Der Staats.Anzeiger bringt eine Verfügung deS Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend den Wirkungskreis der Ortsschulbehörden und Ortsschulinspcktoren für die Volksschulen.
Stuttgart, 22. Mai. Die Mobelmesse, mit welcher die gestern begonnene Maimesse ihren Anfang nahm, hatte einen ungemein raschen Verlauf, indem in 3—4 Stunden reichlich drei Viertheile der zu Markte gebrachten Möbel verkauft waren; die Preise blieben allerdings gedrückt, doch waren sie immer noch lohnend. Die übrige Messe, welche eigentlich erst heute beginnt, ist von weniger Verkäufern besucht, als in den früheren Jahren.
Neuenbürg, 23. Mai. Durch zuver- lästige Miltheilung ist uns die für das Äldthal sehr erfreuliche Nachricht geworden, daß Seine Königliche Majestät auf eine Eingabe des Gemeinderaths in Herrenalb die Anstellung von Bohrvcrsuchen auf warme Quellen in Gaisihal gnädigst genehmigt haben. Es solle damit unter Leitung des Bergraths Teller demnächst begonnen werden. Möchten solche von entsprechendem Erfolge sein und damit dem anmulhigen und beliebt gewordenen Thälchcn eine weitere Anziehungskraft verliehen werden.
Neuenbürg. Schwein-, Roß- und Viehmarkt: Montag den 28. Mai.
Neuenbürg, 23. Mai. Durch gefällige Vermittlung des Vorstandes des Stuttgarter Gewerbe-Vereins sind uns vie Statuten des dortigen Consum- und Ersparniß-Vereinö zugekommen. Da hier mehrseitiges Interesse für diese Frage vorhanden ist, lassen wir einiges Wesentliche daraus im Aus-uge nachstehend folgen:
§ 1 .
Der Zweck des Vereines ist: seinen Mitgliedern gute Lebensbedürfnisse zum Tagespreise zu verschaffen und ihnen hierbei Gelegenheit zu geben, Ersparnisse zu erzielen.
§. 2 .
Der Verein sucht seinen Zweck vorläufig dadurch zu erreichen, daß er mit hiesigen Gewerbetreibenden und Kaufleuten Verträge abschließt, wodurch diese, um sich die bedeutende Kundschaft des Vereins zu sichern, sich verpflichten — bei Lieferung guter Maaren zum Tagespreise — einen bestimmten Rabatt zu gewähren.
Der Verein behält sich vor, sobald der geeignete Augenblick gekommen sein wird, das eine oder auch mehrere der Geschäfte auf eigene Rechnung zu betreiben.
Um die Theilnahme Won ledigen Mitgliedern zu ermöglichen, hat der Verein schon jetzt eine Wirtschaft mit Kosttisch gegründet.
8. 4.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei icinem Beitritt ein Contobüchlem für 6 Kreuzer zu lösen. Außerdem soll jedes Mitglied eine gewisse Einlage beim Vereine lassen, die auf mindestens 5 fl. und höchstens 500 fl. festgesetzt ist.
Um den Mitgliedern jedoch das Leisten der Einlagen zu erleichtern, soll cs Jedem gestattet sein, bei seinem Eintritte nur ein Zehntel Einlage mit 30 Kreuzer zu bezahlen und das übrige nach und nach durch den auf seinen Theil fallenden Nutzen auflaufen zu lassen.
Sobald das auf sein Conto aufgelaufene Guthaben (die erste Einlage von 30 Kreuzer mitgerechnet) 5 fl. übersteigt, ist jedes Mitglied berechtigt, das Ueber- schüssige aus dem Vereine zu ziehen.
8- 5.
Die Mitglieder können aber auch den auf ihren Theil fallenden Nutzen beim Verein stehen lassen, indem sie, so oft allemal 5 fl. ausgelaufen sind, einen neuen Einlageschein lösen.
tz. 6. , ,
Die Einlagescheine werden nnt 5°/g verzmst, ze- doch bis zum ersten Januar 1866 werden nur 2°/o gegeben.
8 . 8 .
Auch dre Mitglieder können das Geld für alle ihre Einlagescheine, bis auf Einen, jederzeit wieder vom Vereine zurückcrhalten, nur müssen sie hierbei Kündigungsfristen cinhalten.
8 . 9 .
Jedes Vierteljahr findet regelmäßig an dem dritten Sonntag der Monate Januar, April, Juli und Oktober eine Generalversammlung statt, in welcher die wichtigsten Angelegenheiten des Vereins verhandelt werden sollen, und in denen namentlich der Verwaltungsrath über seine Thätigkeit, über den Stand der Geschäfte und über den erzielten Nutzen Rechenschaft zu geben hat.
8 - 12 .
Die Leitung und Verwaltung des Vereins geschieht durch einen Verwaltungsrath von 7 Mitgliedern, von welchem alle Jahre vier austreten, jedoch wieder wählbar sind.
In dem ersten Jahre entscheidet das Loos.
8. 13.
Der Verwaltungsrath ernennt den Casfier des Vereins und bestimmt den Gehalt sowie die Höhe der Caution desselben.
Der Casfier hat die erforderlichen Bücher zu führen, sowie den Verkauf der Marken zu überuehmen und hat dem Verwaltungsrath monatlich Rechnung abzulegen.
8- 14.
Mitglieder, mit denen der Verein Verträge abgeschlossen vat, können nicht in den Verwaltungsrath gewählt werden.
8- 15.
Alle Vierteljahre soll ein Rechnungsabschluß gemacht werden. Zur Feststellung des erzielten Nutzens sind von den erlangten Uebcrschüssen die Vcrwaltungs- kosten abzuziehen und jedesmal 2V-°/<> von dem stehenden Inventar als Abschreibung, und endlich die Zinsen der voll einbezahiten Einlagescheine. Das dann noch Uebrigbleibende bildet den Nutzen des Vereins.
8- 16.
Der Reservefond soll nur in außerordentlichen Fällen angegriffen werden, und kein einzelnes Mitglied oder dessen Erben haben ein Anrecht auf denselben.
§. 18.
Bei vorkommenden Stcrbefällen soll, wenn die Erben cs nicht für gut finden, in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen einzutretcn, denselben ihr Guthaben ausbezahlt werden, wie beim Austritte eines Mitgliedes nach den Bestimmungen des vorhergehenden Paragraphen.
Weiter liegt vor uns der Rechenschaftsbericht des Stuttgarter Consum-Vereins vom ersten Vereinssahr 1865. Wer sich für diese Sache interessirt, dem steht der Bericht zur Einsicht. — Für eine zur vorläufigen Besprechung biescr Frage etwa sich bildende Versammlung dürfte dieser Bericht besonders zur Mittheilung geeignet sein, da er manche interessante Aufschlüsse gibt.
Die Redaktion des „EnzthälcrS".
Auslan d.
Napoleon haßt die Verträge von 1815 d. h. aus dem französischen in's deutsche übersetzt, er möchte gerne im nächsten Winter feine Ziegelhütte jtuilerre) mit französischen Saarkohlen Heizen.
Preise der Lebensbedürfnisse in Stuttgart
auf dem Wochenmarkt am 22. Mai:
Pfd. Butter 30 kr. Pfd. Rindschmalz 34 kr. Pf. Schwcineschm. 28 kr. Maas Milch 8 kr. Eier für 4 kr., 7 für 8 kr. junge Gans 1 fl. 12 kr. Ente 48 kr.
Huhn 36 kr.
Paar Tauben 18 kr. 4 Pfd. Erbsen 3 K. 36 kr. 4 Pfd. Linsen 3 fl. 36 r. 4 Pfd. Welschkorn
Ist. 20 kr.
40 Pfd. Kartoffeln
gelbe u. blaue 28 kr. l Kl. Buchenholz 23 fl. 1 Kl. Birkenholz 21 fl. 1 Kl. Tannenholz 18 fl.
1 Ctr. Heu 2 fl. 24 kr.
1 Bund Stroh 18 kr. 1 Pf. Mastochscnfl. 15 kr. 1 Pf. Schwcincfl. 15 kr.
1 Pf. Kalbfleisch 14 kr. 6 Pf. Kernenbrod 20 kc. 6 Pf. Schwarzbrod 18 kr.
2 Kreuzcrwccken 8Vr Loth.
Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Mech in Ne ucnbürg.