230

Butter, welche nach 6 Monaten noch eben so frisch befunden wird, als wenn sie eben aus dem Butterfaffe käme.

Eier. Die Aufbewahrung und der Transport von Eiern, deren alljährlich über 1000 Millionen in England cingeführt werden, wird dadurch erleichtert, daß inan dieselben einige Augenblicke in heißes Gum- miwaffer taucht, sie sofort über und über mit gebrann­tem und sehr fein gesiebtem Gpps überstreut, dann trocknet und in Asche aufbewahrt. Hierdurch wird nicht nur die Stärcke der Eierschale vermehrt, sondern auch das Ei langer Aufbewahrung fähig. Für den lezteren Zweck schlägt Villaumez einen Ueberzug vor, be­stehend aus 500 Gramm (.1 Zollpfund) Leinöl, 100 Grm. Bleiglätte und 80 Grm. Colophonium, was Alles zu- sammcngcschmolzen wird; von dieser Mischung breitet man ein wenig auf einem Teller aus und tränkt damit die Oberfläche des Eies, indem man es zwischen den Händen rollt. Auch das Schweinefett, auf solche Art angewendct, liefert gute Erfolge.

(Bekanntmachung betreffend B e- nüzung der Eisenbahn im Abonnement.) Nach seit längerer Zeit bestehender Einrichtung können zur unbeschränkten Benüzung jeder beliebigen Strecke der württembergischen Bahn in allen nach beiden Rich­tungen sich bewegenden fahrplanmäßigen Schnellzügen, beschleunigten Zügen, reinen Pcrsoncnzügcn und ge­mischten Zügen für die Dauer eines Jahrs, eines halben oder Vierteljahrs sogenannte Abonnemcntskarten zu einem erheblich ermäßigten Preise abgegeben werden, welcher sich im einzelnen Falle berechnet: 1) bei ein­jährigem Abonnement zum 300fachcn der einfachen Taxe für bie betreffende Strecke in einer Richtung und in derjenigen Wagenklaffe, welche der Abonnent zur zu benüzen wünscht, 2) bei halbjährigem Abonnement zum IM'achen, 3) bei vierteljährigem Abonnement zum

Machen der einfachen Taxe. Außerdem werden mit höherer Genehmigung in Zukunft auch MonatSabou- ncments zum Machen der einfachen Taxe der betref­fenden Strecke gewährt. Die Karten für Jahres-, halb-, und vierteljährige Abonnements werden von jedem beliebigen. Anfangstermin an, die Karten für Mouatsabonnements nur je für die Dauer eines Ka- lendermonais ausgestellt- Dieselben sind nur für die Person giltig, auf deren Namen sie lauten; die Be­nüzung der Karte durch einen Dritten hat deren so­fortige Einziehung unter Verlust der noch übrigen Fahrtberechtigungen für den Abonnenten, sowie dessen Ausschluß von der Zulassung zum Abonnement zur Folge. Abonnementskarten der III. Klaffe geben selbst­verständlich kein Recht auf die Benuzung der beschleu­nigten und Schnellzüge, welche keine Wagen dieser Klaffe führen. Im Uebrigen sind die allgemeinen Vor­schriften für die Personenbeförderung auf den Eisen­bahnen Deutschlands, sowie die auf der württembcrgi- schen Bahn giltigcn Zusazbcstimmungen zu denselben auch für die Benüzung der Bahn durch die Abonnenten maßgebend. Diejenigen, welche von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen wünschen, haben wenigstens 6 Tage vor dem Beginn dcS Benüzungstcrmins der nächsten Stationskaffe eine Anmeldung zu übergeben, welche die genaue und vollständige Angabe des Namens rund Wohnorts des Abonnenten, der Bahnstrecke, Zeit und Wagenklaffe, für welche das Abonnement verlangt wird, sowie die unterschriftliche Erklärung des Abon­nenten zu enthalten haben, daß er sich den für die Ge­währung son Abonnements veröffentlichten Bedingun­gen unterwerfe, worauf den Abonnenten durch die gleich» Eiwnbahnstelle, bei welcher die Anmeldung ge­schehen ist, die Abonnementskarte rechtzeitig gegen Vor­ausbezahlung .des Preises verabfolgt werden wird. Rach Ablauf der GiltigkcitSdauer istdic Karteandie gleiche Stelle zurückzugcben- Stuttgart, den 20. Juni 1861.

Neuenbürg. Ergebnis des Fruchtmarkts am 22. u 29. Juni 1861.

Getreide-

Gattungen.

Vori­

ger

Rest.

Ctr.

Neue

Zu­

fuhr.

Ctr.

Ge-

sammt-

Betrag

Ctr.

Heu­

tiger

Ver­

kauf.

Ctr.

Im

Rest

geblie­

ben

Ctr.

Höchster

Durch­

schnitts-

Preis.

ff. l kr.

Wahrer

Mittel-

Preis.

ff. > kr.

Niederster

Durch­

schnitts-

Preis.

fl. I kr.

Verkaufs-

Summe.

fl. kr.

Gegen

den vorigen Durchschnittspreis

mehr i weniger ff ! kr. I ff. j

Kernen,alter

neuer

80

155

235

235

7

45

7

40

7

35

1802

55

-

-

-

Gem. Frucht

'

Gerste

2V«

2V»

2V»

5

11

L5

Haber

11

3

14

5

9

4

36

23

Erbsen

Ackcrbohnen

Linsen

_

_

_

Roggen

Summe

91

160V»

251'/»

242V,

9

1937

10

Gewicht eines Scheffels Kernen: höchstes 266 Pfd.; mittleres 264 Pfd. kleinstes: 261 Pfd.

Brodtaxe nach dem Mittclprcis vom 22. u. 29. Juni 1861 4 Pfund weißes Kernenbrod kosten 17 kr. 1 Krcuzcrwech muß wägen ^/^Loth.^^,^^^^^

Weß inger.

Redaktion, Druck und Verlag der Meehschen Buchdruckerei in .Neuenbürg.