wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um StaalSbeilräge für das Schneebahnen spätestens bis zum 30- April mit den vorge» schriebenen Kostenverzeichiiissen belegt, dem Oderamt übergeben werden müssen.
Den 7. März 1864.
K. Oberamt.
D ätzner.
Revier Wildbad.
Nadelholzftarrgen-Berkauf
den 14. März Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus in Wildbad:
Hopfenstangen 16—40^ lang, bis 4" stark vom Staatswald Löwenwald 975 St. vom StaatSwald Wanne 800 St. Gerüststangen 31—50^ lang, 4—7" stark vom StaatSwald Lvwenwald 370 St. vom Staatswald Wanne 1330 St. Neuenbürg, 7. März 1864.
K. Forstamt. Lang.
Gräfenhausen.
Z i e g e l b ü t t e.
Aus dem in der Gantmasse des gestorbenen Zieglers Dürr vorhandenen Fuhrgeschirr, näm
lich: einem eisernen aufgerichteten Wagen mit emer Einlegkette, einem älteren Wagen mit Mückekette, wurde heute kein entsprechender Erlös erziel«, daher diese Gegenstände am Samstag, den 12. d. Mts.
Mittags 1 Uhr
in der Dürr'schcn Ziegelhütte abermals zum Aufstreich kommen.
Den 2. März 1864.
Gerichtsnolar
Zwißler.
W i l d b a d.
Langholz-Verkauf.
Am Montag, den 14. März. Vormittag- 10 Uhr werden aus den Gemeindewaldungen Sommerberg I. I98sorchen-Siämme mit 6783E?
„ V.741 „ mir 19457 C/
Leonh.-Wld.II.445 ,, „ 9986 C/
„ l. 400 Forchen „ ., 15650 C/
ans dem hiesigen Nachhause in öffentlichem Aufstreich verkauft. Der «aufschilling ist hälftig haar und hälftig am 15. Juni d. I. zahlbar.
Am 7. März 1864.
Stadtschuliheißenamt
Mittler.
Stuttgart.
Remontirnng.
Das Kri'egSministerium sieht sich veranlaßt, 500 Remonten, wovon IM Stück zu Reit- und 400 Stück zu Zugpferden, die letzteren hälftig für die Artillerie und hälftig für das Armcefuhrwescn, sich eignen müssen, sofort aufkaufcn zu lassen.
Die zu erlaufenden Pferde müssen vollkommen gesund, die Reitpferde nicht unter 15 Faust 2 Zoll, die Zugpferde nicht unter 16 Faust hoch sein; alle zu erkaufenden Pferde müssen adgezahnt, sollen aber in der Regel das 8. Jahr nicht überschritten haben.
Zu unverweilter Beibringung dieser 500 Pferde hat das Kriegsministerium folgende Anordnungen
getroffen:
1) An nachbenanntcn Tagen und Orten finden durch 4 militärische Kommissionen Einkäufe statt:
Kommission!. Kömmitsion ll. Kommission Ul. A ommission IV.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Montag
Dienstag
Mittwoch
den
14. März
Mergentheim.
Rottweil
Münsingen.
„
15. „
Blaufelden.
Balingen.
Ricdlingcn.
„
16- „
Crailsheim.
Horb.
Saulgau.
l "
17. „
Hall.
Hcrrenberg.
Altshausen.
18 . „
KünzelSau.
Roiteuburg.
Ravensburg.
2l. „
Oehringen.
Rcmlingtn.
Wange».
„
22. „
Neckarsulm,
Urach.
Waldsee.
23. „
—
—
Biberach.
Laupheim. Ebingen. Blaubeuren. Langenau. Heidcnheim. Geislingen. Göppingen.
an bereit sein, die beigcbrachten Pferde zu besichtigen. ^
2s Neben den 4 das Land bereisenden Kommissionen sind auch 3 ständige in den Garnisonen Stuttgart, LudwigSburg und Ulm bestellt, welche ebenfalls, und zwar in Stuttgart im Kasernenhof der K. Leibgarde, in Ludwigsburg auf dem Arsenalplatze und in Ulm in dem Hofe der Deutschhauskasernc je am Dienstag, Donnerstag und Samstag je von Morgens 8V» Uhr an bereit sein'werden, vorgeführte Pferde zu besichtigen unp tauglich erfundene zu kaufen-
Die Vorstände der ständigen Kommissionen sind:
in U>m: Oberst v. Falkenstcin.
in LudwigSburg: Obcrstlieutenant der Artillerie v. Wöllwarth, in Stuttgart: Rittmeister v. Ran Aa u.
Die 3 stabilen Kommissionen treten, wenn Verkäufer sich anmelden, schon vom Dienstag, den 8. März in Thatigkeit.
Die Bezahlung der Kaufschillinge erfolgt in den auswärtigen Stationen sowohl als auch in den Garnisonen bei jedem erkauften Pferde baar durch die betreffende Kommission. Die Garantie für die gesetzlichen Gewährunqsmitrel beginnt mit dem Tage nach der Uebergabe der Pferde an die Remontckommissionen j Gesetz vom 26 . Dezember 1841.)
Htenach werden die verkaufslustigen Pferdebesitzer dringend eingeladen, nach ihrem Belieben in den ihnen nächst gelegenen von den oben bezeichneten Stationen oder auch jn den genannten Garnisonen zu erscheinen und den Kommissionen brauchbare Pferde vorzuführen.
Die K, Oberäzntcr aber wollen Sorge dafür tragen, daß die gegenwärtige Aufforderung nach ihrem ganzen Inhalt zur Kennt»iß ihrer eigenen sowohl als auch der angrenzenden Bezirke sicher gelange und überhaupt nach Thunlichkeir dahin wirken, baß die Remontirnng in der Vorgesetzten Zeit vollständig gelinge.
Den 3. März 1864. — Kriegsministerium.