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Butter, welche nach 6 Monaten noch eben so frisch befunden wird, als wenn sie eben aus dem Butterfaffe käme.
Eier. Die Aufbewahrung und der Transport von Eiern, deren alljährlich über 1000 Millionen in England cingeführt werden, wird dadurch erleichtert, daß inan dieselben einige Augenblicke in heißes Gum- miwaffer taucht, sie sofort über und über mit gebranntem und sehr fein gesiebtem Gpps überstreut, dann trocknet und in Asche aufbewahrt. Hierdurch wird nicht nur die Stärcke der Eierschale vermehrt, sondern auch das Ei langer Aufbewahrung fähig. Für den lezteren Zweck schlägt Villaumez einen Ueberzug vor, bestehend aus 500 Gramm (.1 Zollpfund) Leinöl, 100 Grm. Bleiglätte und 80 Grm. Colophonium, was Alles zu- sammcngcschmolzen wird; von dieser Mischung breitet man ein wenig auf einem Teller aus und tränkt damit die Oberfläche des Eies, indem man es zwischen den Händen rollt. Auch das Schweinefett, auf solche Art angewendct, liefert gute Erfolge.
(Bekanntmachung betreffend B e- nüzung der Eisenbahn im Abonnement.) Nach seit längerer Zeit bestehender Einrichtung können zur unbeschränkten Benüzung jeder beliebigen Strecke der württembergischen Bahn in allen nach beiden Richtungen sich bewegenden fahrplanmäßigen Schnellzügen, beschleunigten Zügen, reinen Pcrsoncnzügcn und gemischten Zügen für die Dauer eines Jahrs, eines halben oder Vierteljahrs sogenannte Abonnemcntskarten zu einem erheblich ermäßigten Preise abgegeben werden, welcher sich im einzelnen Falle berechnet: 1) bei einjährigem Abonnement zum 300fachcn der einfachen Taxe für bie betreffende Strecke in einer Richtung und in derjenigen Wagenklaffe, welche der Abonnent zur zu benüzen wünscht, 2) bei halbjährigem Abonnement zum IM'achen, 3) bei vierteljährigem Abonnement zum
Machen der einfachen Taxe. Außerdem werden mit höherer Genehmigung in Zukunft auch MonatSabou- ncments zum Machen der einfachen Taxe der betreffenden Strecke gewährt. Die Karten für Jahres-, halb-, und vierteljährige Abonnements werden von jedem beliebigen. Anfangstermin an, die Karten für Mouatsabonnements nur je für die Dauer eines Ka- lendermonais ausgestellt- Dieselben sind nur für die Person giltig, auf deren Namen sie lauten; die Benüzung der Karte durch einen Dritten hat deren sofortige Einziehung unter Verlust der noch übrigen Fahrtberechtigungen für den Abonnenten, sowie dessen Ausschluß von der Zulassung zum Abonnement zur Folge. Abonnementskarten der III. Klaffe geben selbstverständlich kein Recht auf die Benuzung der beschleunigten und Schnellzüge, welche keine Wagen dieser Klaffe führen. Im Uebrigen sind die allgemeinen Vorschriften für die Personenbeförderung auf den Eisenbahnen Deutschlands, sowie die auf der württembcrgi- schen Bahn giltigcn Zusazbcstimmungen zu denselben auch für die Benüzung der Bahn durch die Abonnenten maßgebend. Diejenigen, welche von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen wünschen, haben wenigstens 6 Tage vor dem Beginn dcS Benüzungstcrmins der nächsten Stationskaffe eine Anmeldung zu übergeben, welche die genaue und vollständige Angabe des Namens rund Wohnorts des Abonnenten, der Bahnstrecke, Zeit und Wagenklaffe, für welche das Abonnement verlangt wird, sowie die unterschriftliche Erklärung des Abonnenten zu enthalten haben, daß er sich den für die Gewährung son Abonnements veröffentlichten Bedingungen unterwerfe, worauf den Abonnenten durch die gleich» Eiwnbahnstelle, bei welcher die Anmeldung geschehen ist, die Abonnementskarte rechtzeitig gegen Vorausbezahlung .des Preises verabfolgt werden wird. Rach Ablauf der GiltigkcitSdauer istdic Karteandie gleiche Stelle zurückzugcben- Stuttgart, den 20. Juni 1861.
Neuenbürg. Ergebnis des Fruchtmarkts am 22. u 29. Juni 1861.
Getreide-
Gattungen.
Vori
ger
Rest.
Ctr.
Neue
Zu
fuhr.
Ctr.
Ge-
sammt-
Betrag
Ctr.
Heu
tiger
Ver
kauf.
Ctr.
Im
Rest
geblie
ben
Ctr.
Höchster
Durch
schnitts-
Preis.
ff. l kr.
Wahrer
Mittel-
Preis.
ff. > kr.
Niederster
Durch
schnitts-
Preis.
fl. I kr.
Verkaufs-
Summe.
fl. kr.
Gegen
den vorigen Durchschnittspreis
mehr i weniger ff ! kr. I ff. j
Kernen,alter
neuer
80
155
235
235
—
7
45
7
40
7
35
1802
55
-
-
-
—
Gem. Frucht
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—'
—
Gerste
—
2V«
2V»
2V»
—
—
—
5
—
—
—
11
L5
—
—
Haber
11
3
14
5
9
—
—
—
—
4
36
23
Erbsen
—
Ackcrbohnen
Linsen
_
_
_
—
—
—
—
—
—
Roggen
Summe
91
160V»
251'/»
242V,
9
1937
10
Gewicht eines Scheffels Kernen: höchstes 266 Pfd.; mittleres 264 Pfd. kleinstes: 261 Pfd.
Brodtaxe nach dem Mittclprcis vom 22. u. 29. Juni 1861 4 Pfund weißes Kernenbrod kosten 17 kr. 1 Krcuzcrwech muß wägen ^/^Loth.^^,^^^^^
Weß inger.
Redaktion, Druck und Verlag der Meehschen Buchdruckerei in .Neuenbürg.