revier Calmbach.

Wegtmu-Mkord.

Am Samstag den 6. September d. I. wird die Fortsetzung des Hangwegs im Eyachthal durch die Abtheilungen Maus­thurm, Obere Eyachhalde, Stephanswasen und Untere Eyachhalde in 4 Loosen öffent­lich verakkordirt. Ueberschlagssumme 2670fl.

Zusammenkunft Morgens 11 Uhr beim Kreuzungspunkt der Weglinie mit dem Eyachhaldenweg.

K. Revier amt.

Kapfenhardt.

Liegenschafts-Verkauf.

Die Liegenschaft des I. G. Noth­acker, Wirths hier, angekauft zu 2325 fl. kommt letztmals am

Montag den 8. September 1873 Morgens 10 Uhr

auf dem Rathhaus in Kapfenhardt in Auf­streich.

Den 23. August 1873.

Kgl. Gerichtsnotariat Neuenbürg.

H a u ß m a n n.

A l t b u r g. Gerichtsbezirks Calw.

Liegenschafts-Verkauf-

In der Gantsache des Jakob Fried­rich Weinmann, Bauers in Welten- fchwann, kommt die vorhandene Liegenschaft Montag den 22. September d. I. Vormittags 9 Uhr

auf dem Nathhause in Altburg im öffent­lichen Aufstreich zum Verkauf, und zwar: Die Hälfte an:

P. Nr. 2. 2 /s M. 9,6 Nth. Einem zweistockigten Wohnhause mit Scheuer, Keller, Holz- und Streuhütte und Hofraum am Vicinalweg;

Anschlag 840 fl.

P. N. 2ck. 3,0 Rth. Ein einstockigtes Gebäude Branntweinbrennerei und Back­ofen neben dem Garten mit Bren­nerei-Einrichtung;

150 fl.

P. N. 9°/s4"/s M. 42,1 Nth. Acker mit Wiese in Hausäckern, neben Matthäus Weinmann Bauer;

Anschlag 670 fl.

P. N. 33. iVa M. 27,6 R. Wiese mit Gemüsegarten in Dorfmiesen, neben Matthäus Weinmann, Bauer;

Anschlag 600 fl.

P. N. 42. V» M. 18,0 Nth. Wiese beim Haus, neben Matthäus Weinmann, Bauer;

Anschlag 200 fl.

Calw, den 30. August 1873.

K. Amts-Notariat Teinach.

Müller.

Calw.

Elche»- »nd Aadelstainin- Hoff-Verkaus.

Aus den Stadtwaldungen Spitalberg und Gutleuthausberg werden

21 Eichen mit 6,05 bw. und 205 Nadelholzstämmemit 180.751'in. Langholz und 22,93 Isin. Säg­holz,

wegen unzureichenden 85 "/o des Revier­preises betragenden Aufstreichserlöses, dem Verkaufe in der Art ausgesetzt, daß Offerte hierauf bis incl. 6. September d. I. täglich entgegengeuommen werden.

Den 29. August 1873.

Gemeinderath.

Neuenbürg.

KLeider-Verkaus

des verstorbenen Schreinergesellen Hofmann

am Donnerstag den 4. September Vormittags 11 Uhr auf dem Nathhause hier.

Stadtschultheißenamt.

Weßinger._

Vaihingen a. d. Enz.

Lieferung von tanncnem Brennholz.

Die Lieferung von 70 Um. tannenem Brennholz in das hiesige Magazin der Stiftungspflege solle im Submiffionswege vergeben werden, wobei 4fchühigem Klafter­holz der Vorzug gegeben würde.

Lieferungslustige wollen ihre Offerte spätestens bis 15. September d. Js. ein­reichen bei der

Den 30. Aug. 1873.

Stiftungspflege.

S ch r a d e.

Belehr» ins

über die

asiatische Cholera.

1) Die asiatische Cholera verbreitet sich epidemisch; sie unterscheidet sich wesentlich hiedurch von unserer einheimischen (spora­dischen) Brechruhr, welche zwar auch mit Tod endigen kann, aber keine Epidemien macht.

Der Cholera-Keim ist in den Aus­leerungen der Cholcrakrankcn enthalten, und zwar nicht allein in denen der Kran­ken, welche von den schweren Formen der Cholera befallen sind, sondern auch in denen Derjenigen, welche blos an epidemischer Diarrhöe leiden; letztere Personen fühlen sich häufig dabei so wenig unwohl, daß sie ganz gut zu reisen im Stande sind.

Die ansteckende Kraft der Ausleerungen wird ebenso durch einen Zersetzungsprozeß, dem sie eine Zeitlang unterworfen waren, erhöht, wie durch ihre Vermischung mit dem Inhalt der Abtrittsgruben gesteigert.

2) Die Cholera kann überall da sich entwickeln, wo der in den Ausleerungen enthaltene Cholerakeim auf ein gesundes Individuum einwirkt, so unter Umständen beim Aufenthalt eines gesunden Indivi­duums in einem von Cholerakranlen be­wohnten Hause; durch den Besuch einer bisher cholerafreicn Lokalität von Seiten eines von der Cholera Angestecklen, sodann besonders noch durch Versendung von mit Cholera-Ausleerungen verunreinigter Wäsche in bisher freie Lokalitäten.

3) Man vermeide daher jeden unnöthi- gen Besuch eines von Cholera befallenen Ortes oder Hauses, namentlich aber ver­meide man es unter allen Umständen, den Abtritt eines von Cholera inficirten Hauses zu benützen.

4) Kommt ferner in eine bisher freie Lokalität eine Person aus einem von der Cholera befallenen Orte zugereist, so ist dringend gerathen, sogleich mit der Reini­gung und Desinfection des Abtritts zu be­ginnen (s. Nro. 6 und Anhang I.), selbst wenn die betreffende Person noch keine Zeichen von Erkrankung darbieten sollte. Stellt sich bei derselben Unwohlsein, nament­lich Diarrhöe ein, so ist nach den suff Nro. 6 und 10 angegebenen Regeln zu verfahren.

5) Werden nach einem bisher freien Ort aus einem inficirten Ort Effekten ver­sendet, so sind die Stoffe, welche durch dis Ausleerungen, d. h. sowohl das Erbrechen, als die Diarrhöen Cholerakranker, verun­reinigt sein könnten, wie ungewaschene Hemden, sonstiges Weißzeug, Leintücher rc. einer Desinfection zu unterziehen (s. An­hang II.); für andere Effekten ist eine Desinfection nicht nothwendig.

6) Da unzweifelhaft nichts die Ent­wickelung der Cholera wirksamer befördert, als das Vorhandensein von faulenden, thierischen Stoffen, so ist vor Allem den Abtritten die größte Aufmerksamkeit zu widmen, sobald die Cholera auch nur in der Nähe auftritt, und es soll damit nicht zugewartet werden, bis die Krankheit an dem Orte selbst ausbricht. Zunächst sind die Abtrittströge oder Gruben gründlich zu leeren.

Besteht in einem Hause eine einfache, nicht ausgemauerte Senkgrube, oder findet gar eine bloße Anhäufung der Exkrements auf der Oberfläche des Bodens statt, so ist womöglich eine ausgepichte Tonne zum Auffangen der Excremente anzuschaffen und unter das Fallrohr zu stellen.

Nach geschehener Leerung (nach der Aufstellung der Tonne), oder wo die Leerung nicht sogleich möglich ist, sofort, ist mit der

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