schnitten werde. Seitengräben werden höchst seilen und nur, wo besondere Feuchtigkeit abzu- ziehen sei, und zwar nur einseitig angelegt.
Die Unterhaltung der Wege sei höchst einfach; sie erfordere in der Rege! nicht weiter als zeitweise zu wiederholende Ebnung und Ausfüllung entstandener Vertiefungen. Die Unter- Haltung werde gewöhnlich auf die Gemeinde, der auch das Eigcnthum an den Wegen überlassen werde, übernommen, wogegen die Gemeinde auch das auf den Wegen wachsende GraS zu ihrem Besten verwende oder verkaufe. Der Erlös aus dem Gras deckt meistens die Unterhaltungskosten vollständig. Diese Ertragsbenützung durch die Gemeinde trage sehr zur Erhaltung der Ordnung bei, indem hiedurch die An- stößer abgehalten werden, in die Wege hinauszuackern, was ihnen keinen Nutzen brächte, weil der Käufer des Grases berechtigt sei, Alles, was auf dem Wege wachse, für sich einzuheimsen.
Die Uebernahme der Kosten auf die Gemeinde und zwar sowohl für die Anlegung, als für die Unterhaltung der Wege, sollte allgemein stattfinden und möglichst begünstigt werden, weil die Gemeinde durch die Gerodlegung der Gütergrenzen an Vermarkungskosten erheblich gewinne, indem erfahrungsgemäß nach der Gewandregu- liruug die Kosten des Felduntergangs und der Marksteinergänzung fast auf Null herabsinken.
Die Arbeiten des Schimpf sind zwar in
der Regel bis dahin zunächst nur auf zweckmäßige Felvwegaiilagen gerichtet gewesen, weil aber hiezu nicht zu gelangen ist, ohne neue Formi- ruug der Grundstücke, so folgt aus dem Verlangen der guten Feldwcgregulirung mit Noth» wendigkeit die Gcwandregulirung. Aber auch hiebei blieb Schimpf nicht stehen, vielmehr suchte er innerhalb des der Regulirung unterworfenen Gewandes oder Oesches so viel zusammenzu- legen, als sich mit freier Einwilligung der De- theiligten hiezu Gelegenheit darbet.
Dieses Streben hat auch schon zu sehr anerkennungswerthen Erfolgen geführt, indem z. B, in Uigendorf eine Parzelle von mehr als 20 Morgen und in Dischmannshausen eine solche von mehr als 50 Morgen aus vielen früher getrennt bestandenen Grundstücken gebildet wurde.
Indem in Vorstehendem die Art und Weise, wie Oberamtsgeometer Schimpf bei Ausführung von Feldwegregulirungen vorzugehcn pflegt, mit- getheilt worden, wünschen wir, daß es dazu beitragen möge, die tzandwi'rthe und Gemeindebehörden aufs Neue auf die Wichtigkeit dieser Maßregel aufmerksam zu machen und sie an der Hand anderwärts gemachter Erfahrungen auf diejenige Behandlung des Gegenstandes hinzuleiten, durch welche die Durchführung der fraglichen landwnthschaftlichen Verbesserungen mög» lichst gefördert werden kann.
Neuenbürg. Notizen über Preis und Gewicht der zur Schranne gebrachten Getreide-
Gattungen am 7. November 1883.
Quantum.
Gattung.
höchstes.
Gewicht
mittleres.
niederstes.
Pr
höchster.
eis pr. Centner mittlerer. ^ niederster.
Pfd.
Pfd.
Pfd.
fl-
kr.
fl.
kr.
fl.
kr.
1 Scheffel
Kernen
268
267V-
267
6
24
6
12
6
—
1 Sinnt
gemischte Frucht
32
32
32
4
12
4
12
4
12
1 Srmri
Haber
2l
2l
2l
3
6
3
6
3
6
1 Simri
Roggen
—
—
—
—
—
—
—
—
—
1 Simri
Gerste
_
_
_
—
—
—
—
—
—
1 Simri
Bohnen
—
_
—
—
_
—
—
—
—
1 Simri
Erbsen
—
—
—
—
—
—
--
—
—
1 Simri
Ackerdohnen
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—
—
—
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—
-
—
—
In sonstigen Fruchtgattungen kam heute kein Kauf vor.
Stadtschuldhciffenamt. Weßinger.