Neuenbürg.

Rekrutirungsfache.

Die vorläufige Prüfung der Berücksichti­gungs-Ansprüche vo» Militärpflichtigen der Al­tersklasse 1864. nämlich die Ansprüche

1) auf Befreiung (Art. 5 des Kriegsdienst, gesctzes,;

2) auf Zurückstellung wegen Aamilien-Ver- hältnisscn;

3) auf Zurückstellung wegen Berufs;

4) auf Verwilligung einjähriger Dienstzeit, wird in der ersten Hälfte des Monats Februar vorgenommcn werden.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, die Dctheiligicn aufzufordern, ihre Ansprüche, soweit sie nicht bereits geltend gemacht und mit den erforderlichen Urkunden belegt worden sind, als­bald bei dem Obcramt anzumelden und nach Vorschrift der §§. 107, 108, 111 und 123 der Instruktion zNeg.-Blt. von 1844, S. 74 bis 76 und S. 81) zu begründen.

Diejenigen, welche die Beweis-Urkunden persönlich übergeben, oder Belehrung einholen wollen» haben sich am

Samstag den 6. Februar d. I Vormittags auf der Obcramis-Canzlei einzufiuden.

Den 23. Jan. 1864.

K. Oberamt.

Bätzner.

Neuenbürg.

Schulden - Liquidation.

In der rechtskräftig erkannten Gantsache des Jakob KlaiS, Sägers von Waldrennach, wird die Schuldenliquidation nebst den gesetz. lich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am Donnerstag den 18. Februar 1864 von Vormittags 8 Uhr an «us dem Raihhause zu Waldrennach vorgenommcn werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab- sondcrungsberechtigte hiedurch vorgeladen wer­de», um entweder persönlich oder durch hinläng­lich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Li- quidations - Tagfabrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als förderen etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre For. derungen nicht aus den Gerichtsacten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Beicheid von d^r Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs und der Bestätigung des Güter- pflegerö der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitrcren.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung

der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die ge­setzliche fünzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidalions-Tagfahrt stattgefunden bat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wi>d nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachwcist.

Den 23. Januar 1864.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Neuenbürg.

Bermögens-Ausfolge, bez. Gläubiger- Aufruf.

Der schon seit längerer Zeit in Nordamerika sich aufhaltende Johann Friedrich Weißinger von Herrenald hat um Ausfolge seines in letzterer Gemeinde pflegschaftlich verwalteten Vermögens nachgesuch«. Etwaige Ansprüche an tc. Wci« ßinger, bez. dessen Vermögen sind binnen 30 Tagen

bei der Ortsbchörde Herrenald geltend zu ma­chen, indem andernfalls der BermögenS-Ausfvlgr statigcgeben würde.

Den 25. Jan. 1864.

K. Oberamt. Bätzner.

Revier Langendranb.

Holz-Verkauf.

am Freitag den 29. d. M. Vormittags 9 Uhr auf dem Raihhaus in Waldrennach, aus den Staaiswaldungen B ibl, Ulrichswald, Brcnnerwäldlc, HauSackerwalv 181 Stück rannen Langholz,

aus den gleiche» Waldungen sowie vom Hirsch- garten, Seelach, Sackderg 2050 Bohnen« stecken, 6125 Nebpfähle, 39,540 Flvßwteden, 400 Flößerstangcn, 6038 Baumstückel, 14435 Hopfenstangen 2048 Gerüststangcn. vom Ulrichswald 3 Klafter lcrchcne Nuzholz- Prügel,

vom Hausackerwald und Brennerberg 9 Klaf­ter tannene geringe Prügel, 6 Klafter tan« neu Absallholz»

vom Buhl 2V« Klafter laiincn Äbfallholz. Neuenbürg, 23. Januar 1864.

K. Forstamt.

Revier Schwann.

Es wird anmii wiederholt bekannt gemacht, daß die Holzabfuhrwege behufs des Anrückens neuen Materials längstens bis 15. Februar d. I. von dem bis jetzt verkauften Material voll­ständig geräumt sein müssen, und daß das nach dem genannten Termin etwa noch vorhandene Holz prcisgegeben oder anderweitig darüber ver­fügt würde.

Schwann, 25. Jan. 1864.

K. Nevierförsterei.