spruch von Seite der betheiligten Grundeigen- thümer finde» oder wenn die erhobenen Einsprachen gütlich beseitigt seien, werde zur schleunigsten Ausführung des Plans geschritten.
Diese Ausführung geschehe immer öschweise und zwar in der Regel noch vor der Frühjahrseinsaal, zunächst durch Abstecken der Wege, sofort aber durch Abstecken der einzelnen Güterpar- zellcn. Zum Abstecken werden vorläufig kurze Pfähle mit glatten Seitenflächen verwendet und auf letzteren die Namen der neuen Eigenthümer angeschrieben.
Die Eigenthümer dürfen dem Abstecken nicht anwvhnen; sie werden aber, sobald solches geschehen, eingeladen, von ihrem neugestalieten Eigenthum Einsicht zu nehmen. Unmittelbar auf das Abstecken folge die Vermarkung durch den Felduntergang und cs müssen, damit dieß schleunigst ausgesührl werden könne und kein Eigen- rhümer an Bebauung seines neuen Eigenthums länger, als durchaus erforderlich sei, gehindert werde, die Marksteine schon zum Voraus her- gerichtet und in Bereitschaft gehalten werden.
Wenn einmal die Ausführung in der angegebenen Weise vorbereitet sei, so könne solche binnen einer Woche auf einer sehr großen Fläche vollzogen werden. So habe z. B. die Aus>üh- rung (Abstecken und Vermarkcn) in der Gemeinde Daugendorf bei einer Fläche von etwa 300 Morgen in ebener Lage mit 150 Parzellen nicht mehr als drei Tage Zeit erfordert.
Nach dem Abstecken bleibe der Originalplan vorläufig und so lange in der Gemeinde, bis jeder Eigenthümer in sein neues Eigenthum vollständig eingewiesen sei. Sobald dieß geschehen und etwaige Anstände (z. G. solche, die sich aus boshafter oder zufälliger Entfernung von Pfählen ergeben können i beseitigt seien, nehme der Geometer den Originalplan wieder zur Hand und fertige zunächst eine reine Planzeichnung, sowie eine Flächenmeßurkunde, nach welcher daö Primärkataster wieder ergänzt werden könne.
In das Güterbuchsprotokoll müsse der alte Besitz, an welchem eine Veränderung vorgenommen worden, eingetragen werten, auf dessen Grund sodann der Notar unter Zuhülfenahme der Meßurkunde das Güterduch zu ergänzen und die Unterpfandebebörde die erfoiderlichen Benachrichtigungen an die Pfandrechtsinhaber einzuleiten habe.
Als einen Umstand von ganz besonderer Wichtigkeit bezeichnet Schimpf die Art und Weise,
in der die zu den Weganlagen erforderliche Bodenfläche erworben werde.
Wollte man diese Fläche kaufsweise erwerben, so würde dadurch ein so großer Aufwand entstehen, daß das Unternehmen nicht zur Ausführung gebracht werden könnte. Um über diese Schwierigkeit hinwegzukommen, erscheine es als angemessen, denjenigen Grundbesitzern, deren Güter in Folge der Weganlagen durch den Wegfall von Ueberfahrts- und Trepplasten am meisten gewinnen, eine unentgeltliche Bodenabtretung anzusinnen. Dieses Ansinnen könne aber in der Regel blos dann mit Erfolg gestellt werden, wenn mit der Feldweganlage eine Gewandregulirung verbunden werde. Außerdem sei es nicht möglich, alle Grundbesitzer in Getheiligung zu ziehen. In der Regel seien die von Uebcr- fahrts- und Trepplasten frei werdenden Grundbesitzer sehr geneigt, für den Wegfall der Last Grundeigenthum abzugeben rc. Die noch weiter erforderliche Wegflächc werde im einzelnen Gewand im Verhältniß der Größe des Gutes von jeder einzelnen Parzelle in Abzug gebracht. Wie die unentgeltliche Abtretung von Boden zu Weganlagen geschehen soll, haben mit Rücksicht auf die Größe der bestandenen Dienstbarkcitslasten die landwirthschaftlichcn Sachverständigen mit dem Geometer zu bestimmen, und es könne hie- für eine genauere Vorschrift als die Regel, daß das Meß der Bodenabtretung mit dem Nutzen, der durch die Beseitigung der Dienstbarkeitslasten erzielt werde, im Verhältniß stehen müsse, nicht wohl gegeben werden.
In Betreff der Ausführung der Weganlagen und der Unterhaltung der Feldwege ist Folgendes zu bemerken: Zur Herstellung der Wege geschehe in der Regel nichts weiter, als daß ein kleiner Theil der Ackerkrume abgehoben und auf die anstoßenden Güter cingeworfen werde, sowie daß etwaige Unebenheiten beseitigt werden. Ausnahmsweise werde, wenn ein Feldweg voraussichtlich einem sehr starken Gebrauch unterliege, oder eine die Feuchtigkeit anhaltende Bodcnbe- schaffenheit habe, die Fahrbahn mit Kies oder kleinem Steingeschläg belegt, waö aber nur selten als ein Ledürfniß erscheine. Mit Rücksicht auf die Schonung der Pflüge und anderer Ackerwerkzeuge würde man bedauern, wenn die Wege häufig mit Sinnen belegt werden müßten. Gewöhnlich erhalten die Wege durch den darauf statlfindendcn natürlichen GraSwuchs in Bälde eine so starke Rasendecke, daß solche durch die darauf statifintenden Fuhren nicht mehr durch-