Anzeiger
Nr. 7.
L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt für dm Weramtsöezirk Muenbürg.
29. Jahrgang.
Neuenbürg, Dienstag den 17. Januar 1871.
Der „Cn thaler mchemt Dienstag, Donnerstag u. Samstag. Preis halbjährlich im Bezirk 1 fl. 12 kr. auswärts 1 fl. 20 kr. einlchl. Postaunchlags. -Jn Neuenburg abonnir man bei der Redaktion, Auswärtige be, den Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen - Cinruckungsgebuhr die Zeile oder deren Raum 2'/, kr. Anzeigen, welche ,e Tags zuvor sp ätestens 10 Uhr Vorm.übergebensind, findenAufnahme
Amtliches.
Neuenbürg.
An die Gemeindebehörden.
Denselben wird nachstehender Erlaß zur genauen Nachachtung bekannt gegeben.
Den 14. Jan. 1871.
K. Oberamt.
G aupp.
Die K. W. Regierung des Schwarzwaldkreises an das K. Öbcramt Neuenbürg.
Nach Z 21 des Bundesgesetzes vom 10. Juni 1869 betreffend die Wechselstempelsteuer, haben außer den Steuerbehörden, welche zur Aussicht über die Versteuerung der Wechsel zunächst berufen sind, auch alle diejenigen Staats- oder Eommnnal- behorden und Beamten denen eine richterliche oder Polizeigewalt anvertraut ist, sowie die Notare und andere Beamte, welche Wechselproteste aussertigen, die Verpflichtung, die Besteuerung der bei ihnen vorkommcnden Wechsel und Anweisungen von Amtswegen zu prüfen und die zu ihrer Kenntniß kommenden Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz bei der nach ß 18 zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen. Notare, Gcrichtspcrsonen und andere Beamte, welche Wechselproteste aussertigen, sind verbunden, sowohl in dem Proteste, als in dem über die Protestation etwa aufzunehmenden Protokolle ausdrücklich zu bemerken, nnt welchem Stempel die protestirte Urkunde versehen, oder daß sie mit einem Bundesstempcl nicht versehen ist.
In Gemäßheit einer Note des K. Finanz- Ministeriums vom 30. v. Mts. hat das K. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 7. d. Mts. der Kreis-Regierung den Auftrag ertheilt, die ihr nachgesetzten Polizeibehörden auf die ihnen hinsichtlich der Ueberwachung der Wechselstempelsteuer auferlcgtcn Verpflichtungen besonders aufmerksam zu machen, weßhalb Vorstehendes dem Oberamt zur Nachachtung und zur Belehrung der Gemeindebehörden eröffnet wird.
Reutlingen den 11. Januar 1871.
Schwandner.
Neuenbürg.
An -ie Ortsvorsteher.
Bctr. die Reichstags-Abgcordneten-Wahl.
Das Oberamt hat die Beobachtung gemacht, daß trotzdem, daß im Enzthäler zweimal klar und deutlich vorgeschrieben
wurde, cs seien die Wählerlisten von dem Gcmciiiderathe zu unterzeichnen, letztere mehrfach von ganz willkürlich zusammengesetzten Commissionen unterzeichnet worden sind.
Das Oberamt gibt nun zum drittenmal den Ortsvorstehern die ernstliche Weisung, Sorge dafür zu tragen, daß die Listen, wie in Nro. 1 des Reg.-Bl. von 1871 S. 13 vorgezeichnct ist, von den Gcmeinderäthen und nicht von Commissionen unterzeichnet werden.
Den 16. Jan. 1871.
K. Oberamt.
G a u p p.
Neuenbürg.
Au -ie Ortsvorsteher.
Denselben geht heute die Nro. 1 des neu gegründeten „Amtsblatts des K. Württ. Ministerium des Innern" mit der Weisung zu, dieses Blatt stets mit der größten Aufmerksamkeit zu lesen, umso mehr als künftige Befehle des K. Ministeriums an die Ortsvorsteher nicht inehr durch das Oberamt, sondern direkt durch dieses Blatt ergehen.
Den 16. Jan. 1871.
K. Oberamt.
G a u p p.
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