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Anzeiger unk> AnterfMungs Watt für das ganze Enzkhas and dessen, Amgegend.

Mr. 181. Neuenbürg, Mittwoch den 23. Dezember 1863»

Der Evzthaler «rschetnt Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern 1 st. Für Neuenbürg und nächste Umgebung ^boanirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Nachstehender Regierungs-Erlaß wird zur Ktnntniß der Gemeinde, und Stistungsräihe gebracht.

Den 18. Dez. 1863.

K. Oberamt und K. gem. Oberamt. Bätzner. Leopold.

Die Königlich Württembergische Re­gierung des Schwarzwald-Kreises an das Königliche Oberamt und gemein- schaftliche Oderamt Neuenbürg.

Die Direktion des württcmbergischen Cre- ditvercinö hat kürzlich gebeten, es möchte das Ministerium des Innern die in seinem Ressort stehenden Anstalten, sonne Gemeinte» und Ltif- tungspflegen auf die Vortheile aufmerksam ma. chen, welche mit der Anlegung von Geldern in CrkdilveremS-Obligationen verbunden seien.

Demgemäß ist die Kreisregierung beauf­tragt worden, den Verwaltungsbehörden der unter ihrer Aufsicht stehenden Körperschaften und Stiftungen eröffnen zu lassen, daß die Obliga­tionen des Württemberg. Crediivereins die für die Veranlegung öffentlicher Gelder erforderliche Sicherheit bardielen, daher den Verwaltungs- behöiden die Erwerbung solcher Obligationen, die übrigens auf den Namen der erwerbenden Körperschaft oder Stiftung einschreiben zu lassen wären, unbenommen bleibe, daß aber dem eige- nen Ermessen der Verwaltungsbehörden anhcr'm- gegeben werden müsse, ob sie den Erwerb von Crediivereins-Obligationen für ihre Verwaltun­gen für angemessen erachten. Hiernach hat bas Oberamt, beziehungsweise gemeinschaftl. Ober­amt das Weitere zu besorgen.

Reutlingen, den 12. Dez. 1863.

Autenrieth.

Neuenbürg.

Unter Hinweisung auf den Minlsterial- Erlaß vom 23. Juli 1849 (2. Erg.-Ld. zum

Reg.-Blt. S. 195) werden die Ortsvorsteher aufgefordert, alsbald, nachdem die neuen Ge­meinderathswahlen Giltigkeit erlangt haben und die Gewählten beeidigt sind, dem Oberamt an­zuzeigen.

1) Die Namen der aus dem Gemeinderath ausgetretenen Mitglieder;

2) die Namen der neugewählten Mitglieder, Tag und Jahr ihrer Geburt, ihr Stand, ob sie ledig, verheiraihet oder Wittwer sind, ob sie ei» Nebenamt bekleiden oder nicht;

3) den Tag der Wahl und der Verpflichtung derselben.

Außerdem baden die Anzeigen die Unter­schrift der neu in den Gemeiaderath Eintretea- den zu enthalten.

Den 18. Dez. 1863.

K. Oberamt.

Bätzner.

Neuenbürg.

Orgebniß -er Bürgerausfchußwahl.

Von 299 Berechtigten haben 174 abge- stl'mmt. Gewählt sind

auf 2 Jahre:

1. A. Erat, Schuhmachermerster mit 134 St.

2. I. Knöllcr, Schneider ....

124

St.

3. Fr. Ditzer, Mchlhändler . . .

1l4

4. G. Fauler, Färber und Händler

104

5. W. Gull, Schuhmacher . . .

102

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6. W. Raußer, Tuchmacher . . .

98

7. I. Müller, Bäcker.

93

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auf 1 Jahr:

8. Ehr. Zoll, Schreiner ....

60

Weitere Stimmen erhielten:

Rothgerber Wanner .....

44

Dreher Weick.

40

Werkmeister Winter.

39

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Sonnenwirth Lusinauer ....

37

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Glaser Krauß.

36

Hafner Johann Fischer.....

36

Schuhmacher Faaß.

31

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