schnitten werde. Seitengräben werden höchst seilen und nur, wo besondere Feuchtigkeit abzu- ziehen sei, und zwar nur einseitig angelegt.

Die Unterhaltung der Wege sei höchst ein­fach; sie erfordere in der Rege! nicht weiter als zeitweise zu wiederholende Ebnung und Aus­füllung entstandener Vertiefungen. Die Unter- Haltung werde gewöhnlich auf die Gemeinde, der auch das Eigcnthum an den Wegen über­lassen werde, übernommen, wogegen die Ge­meinde auch das auf den Wegen wachsende GraS zu ihrem Besten verwende oder verkaufe. Der Erlös aus dem Gras deckt meistens die Unter­haltungskosten vollständig. Diese Ertragsbenü­tzung durch die Gemeinde trage sehr zur Erhal­tung der Ordnung bei, indem hiedurch die An- stößer abgehalten werden, in die Wege hinaus­zuackern, was ihnen keinen Nutzen brächte, weil der Käufer des Grases berechtigt sei, Alles, was auf dem Wege wachse, für sich einzuheimsen.

Die Uebernahme der Kosten auf die Ge­meinde und zwar sowohl für die Anlegung, als für die Unterhaltung der Wege, sollte allgemein stattfinden und möglichst begünstigt werden, weil die Gemeinde durch die Gerodlegung der Güter­grenzen an Vermarkungskosten erheblich gewinne, indem erfahrungsgemäß nach der Gewandregu- liruug die Kosten des Felduntergangs und der Marksteinergänzung fast auf Null herabsinken.

Die Arbeiten des Schimpf sind zwar in

der Regel bis dahin zunächst nur auf zweckmä­ßige Felvwegaiilagen gerichtet gewesen, weil aber hiezu nicht zu gelangen ist, ohne neue Formi- ruug der Grundstücke, so folgt aus dem Ver­langen der guten Feldwcgregulirung mit Noth» wendigkeit die Gcwandregulirung. Aber auch hiebei blieb Schimpf nicht stehen, vielmehr suchte er innerhalb des der Regulirung unterworfenen Gewandes oder Oesches so viel zusammenzu- legen, als sich mit freier Einwilligung der De- theiligten hiezu Gelegenheit darbet.

Dieses Streben hat auch schon zu sehr anerkennungswerthen Erfolgen geführt, indem z. B, in Uigendorf eine Parzelle von mehr als 20 Morgen und in Dischmannshausen eine solche von mehr als 50 Morgen aus vielen früher getrennt bestandenen Grundstücken gebildet wurde.

Indem in Vorstehendem die Art und Weise, wie Oberamtsgeometer Schimpf bei Ausführung von Feldwegregulirungen vorzugehcn pflegt, mit- getheilt worden, wünschen wir, daß es dazu beitragen möge, die tzandwi'rthe und Gemeinde­behörden aufs Neue auf die Wichtigkeit dieser Maßregel aufmerksam zu machen und sie an der Hand anderwärts gemachter Erfahrungen auf diejenige Behandlung des Gegenstandes hinzu­leiten, durch welche die Durchführung der frag­lichen landwnthschaftlichen Verbesserungen mög» lichst gefördert werden kann.

Neuenbürg. Notizen über Preis und Gewicht der zur Schranne gebrachten Getreide-

Gattungen am 7. November 1883.

Quantum.

Gattung.

höchstes.

Gewicht

mittleres.

niederstes.

Pr

höchster.

eis pr. Centner mittlerer. ^ niederster.

Pfd.

Pfd.

Pfd.

fl-

kr.

fl.

kr.

fl.

kr.

1 Scheffel

Kernen

268

267V-

267

6

24

6

12

6

1 Sinnt

gemischte Frucht

32

32

32

4

12

4

12

4

12

1 Srmri

Haber

2l

2l

2l

3

6

3

6

3

6

1 Simri

Roggen

1 Simri

Gerste

_

_

_

1 Simri

Bohnen

_

_

1 Simri

Erbsen

--

1 Simri

Ackerdohnen

-

-

In sonstigen Fruchtgattungen kam heute kein Kauf vor.

Stadtschuldhciffenamt. Weßinger.