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Anzeiger linst Anterhatlung8-RtaU für iM5 ganze Enzthat und dessen Umgegend.
irMäler
Hsr. 8. Neuenbürg, Mittwoch den 27. Januar 18G4.
DerEnzthaler erscheint Mittwochs und Samstags. — Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern Ist. Tür Neuenbürg und nächste Umgebung ^.bonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter u. Bestellungen werden täglich angenommen. — EinrückungSgebühr f'ör die Zeile oder deren Raum 2 kr.
> Neuenbürg.
Zum Zweck der
Nekrutenaushebung im Jahre 1864
wird nach Anordnung des K. Oberrekrutirungsrachs in dem Bezirk Neuenbürg die
Loosziehung am Dienstag den 1. März d. I.
und die
Musterung
am Donnerstag den 3. März d. I.
staltfinden, wobei sämmtliche im Jahre 1843 geborenen Jünglinge zu erscheinen haben. Bei der Musterung baben ferner auch diejenigen Nekrutirungspflrchti'gen von der Altersklasse 1863 zu erscheinen, welche bei der vorjährigen Musterung zu der heurigen verwiesen worden sind.
Zu beiden Verhandlungen haben sich die Pflichtigen mit ihren Ortsvorstehern so zeitig auf dem Rathhause in Neuenbürg einzufinben, daß das Geschäft
Morgens 8 Uhr
beginnen kann.
Für diejenigen, welche bei der Loosziehung weder selbst erscheinen noch durch einen Devoll- rnäckil'gtcn vertrete» sind, wird von dem Orts-Vorsteher das Loos gezogen. Väier, volljährige Brüder und Vormünder bedürfen bei der Loosziehung keiner schriftlichen Vollmacht, alle anderen Personen müssen eine vom Orlsvorsteher beglaubigte schriftliche Vollmacht verbringen.
Wer bei der Musterung nicht erscheint, wird als ungehorsam bestraft, überdieß im Zweifelöfall als Liensttüchtig angenommen und nach der Entscheidung des Looses entweder zum Kontingent oder zur Landwehr bezeichnet. Einen Militärpflichtigen aber, der zur Einreihung inS actrve Heer bestimmt worden ist und unterlassen hat, innerhalb der ersten dreißig Tage nach dem Musterungstermin vor seiner Behörde sich zu stellen, treffen die gesetzlichen Fol» gen der Widerspenstigkeit
Berücksichtigungs-Ansprüche, d. h. Ansprüche auf Befreiung, Zurückstellung wegen Tcrnfs oder wegen Familicnverhältmsscn, oder auf Verwilligung einjähriger Dienstzeit, müssen noch vor der Ziehung des Looses dem Bezirksrekrutirungsrath angemeldet werden, damit dergleichen Ansprüche vorläufig geprüft und denjenigen, die solche geltend machen, in Absicht auf die beizu- bringenden Beweisurkunden die erforderlichen Belehrungen zu Theil werden können. Am Tage der Loosziehung wird der Bezirksrekrutirungsrath in öffentlicher Sitzung auf dem Natbhaus zu Neuenbürg über die angemeldeten Ansprüche entscheiden. Vom Tage der Loosziehung an ist für die Anmeldung von Berücksichtigungs-Ansprüchen, soweit diese auf Befreiung und Zurückstellung wegen Berufs oder wegen Familienverhältnissen gerichtet sind, nur noch eine Frist von drei Tagen offen, innerhalb welcher sie bei dem Oberamt geltend gemacht werden können.
Vorstehendes ist in allen Gemeinden auf die ortsübliche Weise bekannt zu machen, den Militärpflichtigen aber, deren Namensverzeichnisse den Orisvorstehern nüi der Post im Laufe dieser Woche zugehen, mit den weiteren Bestimmungen in der Bekanntmachung des K. Oberrekrutirungs- raths vom 2l. d. M., Staats-Anzeiger Nr. 18 speziell zu eröffnen. Die Eröffnungsurkunden sind spätestens bis zum 18. Febr. d. I. hieher einzusenden. Sind einzelne Militärpflichtige bis dahin noch von Hause abwesend, so hat die Eröffnung an die Väter oder Vormünder zu erfolgen.
Den 23. Januar 1864. K. Oberamt.
Bätz ner.