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er EnAhaler.
Anzeiger imü Unterhaltungs-Mali für das galize Eilzlssat unü dessen Amgegend.
Mr. S«.
Neuenbürg, Mittwoch den 9. März
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Amtliches.
Neuenbürg.
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Verfügung, betreffend die Herstellung und Unterhaltung der Dicinalstraßen.
DaS Ergebntß der vorjährigen Wegvisita- tionen durch den OberamtSbaumcister hat wie« derholt gezeigt, daß manche Gemeindebehörden sich für berichtigt halten, mit den erforderlichen Ausbesserungen an den Vicinalstraßen, welche in jedem Frühjahr notbwendig zu sein pflegen, bis zur Visitation der Wege durch den ObcramtS» baumeister zuwartcn zu dürfen. Diese Ansicht ist eine durchaus irrige. Durch die Frühjahis Visitation soll erbeben werden, ob von Seiten der Gemeinden zu guter Herstellung der.Wege dasjenige geschehen ist, was nvthwendig war, Scho» die Rücksicht auf die Benützung der geeigneten Witterung re. zu den Wegreparaiuren erfordert es» daß diese früher in Angriff genommen werden. Es werden demgemäß die Ge« meindebehörden aufgefordert, das erforderliche Material da, wo eS etwa noch fehlen sollte, unverzüglich beiführen zu lassen, darauf zu sehen, daß Vas Beigeführte von guter Beschaffen- heit ist und alsbald »ach den bekannten Vorschriften zerkleinert wird. Mit dem Einwelfen des vlrkleinerten Materials ist za beginnen, sobald die Wege vollkommen schnee- und eisfrei sind und eS ist besonders darauf zu achten, daß die Steine nicht vereinzelt liegen dürfen, sondern ein geschlossener Steinkörper mir der erforderlichen Wölbung gebildet wird. Endlich ist dafür zu sorgen, daß das Einwerfen nur der feuch- ter Witterung erfolgt. Wenn sich Morast oder Staub in größerer Menge auf den Wegen bildet, so darf derselbe nicht liegen gelassen werden, sondern ist mit der gehörigen Sorgfalt abzuziehen. Gräben, Kandeln und Dohlen sind, soweit nöthig zu »einigen und stets offen zu halten.
Es wird erwartet, daß in den Thalortcn und den Gemeinden des untern AmtS die Wege spätestens bis Mitte April, in den Waldorten
aber jedenfalls bis Mitte Mai durchaus in guten Stand gestellt sind.
Den 7. März 1864.
K. Oberamt.
D ätzner.
N eucnbürg.
Nekrutirungssache.
Nach der Verfügung des K. Ober-Rekru- tirungsraths vom 2. d. Mts. hat der Ober» amtsdezirk Neuenbürg 65 Rekruten und 17 Landwehrmänner zur Einübung zu stellen. Die vorläufige Contingentsgrenze für die Rekruten schließt mit Loosnummer 177, die Reservgrenze für die Rekruten mit Lovsnummer 190. Die Landwehrmänner sind zur Waffenübung vorläufig bezeichnet bis zu Loosnummer 191, die Reserve für die Landwehrmänner schließt mit Lovsnummer 206.
Den 7. März 1864.
K. Oberamt.
B ä tz n e r.
Neuenbürg.
Bei den Nachweisen deS Aufwandes für das Schneebahnen auf den Staatsstraßen oder Nachbarschaftsstraßen mit Postwage',live r kehr hat sich bisher Ungleichheit darin ergeben, daßeinzelne Gemeinden ihren Aufwand genau nach Stunden, die andern aber nach ganzen, halben und Viertels Tagen zu 2 und 8 bezw. 4 und 2 Stunden berechnet haben.
Nach Erlaß des K. Ministerium des Innern, Abtherlung für den Straßen, und Wasserbau wird eö nicht beanstandet werden» wenn, falls Anrechnungen von 3, 5, 7 Stunden Vorkommen, die über einen Viertels, halben und dreiviertelS Lag hinausgchenden Beträge in der Art berücksichtigt werden, daß den Viertels» und halben Taglöhnen bei Spanndiensten (gleichviel ob Pferde ober Hornvieh verwendet wurden) für 1 weitere Stunde 6 kr. und bei Handdiensten 2 kr. zugerechnet werden.
, Indem man dieß zur Kcnntniß der betreffenden Gemeindebehörden bringt, werden dieselben