Desmfection des Abtritts zu beginnen. Es ist zweckmäßig, daß die Einzelnen damit Vorgehen, ohne die obrigkeitliche Anordnung dieser Maßregel abzuwarten (s. Anhang I.). Dringend ist die Desmfection zu rathen in dem sub Nro. 4 ermähnten Fall. Stellt sich vollends bei einem der Hausbewohner eine Diarrhöe ein, welche möglicherweise eine Choleradiarrhöe sein könnte, so soll durchaus keine Ausleerung in den Abtrittstrog gelangen, ohne daß sowohl dieser als! jene gründlich desinficirt werden.
Noch zweckmäßiger ist es, wo es ausführbar ist, die diarrhöeischen Ausleerungen gar nicht in den Abtritt zu gießen, sondern sorgfältig zu desinficiren und außerhalb des Orts, fern von den Häusern, zu vergraben.
Ebenso ist auf den Zustand der Dungstätten und Gruben zu achten; namentlich auf etwaige Infiltration des Bodens oder Verunreinigung benachbarter Brunnen mit Jauchebestandtheilen, und es ist eine öftere Leerung der Dungstätten räthlich.
7) Selbstverständlich ist ferner für eine reine trockene Luft in den Wohnungen durch fleißige Lüftung, sowie für Reinlichkeit des eigenen Körpers Sorge zu tragen.
8) Durch entsprechende Bekleidung ist namentlich für Warmhalten der Füße und des Unterleibes zu sorgen; es empfiehlt sich für diesen Zweck besonders eine Leibbinde aus Flanell oder Seide.
(Schluß folgt.)
Tagesordnung der Schöffengerichtssitzung
am Mittwoch den 3. September 1873. V.-M. 8 Uhr:
1) Rechtssache zwischen Wilhelm Bürkle von Ottenhausen, Kl. und
Löwenwirh Berweck von Arnbach, Bell., Rsstsorderung betreffend.
3) Rechtssache zwischen Wilhelm Bodamer von Dobel, KU und
Christian Friedr. Wurster von Calmbach, Ersatzforderung betr.
V.-M. 9 Uhr:
3) Rechtssache zwischen Anna Maria Schanz und Gen. von Calmbach, Kl.
und
Hermann Schüttle, led. Kellner in Wildbad, Bekl., Ansprüche aus unehel. Vaterschaft betr.
4) Rechtssache zwischen Maria Rapp, led. und Gen. von Conweiler, Kl.
und
Michael Schußler, led. von Schwann, Bekl., Ansprüche aus unehel. Vaterschaft betr.
V.-M. SV- Uhr.
5) U,S. gegen Margaretha Krauß, Holzhauers Ehefrau von Bieselsberg und Gen. wegen Diebstahls.
V.-M. 10 Uhr:
6) U.S. gegen Christiane Frank, Ehefrau des Metzgers Gottlieb Frank in Calmbach und Gen. wegen Diebstahls.
Privntimchrichten.
Neuenbürg.
Me Feier des 2. September betreffend
haben wir unter Bezug an Punkt 4 und 5 unseres Programms die Theilnahme Seitens der Eltern als selbstverständlich vorausgesetzt, bitten daher die werthen Eltern, der Kinder willen um freundlichen Anschluß. Das Comitä.
Düiiger-Gmpfehlnug.
Knochenmehl, prima sein gedämpftes, Knochenmehl, roh gestampftes, Fteischmeht-Gyps, sogenanntes Viesendungmehl, Kalisalz, bester Ersatz der Holz-Asche.
empfiehlt
1-01118 IiUtö
zur DnngmehlMik Mingen.
Sämmtliche Düngerpräparate sind analysirt. Die Preise derselben sind gestellt nach ihrem garantirten Gehalt und gemäß den üblichen Dungstoffprocentsätzen. Die Fabrik unterzieht sich mit ihren Fabrikaten der Controle landwirthschaftlicher Versuchsstationen.
Gefällig M beachten!
Nachdem der Pacht des Fischwafsers der großen Enz von Dieterswiese bis zur Eyach seit Martini 1871 und des Mühlbachs und Gütersbachs seit 1. Mai v. Js. auf uns übergegangen, bitten wir, uns alle Diejenigen, welche ohne Berechtigung in diesem Distrikt fischen, vorkommenden Falles namhaft zu machen und setzen für jede zur Vollziehung der Strafe verbürgte Anzeige eine Prämie von Fünf Gulden aus.
Wildbad, im März 1873.
Klumjip. 1^. 8toekinA6i-.
a l m b a ch.
tt» g.
Verwandte und Freunde erlauben wir uns zur Feier unserer am nächsten
Donnerstag den 4. September
stattfindenben Hochzeit in unser elternliches Haus,
das Hasthaus zum Unker
hier auf's Freundlichste einzuladen.
Den 30. August.
Christian Seyfried,
Carotine Bott.
Neuenbürg.
Ein Viertel
Gerske
auf dem Halm verkauft
Conrad Schumacher.
Neuenbürg.
Einen noch in gutem Zustand befindlichen zweispännigen
Wagen
verkauft billig
Ludwig Maier, in der Krone.